nach dem willen der familienmimisterin von der leyen sollen auch großeltern einen anspruch auf elternzeit bekommen. laut der „neuen presse“ hannover wird derzeit an einer ensprechenden regelung für großeltern in elternzeit gearbeitet. dabei geht es vor allem darum, die situation junger eltern und deren kinder zu verbessern. denkbar sei, den großeltern das recht auf eine zeitlich begrenzte elternzeit einzuräumen, wenn die eltern des kindes selbst noch im teenageralter sind oder sich noch in der ausbildung befinden.
geplant sei ausserdem, dass eltern, welche bereits elterngeld beantragt haben, die möglichkeit erhalten, ihren antrag zu ändern und die bezugsdauer noch einmal neu zwischen den eltern aufzuteilen. eine erhöhung oder verlängerung des elterngeldes sei nicht angedacht. bis april wolle von der leyen einen bericht zur wirksamkeit der familienleistungen in deutschland präsentieren.
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[update: 09.06.2008] elterngeld bald auch für großeltern?
die fraktionen der spd und der cdu/csu haben einen gesetzentwurf zur änderung der elterngeldregelung angeschoben. am donnerstag wird dieser in erster lesung in bundestag beraten. in der begründung heisst es, die weiterentwicklung des seit 1. januar 2007 geltenden gesetzes habe insbesondere die angleichung der bislang unterschiedlichen gestaltungsmöglichkeiten für familien mit einem oder zwei erwerbstätigen eltern sowie die anpassung des antrags auf elterngeld bei änderung der beruflichen oder persönlichen situation der eltern zum ziel. bisher sind änderungen nur in besonderen härtefällen möglich. dazu gehören u.a. schwere krankheit oder tod.
in der praxis gäbe es allerdings weitere fälle, die eine änderung des elterngeldantrages nötig machen würden. aus diesem grund müsse es zukünftig möglich sein, so die fraktionen, den antrag auch ohne angabe von gründen ein mal ändern zu können. der verzicht auf eine begründung senke den verwaltungaufwand und erhöhe die flexibilität der eltern.
eine weitere änderung sieht die möglichkeit von arbeitnehmern vor, elterngeld zu beziehen, um in bestimmten fällen ihre enkelkinder betreuen und erziehen zu können. ein solcher fall läge dann vor, wenn ein elternteil minderjährig ist oder als junger volljähriger noch eine schule besucht bzw. eine ausbildung absolviert und noch höchsten zwei jahre bis zum regulären abschluss benötigt.
[update: 15. Juni 2012] großeltern in elternzeit – teil 2
sie sind junge, dynamische großeltern, die selbst noch berufstätig sind? prima. dann haben sie jetzt die möglichkeit bei ihrem arbeitgeber elternezit für ihre enkelkinder zu beantragen. solange ihre eigenen kinder noch minderjährig sind, in ausbildung oder die schule besuchen, ist das für sie kein problem. eine entsprechende gesetzesänderung verabschiedete jetzt der bundestag. leider erhalten sie für die betreuung der enkelkinder kein elterngeld. dieses bleibt auch weiterhin den eltern vorbehalten. wenn minderjährige eltern werden, steht neben dem kind vor allem schulpflicht im vordergrund.
die bessere vereinbarkeit von schule und familie kann mit dieser erweiterung leichter ermöglicht werden. 2006 haben 6136 minderjährige kinder bekommen. ergänzend ist es ab 1.1.2009 möglich die bezugsdauer von elterngeld einmal ohne begründung zu ändern.