Kein Tabuthema: Über Organspende, Patientenverfügung und Pflege sollte man offen reden

Das Thema Organspende ist für viele ein regelrechtes Tabuthema. Es bedarf einer regen Diskussion sowohl innerhalb der kleinsten Einheit, der Familie, als auch innerhalb der größten Einheit, der Gesellschaft. Organspende kann nicht nur Leben retten sondern vor allem Lebensqualität wiedergeben bzw. verbessern, verändern. Die Organspende geht in der Regel immer nur nach dem medizinisch festgestellten Tod des Patienten bzw. Spenders. Der Anteil der Lebendspenden ist in Deutschland vergleichsweise niedrigm da hier nochmal besondere Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen.

Reform der Organspende

Der sogenannte Transplantationsskandal hat im Sommer 2012 in Deutschland für Empörung gesorgt. Ärzte sollen das Vergabeverfahren bei der Organspende auf kriminelle Weise manipuliert haben. Immerhin ist das wichtige Thema Organspende auf diese Weise wieder in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Den Bundesbürgern wurde in Erinnerung gerufen, wie viele Menschen hierzulande auf ein möglicherweise lebensrettendes Organ warten. Derzeit gilt bei der Organspende die sogenannte erweiterte Zustimmungsregelung. Dabei muss der potenzielle Spender seine Zustimmung in einem Organspendeausweis dokumentiert haben. Ersatzweise kann man ohne gültigen Organspendeausweis die Angehörigen zur Zustimmung für die Organspende befragen. Die vom Bundestag im Mai 2012 beschlossene Organspendereform tritt zum 01. Naovember 2012 in Kraft. Alle gesetzlich und privatversicherten sollen mit Vollendung des 16. Lebensjahres regelmäßig befragt werden, ob sie nach dem Tod zu einer Organspende bereit sind.

Vorsorgevollmacht macht auch in jungen Jahren Sinn

Aber nicht nur die Organspende ist häufig ein Tabu, auch über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Pflege wird allzu oft in den Familien geschwiegen. Es sind generell Themen über die niemand gern spricht. Die gesellschaftliche Notwendigkeit besteht auf jeden Fall darin, sich mit Organspende und Vorsorge im allgemeinen sowie im besonderen für Alter und Krankheit zu befassen. Der freizügige gedankliche Umgang mit diesen Themen lässt sich nur schwer politisch verordnen. Wenn der Brief von Ihrer Krankenkasse bzw. -versicherung kommt, wird das nicht automatisch bedeuten, dass Sie sich dem Thema öffnen oder sich gar damit befassen. Auch Menschen, die sich durch eine Partnerschaft gestärkt fühlen, müssen spezifische Regelungen im Rahmen einer Vorsorgevollmacht formulieren, um sich gegenseitig vollkommen abzusichern. Automatisch funktioniert in Deutschland diesbezüglich gar nichts. Nur der in einer Patientenverfügung dargelegte Wille ist bindend.

[Update: 25.02.2013] Organspende: Aufmerksamkeit steigt, Bereitschaft sinkt

Berlin. (ddp direct)  Trotz breiter öffentlicher Aufmerksamkeit für das Thema Organspende geht die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung weiter zurück. In einer von der Barmer GEK beauftragten Umfrage geben zwar neun von zehn Befragten an, in letzter Zeit etwas zum Thema gehört, gelesen oder gesehen zu haben. Rund die Hälfte dieser Personen nahm das Thema aber im Zuge der Transplantationsskandale in Göttingen, Regensburg, München und Leipzig wahr. Gleichzeitig nimmt die Bereitschaft zur Organspende rapide ab. Signalisierten im Dezember 2011 noch 66 Prozent der Befragten ihre Bereitschaft zur Organspende („bestimmt“ oder „wahrscheinlich“), waren es im Januar 2013 noch 52 Prozent.

Barmer GEK Chef Dr. Christoph Straub sieht das Transplantationssystem vor den größten Herausforderungen seiner Geschichte: „Wenn wir diesen Trend umkehren wollen, müssen wir die erhöhte Sensibilität jetzt nutzen, um verloren gegangenes Vertrauen wieder zu gewinnen.“ Das funktioniere über gezielte Patientenaufklärung. Straub verwies dabei auf die Erwartungshaltung der Versicherten. Laut Umfrage beurteilen fast 80 Prozent der Befragten die künftige Information durch die Krankenkassen zur Organspende positiv. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Barmer GEK zum Thema umfassend aufgeklärt. In diesem Frühjahr erhalten die Versicherten zusätzliche Informationen, die in Abstimmung mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entstanden sind.

