Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention hat sich Deutschland bereits seit März 2009 dazu verpflichtet, die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung durchzusetzen und nachhaltig in allen Bereichen des Lebens und den geltenden Gesetzen zu verankern. Ein nicht unerheblicher Teil der Anstrengung besteht in der Umsetzung des Artikel 24 UN-Behindertenkonvention, in dem sich die unterzeichnenden Staaten verpflichten, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anzuerkennen und dieses Recht in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen und mit dem Ziel des lebenslanges Lernens.
Chancengleichheit und die Umsetzung
Natürlich wird die UN-Behindertenkonvention noch viel konkreter und führt aus, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden dürfen. Dazu gehört auch der Anspruch auf Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen in der Gemeinschaft, wo behinderte Kinder und Jugendliche leben. Während es natürlich viel zu tun gibt und sich aus der Behindertenkonvention unlängst ein Rechtsanspruch auf inklusive bzw. integrative Beschulung ableiten läßt, steckt die Umsetzung unlängst in den Kinderschuhen. Zu starr ist die Verwaltung, zu träge die Gerichtsbarkeit und (zu) anstrengend und langwierig gestaltet sich der Kampf für die Sorgeberechtigten für die gleichberechtigten Bildungschancen ihrer Söhne und Töchter.
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Zwischen dem Rechtsanspruch und der Wirklichkeit liegen eben in Deutschland immer noch Welten. Während viele Bundesländer bereits die gesetzlichen Grundlagen angepasst haben, ist nun auch das Saarland um ein Gesetz zur Umsetzung der Inklusion reicher. Die Vorgaben sind klar, wenn auch nicht passend für die, die heute schon einen Platz wollen und beanspruchen. So ist dem beschlossenem Gesetz vor allem ein Zeitplan für die Schulen zu entnehmen, der unter anderem vorsieht, dass in den nachfolgenden Jahren die wohnortnahe Regelschulbeschulung auf alle Schularten wie folgt ausgeweitet wird:
- Ab Schuljahr 2014/2015 werden alle Kinder ab Klasse 1 in einer Regelschule wohnortnah eingeschult und unterrichtet. Eltern und Schülern obliegt es sich gegebenenfalls dagegen auszusprechen und sich damit für eine Beschulung an der Förderschule zu entscheiden.
- Ab dem Schuljahr 2016/2017 weitet sich das auf auf die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen aus.
- Ab dem Schuljahr 2018/2019 gilt gleiches auch an beruflichen Schulen.
Die Zuversicht im Saarland erwächst aus einem Pilotschulprojekt dessen Ergebnisse nun auch den anderen Schulen im Bundesland zur Verfügung gestellt werden. Die Notengebung kann durch kompetenzorientierte Kommentare ergänzt werden, eine Schuleingangsphase von 1 bis 3 Jahren soll ein gutes Vorankommen und Chancengleichheit herstellen. Die gleiche Schuleingangsphase gilt auch zukünftig für Förderschulen, die einen zielgleichen Bildungsgang anbieten. Mit jahrgangsübergreifenden Lerngruppen soll noch individuellere Förderung möglich werden. Förderpläne helfen Eltern und LehrerInnen zukünftig den Bedarf sowie den Stand des Kindes zu definieren und umzusetzen. Versetzungsentscheidung am Ende der Klasse 3 sowie der Klasse 8 sind richtungsweisend. Kinder, die besonderen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich der körperlichen, motorischen und geistigen Entwicklung, des Hörens und des Sehens sowie der Sprache haben, wird es weiterhin ein Feststellungsverfahren geben. Die Anträge bei vermutetem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in diesen Schwerpunkten sind ausschließlich an die Schulaufsichtsbehörde zu richten.
Struktur und Substanz von Inklusion
Inklusion in Schulen scheitert immer wieder nicht nur am Willen aller Beteiligten, die den Prozess begleiten müssen und wollen sondern auch an strukturellen Gegebenheiten. Hier mangelt es an Integrations- bzw. Schulassistenten, dort fehlt es an barrierefreien Zugängen, einer entsprechenden Regelung zur Schülerbeförderung oder einem adäquaten Nachmittagsbetreuungsplatz an der wohnortnahen Einrichtung. Die damit im Zusammenhang stehende Forderung nach mehr Geld wird für viele immer ein Thema bleiben an dem Inklusion letztlich scheitern kann.
Und noch ein Punkt geht das Saarland, wie viele andere Bundesländer an: Inklusion erfordert vor allem geschultes Personal. So werden in die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte inklusionspädagogische Konzepte implementiert. Trotz dieses Vorsatzes gibt es bundesweit nicht nur an Grundschulen sondern vor allem an weiterführenden Schulen noch jede Menge bei der Aus- und Weiterbildung zu tun.