In guten Händen – gepflegt und mobil

Schon heute gibt es 2,4 Mio Pflegebedürftige in Deutschland. Mehr als zwei drittel werden in häuslicher Pflege betreut und versorgt. Einen Pflegefall detailliert und langfristig im Voraus zu planen ist bis auf das Anlegen eines finanziellen Polsters so gut wie unmöglich. Tritt der Pflegefall ein, sind Dauer, Verlauf und Bedarf von Mensch zu Mensch individuell und verschieden.

Pflegebedürftige gibt es in jeder Altersgruppe

Pflege brauchen nicht nur ältere und demente Menschen. Gerade bei dauerhaften Handicaps benötigen Kinder, Jugendliche und Erwachsene ebenso umfangreiche Pflege(sach-)leistungen. Je nach Grad der Behinderung kann (oft) lebenslange Hilfe oder/und Assistenz erforderlich sein. Aber auch lange, schwere, chronische Krankheitsverläufe erfordern zeitweise eine spezifische Versorgung, welche die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Pflegebedürftigen stärkt und aktiviert.

Statistisch wollen Pflegebedürftige gern so lang wie möglich zu Hause betreut und versorgt werden. In der vertrauten Umgebung die Hilfe von Familienmitgliedern in Anspruch zu nehmen, scheint den meisten vorstellbarer als die Unterbringung im Heim oder der Umzug ins betreute Wohnen. Egal, wo Pflege stattfindet – sie muss gut und auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt sein.

Pflege in den eigenen 4 Wänden

Sach- und fachgerechte Pflege bieten Pflegeheime und Pflegedienste an. Eine gute Kombination aus teilstationärer, ambulanter und häuslicher Pflege kann die Mobilität des Pflegebedürftigen lange erhalten oder fördern. Pflege- und Krankenkassen unterstützen pflegende Angehörige mit Pflegekursen. Die Versorgung und Betreuung zu Hause erfordert vor allem von pflegenden Angehörigen die Bereitschaft diese zu übernehmen und dem Pflegebedürftigen bei der Alltagsorganisation zur Verfügung zu stehen.

Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig ist in jedem Fall die Einstufung in eine Pflegestufe erforderlich. Die Pflegebegutachtung führt hier der Medizinische Dienst der Krankenkassen oder die Pflegekasse direkt durch. Seit 1.1.2013 muss ein Termin für den Hausbesuch innerhalb von 14 Tagen vergeben werden. Ist die Pflegekasse dazu nicht in der Lage gibt sie Beratungsgutscheine an freie Gutachter heraus.

Ist ein Pflegebedürftiger dauerhaft auf Pflege angewiesen, ist nicht nur das barrierefreie Bad ein Thema. Gerade, wer es gewöhnt ist, sich selbst zu versorgen, stößt schnell an Grenzen. Die Arbeitsplatte in der Küche bedarf einer Absenkung, Anschlüsse müssen geändert werden, Türen verbreitert, Aufstehhilfen sowie Hebe- bzw. Stützvorrichtungen installiert und Hindernisse, wie Treppen und Schwellen mit, z.B. Zuschuss für einen Treppenlift , überbrückt werden. Ist eine Pflegestufe vorhanden, zahlt die Pflegeversicherung Zuschüsse für den Um- und Ausbau und kommt außerdem für Pflegehilfsmittel auf. Pflegehilfsmittel, wie Badewannen-, Treppenlifte und Aufzüge erleichtern nicht nur die Pflege sondern helfen auch die Mobilität von pflegebedürftigen Familienmitgliedern wiederherzustellen.

Wie wollen sie alt werden?

Laut der jüngst veröffentlichten R+V Studie werden in 10 Jahren 27 Millionen Menschen in Deutschland mindestens einen Pflegefall in der Familie haben. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz stellt sich ab Januar 2013 besser auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ein und wird so vielen Menschen helfen Pflege, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Mit der Familienpflegezeit soll sich für berufstätige aber gleichzeitig pflegende Familienmitglieder die Möglichkeit eröffnen mit einer finanziellen Absicherung beruflich kürzer zu treten. Das Modell ist simpel und schnell erklärt: Stimmt der Arbeitgeber zu, ist eine Verkürzung von Arbeitszeit und Einkommen zur Pflege von Angehörigen möglich. Bis maximal 2 Jahre kann hier die Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen durchgeführt werden. In der Familienpflegezeit reduziert sich die Arbeitszeit der um bis zu 50% während die Gehaltseinbuße bei maximal 25% liegen soll. Nach spätestens 2 Jahren erfolgt die Rückkehr zum Arbeitsplatz in Vollzeit mit einem Gehalt von 75%.

Für alle, die Ihren Lebensabend über kurz oder lang effektiv planen und gestalten wollen, bietet es sich an mit der privaten Pflegezusatzversicherung finanzielle Sicherheiten zu schaffen. Für den Fall von drohenden Krankheiten oder Unfällen ist es ratsam eine Patientenverfügung aufzusetzen und diese mit einer Vorsorgevollmacht abzurunden. Testamentarische Vorsorge ist natürlich ebenso wichtig, wie man alle Arrangements rings um das eigene Ableben vorbereiten kann.

Wer in Anbetracht von demografischem Wandel, dem bereits existierenden Fachkräftemangel in der Pflege und der steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen neue Wege gehen will, hat ab diesem Jahr gute Chancen auf Unterstützung. Die Bildung von Senioren-Wohngemeinschaften wird ab 1.1.2013 auch vom Bundesgesundheitsministerium bezuschusst. Gerade die Gestaltungsspielräume bei der Auswahl der Mitbewohner und bei der Kostenverteilung zwischen den WG-Mitgliedern ist vielleicht eine Überlegung wert.

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