Straub fügt hinzu: „Information allein reicht aber nicht. Wir brauchen eine echte Strukturreform des deutschen Transplantationssystems. Transplantationszentren müssen ihrem Namen gerecht werden.“ Die Bundesländer sollten ernsthaft überlegen, wo Zusammenlegungen sinnvoll seien. Im Kern gehe es dabei um die Frage, ob es weiter 44 Transplantationszentren bedürfe, wenn 20 ausreichen. Schon Mitte letzten Jahres hatte die Barmer GEK darauf hingewiesen, dass in deutschen Transplantationszentren regelmäßig festgelegte Mengenstandards unterschritten werden. Darüber hinaus gebe es Hinweise darauf, dass eine Konzentration der Transplantationszentren sinnvoll wäre. So zeigten die Barmer GEK Abrechnungsdaten 2011, dass über die Hälfte aller Herztransplantationen auf nur fünf der 23 in Frage kommenden Transplantationszentren entfallen. Gleichzeitig sei die Überlebensrate derjenigen Patienten, die in einem dieser Zentren versorgt wurden, in bestimmten Altersgruppen signifikant höher. Straub: „Schon jetzt spricht viel dafür, dass Transplantationszentren mit steigender Fallzahl auch die Überlebenszeiträume nach einer Organtransplantation erhöhen können. Neben besseren Kontroll- und Organisationsmöglichkeiten ist das ein starkes Argument für eine zügige Bündelung von Transplantationszentren und
-kompetenzen in Deutschland.“ Alle Details der Bevölkerungsumfrage: www.barmer-gek.de/543381

[31.10.2013] Hirntod und Organspende – Die DIVI zur Gesetzeslage

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Organe dürfen nur transplantiert werden, wenn der Hirntod eines möglichen Organspenders eindeutig festgestellt wurde. Da viele Menschen eine falsche Vorstellung vom Hirntod haben und verunsichert sind, möchte die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere zur Feststellung des Hirntodes einmal etwas genauer erklären. Unser Gehirn ist das übergeordnete Steuerorgan aller wichtigen Lebensvorgänge. Es besteht aus drei Pfund intelligentem Nervengewebe sowie rund 100 Milliarden grauer Zellen, die zu tausenden miteinander verschaltet sind. Wenn das Gehirn seine Funktionen vollständig verliert, gilt der Mensch als hirntot und damit gestorben. Nur in diesem Fall dürfen Ärzte die Organe entnehmen und transplantieren .

Für Laien ist das nicht immer leicht nachvollziehbar, denn ein hirntoter Mensch unterscheidet sich äußerlich nicht von einem Menschen, der nur bewusstlos ist. Moderne medizinische Geräte beatmen die betroffene Person, der Brustkorb hebt und senkt sich, das Herz schlägt, die Haut weist eine rosige Farbe auf, manche schwitzen sogar. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied: das Gehirn ist völlig ausgefallen, eine Rückkehr ins Leben nicht mehr möglich. „Ärzte verstehen unter dem Hirntod die irreversibel erloschene Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“, erläutert Professor Klaus Hahnenkamp von der Sektion Organtransplantation bei der DIVI. „Der Hirntod muss laut Paragraph 5 des Transplantationsgesetzes von zwei mehrjährig in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen erfahrenen Ärzte unabhängig voneinander festgestellt werden.“ Beide Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch der Transplantation der Organe beteiligt sein und auch keinem Arzt weisungsgebunden sein, der an der Transplantation beteiligt ist.

Die Bundesärztekammer hat den Ablauf zur Feststellung des Hirntods exakt festgelegt. Als erstes überprüfen die Ärzte den so genannten Hirnstammreflex. Sie schauen, ob sich bei Lichteinfall die Pupillen verengen und ob sich das Augenlid schließt, wenn man die Augenhornhaut berührt. Sie versuchen, den Husten- und Würgereflex auszulösen. Durch schnelles Kippen oder Drehen des Kopfes lässt sich nachweisen, ob die Augen eine Gegenbewegung durchführen. Außerdem achten sie auf Schmerzreaktionen, die sich durch Muskelzuckungen der Kopf- und Halsregion oder Kreislaufreaktionen äußern können. „Bei hirntoten Menschen zeigen sich bei allen Tests keinerlei Reaktionen“, klärt der DIVI-Experte auf, der als Leitender Oberarzt in der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster tätig ist.

Als nächstes folgt die Überprüfung der Spontanatmung. Dafür müssen die Ärzte die maschinelle Beatmung ausstellen. Sofort steigt dann der Kohlenstoffdioxidgehalt im Blut an und aktiviert das Atemzentrum im Gehirn. Reagiert dieses nicht mit Eigenatmung, liegt ein kompletter Ausfall des Atemzentrums vor.

