Haustierbetreuung zu Hause steuerlich absetzbar

Tierbesitzer gibt es viele und viele benötigen Unterstützung bei der Betreuung des Haustiers, wenn es z.b. in den Urlaub geht. Der Wunsch das Tier gut zu versorgen, steht im Vordergrund. Vom Hamster bis zur Blaustirnamazone werden die Anfragen zum wo und wie im Familienservice beantwortet. Während man den Hund schon mal mitnehmen kann, wenn man wegfährt, gilt das für Katze, Nager, Reptil oder Vogel nur bedingt. Viele Tierarten benötigen ihre gewohnte oder/und stabile Umgebung – kurz Haustierbetreuung zu Hause oder in einer geeigneten Tierpension.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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Wer Haustierbetreuung zu Hause, z.b. während seiner Urlaubszeit, durchführen lässt, darf dies steuerlich geltend machen. Dem vorausgegangen war die Klage zweier Tierbesitzer, die ihre Hauskatze von einem Anbieter zur Tier-und Wohnungsbetreuung in ihrer Wohnung betreuen ließen. Die Rechnung wurde unbar per Überweisung im Streitjahr 2012 beglichen.

Versorgung und Betreuung eines Haustieres begünstigt

Mit dem Urteil vom 03.09.15 unter dem Az VI R 13/15 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) begünstigt sein kann. Zuvor kam es zum juristischen Disput zwischen dem zuständigen Finanzamt und den Tierbesitzern, da letztere den gezahlten Betrag für die Haustierbetreuung zu Hause in der Einkommenssteuererklärung mit einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend machten, d.h. es ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer um 20 %, höchstens 4.000 € der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen.

Das wichtigste Kriterium des BFH für haushaltsnahe Dienstleistungen nämlich, dass die in Anspruch genommene Leistung eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweise oder damit im Zusammenhang stehe, war erfüllt. Zur Tierbetreuung zu Hause gehören alle Arbeiten, die sonst vom Besitzer durchgeführt werden, besonders die Fellpflege, die Fütterung, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres sowie alle mit dem Tier in Zusammenhang erforderliche Reinigungsarbeiten.

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