integration in die regelschule? eine herausforderung für alle

am 30. november 2006 hatten wir als familienfreunde gelegenheit an der sitzung des behindertenbeirates der stadt leipzig im festsaal des neuen rathauses teilzunehmen. hier durften wir den redebeitrag von frau anne kobes, rechtsanwältin und mediatorin, miterleben, welchen wir ihnen nicht vorenthalten wollen.

beitrag anne kobes

ob ungleiche einstiegschancen auf dem arbeitsmarkt, die verweigerung von versicherungen ohne vorherige risikoprüfung, die benachteiligende auswahl bei der wohnungsvermietung, die vertragsverweigerung durch reise– und fluggesellschaften, die zutrittsverweigerung zu gaststätten und hotels wegen angeblicher belästigungen oder aber auch die mangelnde bzw. erschwerte integration im schulbereich. diskriminierung hat viele gesichter und prägt häufig den lebensalltag von menschen mit behinderungen. das im august 2006 in kraft getretene allgemeine gleichbehandlungsgesetz gibt betroffenen ein mittel in die hand, sich gegen benachteiligungen und ausgrenzungen zur wehr zu setzen und eine gleichberechtigte teilhabe an der gesellschaft einzufordern. grundlage dieses gesetzes sind vier europäische antidiskriminierungsrichtlinien.

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nicht alle forderungen der behindertenverbände sind erfüllt

auch wenn nicht alle forderungen der behindertenverbände erfüllt worden sind, geht dennoch ein wichtiges signal in die gesellschaft aus. so beschreibt § 1 agg die zielvorstellung wie folgt: „ziel des gesetzes ist, benachteiligungen aus gründen der rasse oder wegen der ethnischen herkunft, einer behinderung, des geschlechts, des lebensalters, der sexuellen identität sowie der religion und weltanschauung zu verhindern oder zu beseitigen.“ die botschaft lautet also eindeutig: diskriminierung wird nicht toleriert und entsprechend sanktioniert. menschen mit behinderungen haben damit über bereits bestehende regelungen hinaus, möglichkeiten, sich gegen benachteiligungen zu wehren.

kein agg im bildungsbereich

das agg findet anwendung in den lebensbereichen beschäftigung und beruf, zugang zu und versorgung mit gütern und dienstleistungen einschließlich wohnraum, sozialschutz, soziale sicherheit, gesundheitsdienste, soziale vergünstigungen sowie bildung. für den bereich bildung allerdings trifft das agg bis auf die oben genannte allgemeine keine speziellen regelungen, da sich bildungspolitik im weitesten sinne im hoheitsbereich der einzelnen bundesländer befindet. das land sachsen ist somit gehalten, einzelne gesetze, richtlinien und verordnungen in bezug auf die gewährleistung der gleichberechtigten teilhabe an bildung wie in kitas, vorschulen, schulen sowie hochschulen entsprechend zu überprüfen und anzupassen.

für die lebensbereiche erwerbsleben sowie zugang zu waren- und dienstleistungen umschreibt das agg umfangreiche rechte, pflichten sowie ausnahmetatbestände. es bleibt abzuwarten, inwiefern das agg praktische wirkung erzielt und sich positiv auf die möglichkeit der gleichberechtigten teilhabe von menschen mit behinderungen auswirkt oder ob nicht zusätzlich entsprechende flankierende maßnahmen zu ergreifen sind, um diesem ziel näher zu kommen.

frau kobes wirkt aktiv im antidiskriminierungsbüro mit. das antidiskriminierungsbüro (adb) ist eine zentrale anlaufstelle im freistaat sachsen für von diskriminierung betroffene. hier wird menschen hilfe bei der durchsetzung ihrer interessen zum schutz vor konkreten benachteiligungen angeboten. hierzu können u.a. benachteiligungen aufgrund des geschlechts, einer behinderung und der religion zählen.

weitergehende informationen zu diesem thema und ansprechpartner finden sie hier .

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