Die Anzahl an Elektrogeräten in modernen Haushalten steigt kontinuierlich. Von Reinigungsgeräten wie dem Staubsauger über Küchenequipment wie Kühlschrank und Backofen bis hin zur umfangreichen Unterhaltungselektronik im Wohnzimmer reicht das Repertoire. Angesichts steigender Stromkosten achten Verbraucher heute vergleichsweise stark auf den Stromverbrauch einzelner Gerätschaften. Mit den richtigen Tipps zur Energieeffizienz und der Anschaffung sparsamer Neugeräte lässt sich Energie um ein Vielfaches sinnvoller nutzen.
Mit der Ökodesign-Richtlinie, die im folgenden Video verständlich erläutert wird, beeinflusst die Europäische Union den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten bereits massiv. Ziel ist es mit konkreten Maßnahmen die schädigenden Umweltauswirkungen zu reduzieren. Innerhalb des deutschen Rechts setzt die Regierung die entsprechenden Mindeststandards mit dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz um.
Dass sich die gesetzlichen Maßnahmen der EU bereits gelohnt haben, wird im Video verdeutlicht. Seit 2009 wurde eine Vielzahl an Änderungen vorgenommen, die sich auf verschiedenste Produktgruppen auswirken. Welche Verordnungen in der Vergangenheit in Kraft getreten sind, darüber hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) informiert. Die folgende Liste enthält einige davon:
- 1275/2008/EG – Bereitschafts- und Aus-Zustand (Standby)
- 107/2009/EG – Einfache Set-Top-Boxen (Fernsehempfänger)
- 244/2009/EG – Haushaltslampen – Glühlampen, Energiesparlampen
- 245/2009/EG – Entladungslampen – Straßen- und Bürobeleuchtung
- 642/2009/EG – TV-Geräte
- 643/2009/EG – Kühl- und Gefriergeräte
- 1015/2010/EG – Waschmaschinen
- 1016/2010/EG – Geschirrspülmaschinen
Unter anderem folgte die EU-Verordnung Nr. 666/2013, die mit einer Wattbeschränkung den Stromverbrauch bei Staubsaugern reduziert. Die erste Beschränkung der Wattanzahl trat im September 2014 in Kraft. Ende 2014 berichtete dann das BMUB über strengere Anforderungen bei einer Reihe von Elektrogeräten wie Kaffeemaschinen und IT-Geräten, die ab Januar 2015 verbindlich sind. Darüber hinaus ist die EU-Energieverbrauchskennzeichnung mit der Verordnung EU Nr.65/2014 seit Januar für Dunstabzugshauben Pflicht. Seit 1.Januar 2015 müssen alle neuen Dunstabzugshauben mit einem entsprechenden Energieetikett ausgestattet sein, das auf einer Skala von A bis G über die Energiewerte informiert.
Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin wird auf der Webseite des BMUB zitiert: „Wir brauchen Anreize und Normen, um die höchsten Standards bei Energie- und Ressourceneffizienz durchzusetzen. Ein sparsamer Verbrauch von Energie insbesondere von Geräten, die im Alltag umfangreich genutzt werden, kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern senkt auch die Stromkosten der Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Wie die vergangenen Jahre zeigen, sind Verbraucher früher oder später gezwungen ihren Haushalt energieeffizient zu gestalten. Die EU erleichtert den Einkauf von Gerätschaften, in dem sie mit Hilfe von Verordnungen und Gesetzen bereits bei der Herstellerseite ansetzt und diesen vorgibt wie viel Energie ein Gerät verbrauchen darf und wie effizient es sein muss. Nur wenn die Produzenten die immer strenger werdenden Regelungen einhalten, dürfen sie künftig ihre Ware an den Markt bringen. Alle Geräte, die den modernen Anforderungen nicht standhalten, verschwinden aus den Verkaufsregalen.
