Vor der Geburt: – Gut vorbereitet ins Kinderglück

Ein Baby ist eine große Herausforderung für junge Eltern. Schon in der Schwangerschaft sollte man sich deshalb gründlich auf das vorbereiten, was einen erwartet. Denn ist das Kind erst einmal auf der Welt, sind die Eltern mit Wickeln, Füttern und Trösten vollauf beschäftigt. Nicht nur in Sachen Erstausstattung gibt es vor der Geburt einiges zu tun – auch bürokratische und finanzielle Änderungen sollte man rechtzeitig ins Auge fassen beziehungsweise bereits vor der Geburt erledigen.

Elternzeit beantragen:

(djd/pt).  Elternzeit beantragen Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber. „Der Antrag muss diesem spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Das bedeutet, dass Frauen ihren Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt einreichen müssen. Denn sie genießen acht Wochen nach der Geburt noch Mutterschutz„, erläutert Rechtsanwalt Armin Jäger aus der Würzburger Kanzlei Lang, Tiemann & Kollegen. Die Elternzeit, so Jäger, beginne somit frühestens in der achten Woche nach der Geburt. Wollen Väter unmittelbar nach der Geburt Elternzeit nehmen, müssen sie ihren Antrag sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen. „Bei der Beantragung der Elternzeit müssen sich beide Partner festlegen, wie sie die zwei Jahre nach Beginn der Elternzeit gestalten wollen“, betont Armin Jäger. So müssten sie dem Arbeitgeber zum Beispiel sagen, ob sie etwa zwei Jahre pausieren wollen oder nur eines und dann etwa Teilzeit arbeiten möchten. „Von der Festlegung für die zwei Jahre können Arbeitnehmer nur wieder abweichen, wenn der Arbeitgeber zustimmt“, so Jäger. Angehende Eltern sollten sich daher vorab gut überlegen, was sie beantragen. Nach dem Ablauf des zweiten Jahrs können Eltern sich dann entscheiden, ob sie noch ein drittes Jahr Elternzeit nehmen wollen. „Aber auch diese Verlängerung muss beim Arbeitgeber sieben Wochen vor dem Ende der zweijährigen Elternzeit beantragt werden“, erklärt Armin Jäger.

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Elterngeld beantragen:

Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Alleinerziehende bekommen das Geld in der Regel unproblematisch für diesen Zeitraum. „Bei Paaren sieht der Gesetzgeber eine Besonderheit vor: Sie bekommen die staatliche Leistung nur dann für 14 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen„, erklärt Armin Jäger. Setze etwa nur die Mutter von ihrem Job aus, zahle der Staat höchstens für zwölf Monate Elterngeld. Nur wenn auch der Vater für mindestens zwei Monate Elternzeit nehme, bekomme das Paar die Unterstützung für 14 Monate. Das Elterngeld muss bei der Elterngeldstelle beantragt werden, häufig ist sie bei den Jugendämtern angesiedelt. „Das Elterngeld können Mütter und Väter erst beantragen, wenn der Nachwuchs auf der Welt ist. Dann muss der Antrag bei der Elterngeldstelle innerhalb von drei Monaten eingehen“, so Jäger. Das Geld werde auch rückwirkend gezahlt.

Mutterschaftsgeld beantragen:

Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin bei der Krankenkasse beantragt werden, da die diesbezügliche ärztliche Bescheinigung frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist – sie beginnt sechs Wochen vor der Geburt – ausgestellt werden darf.

Kindergeld beantragen:

In Deutschland besteht für alle Kinder ein rechtlicher Anspruch auf Kindergeld. Mit dem Antrag bei der Familienkasse der örtlichen Arbeitsagentur sollten sich Eltern nicht allzu lange Zeit lassen: „Das Kindergeld kann rückwirkend für das laufende sowie maximal für vier abgelaufene Jahre gezahlt werden, wer keine Ansprüche verfallen lassen will, sollte für den Antrag also die entsprechenden Fristen einhalten“, betont Armin Jäger. Zusätzlich zum komplett ausgefüllten Antrag ist beim Kindergeldantrag eine beglaubigte Geburtsurkunde mitzusenden.

Lohnsteuerkarte ändern:

Seit Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte werden Daten wie die Geburt eines Kindes nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch an das Finanzamt übermittelt und beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt.

Update für Versicherungen:

Frischgebackene Eltern sollten nach der Geburt des ersten Kindes unbedingt auch ein Update ihrer Versicherungspolicen vornehmen – denn die Verantwortung der Eltern ist nun schlagartig gestiegen. Der Hauptverdiener beispielsweise sollte spätestens jetzt eine Risikolebensversicherung abschließen. „Wer bereits eine Risikolebensversicherung besitzt, kann nach der Geburt eines Kindes möglicherweise ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungssumme erhöhen“, erläutert Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen. Sprott empfiehlt, das Fünffache des Jahresnettoeinkommens als Versicherungssumme einzusetzen, wenn man kleine Kinder hat. Besonders wichtig sei die Vorsorge über eine Risikolebensversicherung, wenn es finanzielle Belastungen gibt, etwa aus dem Bau oder Kauf einer Immobilie.

Auch gegen das vielfach unterschätzte existenzielle Risiko der Berufsunfähigkeit sollte sich der Hauptverdiener einer Familie spätestens mit der Geburt des Kindes schützen. „In jungen Jahren ist der gesundheitliche Zustand meist noch gut und der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung problemlos möglich“, betont Dieter Sprott. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen, so Sprott.

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