Der Ausfall dieser Hirnfunktionen muss irreversibel sein. Entweder werden diese Untersuchungen nach einem bestimmten Zeitraum wiederholt, oder es kommen zusätzliche apparative Verfahren zum Einsatz. Eine Elektroenzephalographie (EEG) misst die Hirnwellen, eine Dopplersonografie mit Ultraschall überprüft den Blutfluss im Gehirn. „Wenn das EEG über eine halbe Stunde eine Null-Linie zeigt oder kein Blutfluss zu erkennen ist, kann der Hirntod zweifelsfrei festgestellt werden“, sagt Professor Hahnenkamp. „Weitere Untersuchungen wie die Perfusionsszintigrafie und die Angiografie können ersatzweise durchgeführt werden.“ Bei der Perfusionsszintigrafie injizieren die Ärzte eine schwach radioaktive Lösung und messen die Verteilung im Gehirn. Bei der Angiografie handelt es sich um eine Röntgenaufnahme der Gefäße.

Alle Untersuchungsergebnisse müssen von beiden Ärzten protokolliert werden. „Erst dann wird ein Patient, der auch Organspender ist, der zentralen Koordinationsstelle, der Deutschen Stiftung für Organtransplantation, kurz DSO genannt, gemeldet“, verdeutlicht Professor Hahnenkamp. Einschränkend ergänzt er noch, dass sich die genannten Abläufe auf die größte Gruppe der Organspender beziehen, den Erwachsenen mit primärer Hirnschädigung. Bei Sonderfällen wie Kindern, primären Schädigungen des Klein- und Stammhirns (so genannte hintere Schädelgrube), sekundären Schädigungen etc. gibt es Abweichungen im Prozedere.

Sollte der Patient sich gegen eine Organspende entschieden haben, wird nach Feststellung des Hirntodes seine Beatmung beendet und es tritt der klinische Tod (Stillstand von Herz- und Kreislaufaktionen) ein. Durch das oben geschilderte Prozedere wird zusammenfassend sichergestellt, dass nur Patienten, bei denen durch zwei Ärzte der sichere und irreversible Hirntod festgestellt wurde, für die Organspende in Betracht gezogen werden.

DIVI weltweit einzigartig
Die 1977 gegründete DIVI ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 2000 Anästhesisten, Neurologen, Chirurgen, Internisten, Kinder- und Jugendmedizinern sowie Fachkrankenpflegern und entsprechenden Fachgesellschaften: Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus. Insgesamt bündelt die DIVI damit das Engagement von mehr als 30 Fachgesellschaften und persönlichen Mitgliedern.

Der Experte der DIVI:
Professor Klaus Hahnenkamp ist Sprecher der Sektion Organtransplantation der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Er ist der leitende Oberarzt in der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster.

Weitere Informationen:

http://www.divi.deHomepage der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
http://www.divi2013.de – Webauftritt des 13. Kongresses der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)

[03.06.2014] Organspende: Zahlen sinken auf einen Tiefpunkt

Der Tod auf der Warteliste wird immer bedrückender resümiert Prof. Hetzer vom Deutschen Herzzentrum Berlin, denn die Organspendezahlen sinken auf einen Tiefpunkt. Trotz umfangreicher Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Pflicht auferlegt durch die Bundesregierung, dass alle Krankenkassen und Krankenversicherungen ihre Mitglieder über die Notwendigkeit und Wichtigkeit einer Organspende nach dem Tod informieren, legt das Herzzentrum Berlin beunruhigende Zahlen vor und wendet sich an die Öffentlichkeit.

Warten auf die rettende Organspende

Ob und bis wann eine Organspende sinnvoll ist, unterliegt der medizinischen Einschätzung durch Ärzte. Es kommt immer öfter vor, dass Patienten, die auf eine Herz- oder Lebertransplantation warten, wegen eines schlechten Allgemeinzustandes von der Warteliste gestrichen werden müssen. In Deutschland ist das häufigst benötigste Organ die Niere. Etwa 8.000 Patienten warten derzeit auf eine Niere und ca. 12.000 auf ein Spenderorgan. Bei den Nieren gibt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) an, dass ca. dreimal so viele Menschen auf eine neue Niere warten, wie Transplantate vermittelt werden können.

Organspende – Regelungen in der EU

In Deutschland regelt sich die Organspende durch die Entscheidung des Spenders. Bei der sogenannten Entscheidungslösung muss jede Bürgerin und jeder Bürger die eigene Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende auf der Grundlage fundierter Informationen prüfen und schriftlich festhalten. Alle 2 Jahre informieren die Krankenkassen und Krankenversicherungen und stellen mit dem Schreiben auch einen Ausweis zur Organspende zu. Man muss nicht spenden sondern kann auch schriftlich festlegen, dass man keiner Organspende zustimmt oder das Schreiben einfach ignorieren und seinen Willen zum Thema für sich behalten. Deutschland ist damit europaweit, dass einzige Land, dass diese Lösung anwendet.