Energielabel beachten
Das Energielabel ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger und sparsamer Haushalte. Es erleichtert Verbrauchern die Kaufentscheidung, in dem es transparent auf die Energiewerte eines Gerätes hinweist und über Verbrauch und Effizienz informiert. Das EU-Energielabel wurde im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung erarbeitet. Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockner, Raumklimageräte, Elektrobacköfen und Staubsauger müssen bereits heute mit dem Label ausgestattet sein. Ansonsten dürfen sie in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Seit 2010 ist ein überarbeitetes Energieetikett vorgeschrieben. Sollten noch Geräte mit dem „alten“ Etikett in Umlauf sein, dürfen diese abverkauft werden. Am Beispiel eines Geschirrspülers erläutert die Bundesregierung mit der Grafik, welche Daten das EU-Energielabel enthalten muss und welche Bedeutung die einzelnen Elemente haben. Die Label unterscheiden sich je nach Produktgruppe in wenigen Punkten. Ansonsten ist das Etikett aber immer gleich aufgebaut. Seit Januar 2015 müssen auch Onlineshops das EU-Energielabel für energieverbrauchsrelevante Produkte abbilden. Auf der Webpräsenz von Privileg ist diese Vorschrift bereits umgesetzt, so dass sich Verbraucher anhand der dort präsentierten Produkte ein Bild von der Darstellung machen können.
Hilfreich sind die in diesem Zusammenhang ausschlaggebenden Listen, die von der Bundesstelle für Energieeffizienz, kurz BfEE, zusammengestellt wurden. Sie enthalten sämtliche Energieeffizienzanforderungen für Haushaltsgroß- sowie Kleingeräte. Die dort aufgeführten Informationen werden kontinuierlich aktualisiert. Kommen neue EU-Verordnungen, werden die betroffenen Produktgruppen umgehend integriert.
Energieeffizienzklassen
Um die Ansprüche an Neugeräte stetig anzupassen, werden die Energieeffizienzklassen regelmäßig korrigiert und angehoben. Die nachfolgende Liste informiert über die aktuell besten Energieeffizienzklassen für einige Produktegruppen:
- Kühl- und Gefriergeräte: A+++
- Geschirrspüler: A+++
- Waschmaschinen: A+++
- Wäsche- und Waschtrockner: A
- Elektrobacköfen: A
- Raumklimageräte: A
Neugeräte vs. Altgeräte
Grundsätzlich ist es zur Gestaltung eines sparsamen Haushalts unumgänglich stromfressende Altgeräte gegen sparsame Neugeräte auszutauschen. Die Tabelle zeigt, wie hoch die Ersparnis pro Jahr sein kann und was bereits eine geringfügig höhere Energieeffizienzklasse ausmacht:
Kühlschrank(ca. 85 cm) | Wäschetrockner(ca. 5kg) | Spülmaschine | |
Verbrauch AltgerätEffizienzklasse A | 250 kW/h | 450 kW/h | 300 kW/h |
Verbrauch NeugerätEffizienzklass A++ | 80 kW/h | 150 kW/h | 175 kW/h |
Jährliche Ersparnis | 35 € | 60 € | 25 € |
Die Anschaffungskosten von Neugeräten amortisieren sich angesichts der markanten Ersparnis in kürzester Zeit. Auch Kleingeräte wie Fön, Wasserkocher, Staubsauger oder Kaffeemaschinen sollten hinsichtlich ihrer Energieeffizienz kritisch beurteilt werden. Modernste Geräte sind viel effizienter und wandeln die benötigte Energie in mehr Leistung um. Gerade die Wattleistung ist dabei zu beobachten. Denn anders als die weitläufige Meinung besagt, kann die Wattanzahl nicht direkt mit der Leistung gleichgestellt werden. Ein gutes Beispiel liefert der Staubsauger. Es ist durchaus denkbar, dass ein 2.000-Watt-Gerät schlechter saugt, als ein vergleichbares Produkt mit unter 1.000 Watt. Das Saugergebnis hängt von einem innovativen Gesamtkonzept ab und nicht allein von der Nennleistungsaufnahme. Die Konstruktion des gesamten Gerätes muss optimal sein, um aus wenig Watt viel Leistung zu machen. Die Wattanzahl zeigt nur, wie hoch die Leistungsaufnahme von der Stromquelle und in diesem Fall von der Steckdose ist. Unnötig viel Watt bedeutet einen höheren Stromverbrauch und genau das gilt es zu vermeiden. Entscheidender beim Kauf von Elektrogeräten sind die Leistungsangaben.
Fazit
Energieeffizienz im Haushalt beginnt beim Kauf von sparsamen Geräten. Beim Auswählen ist auf das EU-Energielabel zu achten. Dabei ist die Energieeffizienzklasse A längst nicht mehr das Maß aller Dinge. Mittlerweile sind Geräte mit A+++ empfehlenswert, weil sie modernste Anforderungen erfüllen. Zudem sollten sich Verbraucher nicht von niedrigen Wattanzahlen beirren lassen. Die Leistungskraft eines Elektrogerätes hängt von einem innovativen Gesamtkonzept ab.