In Dresden erhalten Studenten eine Umzugsbeihilfe

Auch 2014 erhalten Studenten in Dresden eine Umzugsbeihilfe, wenn sie von außerhalb nach Dresden zuziehen. Die Zahlung in Höhe von einmalig 150 Euro erfolgt von Januar bis März nächsten Jahres über das Studentenwerk. Voraussetzung ist allerdings der Zuzug bereits in diesem Jahr. Das bedeutet, wer wegen seines Studiums erstmals von außerhalb nach Dresden zieht, sollte sich bis spätestens Ende dieses Jahres mit Hauptwohnsitz in Dresden anmelden, um später berechtigt zu sein.

Heute noch anmelden

Die Änderung des Wohnsitzes ist in den Dresdner Bürgerbüros und Meldestellen möglich, an insgesamt zwölf Stellen im ganzen Stadtgebiet. Einen Überblick über alle Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten bietet ein aktualisierter Handzettel zum Thema Umzugsbeihilfe für Studenten. Er liegt jetzt kostenlos im Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18, in den Informationsstellen der Dresdner Rathäuser, Ortsämter und Bürgerbüros und in den örtlichen Verwaltungsstellen aus. Auch im Internet ist es abrufbar.

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Ebenfalls dort eingestellt ist bereits das Formular, mit dem vom 2. Januar bis zum 31. März 2014 die Umzugsbeihilfe persönlich beim Studentenwerk beantragt werden kann. Die Ummeldung der Hauptwohnung 2013 ist mit nachzuweisen. Das bewilligte Geld wird ausschließlich auf ein Inlandskonto überwiesen. Barauszahlungen sind nicht möglich.

Mehr als 50 000 Studenten zugezogen

Seit Einführung der Umzugsbeihilfe in Dresden 2001 bekamen insgesamt mehr als 50 000 Studenten die finanzielle Unterstützung ihrer neuen Heimatstadt. Die meisten Umzugsbeihilfen, nämlich 5283, wurden 2006 bewilligt. In dem Jahr wurde auch die Zweitwohnungssteuer in Dresden eingeführt. Ebenfalls mehr als 5000-mal wurde die Zahlung 2012 (5071) und 2013 (5106) ausgereicht, was mit den steigenden Studentenzahlen und der Ausweitung des Berechtigtenkreises zusammenhing. Die sächsische Landeshauptstadt möchte auch weiter das Anmeldeverhalten der Studenten mit der Umzugsbeihilfe stimulieren. Die Ausgaben dafür helfen, die Einnahmen über die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz, das bis 2019 in Kraft ist, zu stabilisieren. Dabei zählt jeder Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden.

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