Alle anderen EU-Länder nutzen entweder die Zustimmungs- oder die Widerspruchslösung. Bei ersterer heißt es, dass der Verstorbene zu Lebzeiten, z.B. per Organspendeausweis, einer Organspende zugestimmt haben. Liegt nichts zum Willen des Verstorbenen vor dürfen die Angehörigen entscheiden. Bei der Widerspruchslösung muss zu Lebzeiten, z.b. über ein sogenanntes Widerspruchsregister, ausdrücklich gegen die Organspende widersprochen werden. In einigen Ländern können die Angehörigen dieses Widerspruchsrecht nutzen.

Pro und Contra der Organspende in der Praxis

Der medizinische Fortschritt ist einfach gigantisch. Klar steckt er bei z. B. seltenen Krankheiten noch in den Kinderschuhen, aber dank stetig anhaltender Forschung verbringen Mediziner immer öft kleine und große Wunder, wenn sie denn Mittel und Möglichkeiten haben. Im Punkt der Organspende heißt es allerdings für das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB) runterschalten, denn es werden immer weniger Herzen und Lungen transplantiert an einer Klinik, die mit ihrem Transplantationsprogramm zu den größten in Deutschland gehört. Als Ausweg für rund 1000 auf ein Herz wartende Patienten ist ein sogenanntes „Kunstherz“ (Kreislaufunterstützungssystem/Assist-Device) die letzte Rettung. Seit Anbeginn (1986) und mit Blick auf die immer drängendere Spenderproblematik wurde am DHZB das größte Kunstherzprogramm der Welt mit mittlerweile weit über 2100 Assist-Implantationen bei Kleinkindern, Jugendlichen und Erwachsenen (bis ins hohe Alter) aufgebaut.

Nicht nur am ersten Samstag im Juni an Organspende denken

Transplantiert werden kann nicht, weil es an Organen in Deutschland mangelt. Im Gegensatz zu 2013 ist die Zahl der Organspenden von 3706 auf 3248 gesunken. Beim Herz sank die Zahl um von 345 auf 313. Ein wirkliches Problem, was nicht nur bei einer zunehmenden Überalterung der Bevölkerung zur Katastrophe werden kann. Was Öffentlichkeitswirksam zwar gut klingt und auch propagiert wird, drückt sich in nackten Zahlen aktuell so aus, dass rund 80 Prozent aller Bundesbürger sich pro Organspende aussprechen, jedoch nur 15 bis höchsten 20 Prozent einen Organspenderausweis bei sich tragen.

Was nützt der Fortschritt, wenn man vergebens auf einen Spender wartet?

Der Tod ist eben doch noch ein ganz individuelles Thema, was es zu besprechen gilt. Schecken sie doch mal selbst, ob sie wissen, wie ihre Angehörigen zum Thema Tod, Beerdigung, schwerer Krankheit oder Organspende stehen. Die Antwort ist auch hier sicher ernüchternd: Rund um das Thema Vorsorge tun sich selbst die 55 jährigen noch extrem schwer. Junge Menschen darunter interessiert das Thema Tod, Krankheit und Vorsorge zwar an sich aber sie koppeln es noch weniger als die älteren mit ihrer Person und der Lebenswirklichkeit.  Die Angst sich festzulegen, ist noch dazu vollkommen entkoppelt von dem Gedanken selbst Hilfe zu erfahren, wenn man so schwer krank ist, dass man ein Organ benötigt. Das macht das Thema im doppelten Sinn schwierig zu transportieren.

Organspende ist auch kein Hype, keine brüsten mit dem Ausweis und kein medienwirksames zur Schaustellen der eigenen Überzeugung sondern eine ganz private und wahrscheinlich die persönlichste Entscheidung, die man für sich und seinen Körper zu Lebzeiten für nach dem Tod treffen kann. Ob ihre Organe dann geeignet sind und wem sie wie, wo bzw. wann transplantiert werden, sind keine entscheidungsrelevanten Gründe für oder gegen eine Organspende. Auch von Skandalen und dem Manipulationsbetrug einiger weniger Kliniken im Hinblick auf die Warteliste sollten sie sich nicht verunsichern lassen. Das Thema Organspende ist in Gänze viel bedeutender und wichtiger und muss dringend mit ihrer Entscheidung angegangen werden.

Tag der Organspende

Seit 1983 gibt es jedes Jahr am ersten Samstag im Juni den Tag der Organspende. Natürlich muss man sich ganzheitlich und lebenslang mit dem Thema befassen. Trotzdem ist so ein besonderer Tag eine gute Möglichkeit auch medial und lokal verstärkt auf das Thema einzugehen.

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