Kinderbetreuung: Au pair, Krippe, Hort oder Kindertagespflege?

Kinder bringen Freude, Liebe und Chaos in das bis dahin geordnete Leben. Es ist doch allseits bekannt, den Job, die Kinder und den Haushalt unter einen Hut zu bringen erfordert viel Organisationstalent und nicht selten auch Hilfe von außen. Wir wollen Ihnen hier einen kleinen Überblick über die verschiedenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten ihrer kleinen in Deutschland geben. Neben der Betreuung in der Institution existieren auch noch einige andere Betreuungsmöglichkeiten.

Das Sozialgesetzbuch 8 kennen viele Eltern nicht, obwohl es das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist und vor allem Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und ihre Sorgeberechtigten bereit hält. Das SGB 8 unterteilt sich in 10 Kapitel. Es regelt unter anderem die Kinderbetreuung, die Unterstützung für Kinder und ihre Familien, die Hilfe benötigen und wollen und die Zusammenarbeit vom öffentlichen mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Im Punkt der Kinderbetreuung definiert das SGB 8 zwei wesentliche Betreuungsmöglichkeiten bzw. Angebote:

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  1. Betreuung in der Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten, Hort)
  2. Betreuung in der Kindertagespflege (Tagesmütter, Tagesväter)

In vielen Orten findet man die Kindertagesstätte als Kombinationsangebot, so dass die Kinder problemlos und je nach Altersgruppe die maximal ersten 14 Jahre in der Kindertagesstätte verbringen können. In großen Städten und aufgrund baulicher bzw. regionaler Gegebenheiten kann es sein, dass es örtlich abgetrennte Einheiten gibt in verschiedenen Gebäuden. Hier ist bei der Auswahl des Angebotes auf das Eintrittsalter zu achten. Es sei angemerkt, dass die Sie als Eltern für ihr Kind ein verbrieftes Wunsch- und Wahlrecht haben, welches Kinderbetreuungsangebot sie bevorzugen – natürlich nur in Bezug auf die Verfügbarkeit. Bieten Kommunen institutionelle Betreuung und Betreuung in Kindertagespflege an, kann ein Angebot immer in beiden Betreuungsvarianten erfolgen.

Die kleinsten werden in der Krippe betreut

Kinder über 1 Jahre und unter 3 Jahre haben in Deutschland seit dem 1.8.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) hat nach Sozialgesetzbuch 8 ein bedarfsgerechtes Angebot für diese Altersgruppe vorzuhalten. In der Krippe werden Kinder unter drei Jahren betreut. Der Personalschlüssel ist oft deutlich höher als in Kindergärten, weil Kinder unter 3 Jahren einen erhöhten Betreuungs- und Pflegeaufwand haben. Laut SGB 8 erfolgt die Anmeldung für ein Kind ebenso wie im Kindergartenalter 6 Monate vor dem gewünschten Eintrittsdatum. In vielen Städten sind institutionelle Krippenplätze Mangelware. Viele Eltern melden ihr Kind deswegen teilweise schon vor der Geburt an, um einen der begehrten Plätze zu ergattern.

Wer nähere landesrechtliche Informationen zum örtlichen Kinderbetreuungsgesetz benötigt, kann sich hier je nach seinem Bundesland informieren. Wollen oder müssen Sie einen Umzug wagen, ist es ratsam sich schon länger vorher über die örtlichen Gegebenheiten am neuen Wohnort zu informieren. Die Kosten für einen Krippenplatz sind bundesweit immer von Land zu Land unterschiedlich. Über die aktuellen Elternbeiträge müssen sie sich beim Jugendamt / der Wohnortkommune des Kindes informieren. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in den jeweiligen Kinderbetreuungsgesetz ihres Bundeslandes.

Mein Kind wird 3 Jahre und wechselt in den Kindergarten

In Deutschland hat jedes Kind ab drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. die Betreuungszeiten bzw. Öffnungszeiten der Einrichtungen variieren je Bundesland sehr stark. In den Großstädten passen sich immer mehr Kindergärten an die Bedürfnisse und Wünsche der Eltern an. Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch eine adäquate Kinderbetreuung im wesentlichen erst möglich. Viele Kindergärten bieten Spätdienste an, und versuchen sich so den Arbeitszeiten der Eltern anzupassen. Im Osten der Republik ist der überwiegende Teil der Kindergärten sowieso als Tageseinrichtungen angelegt. Eltern müssen nicht mehr damit rechnen, dass der Kindergarten z. B. über mittags schließt oder generell nur bis 15 Uhr geöffnet ist. Die gewünschten Betreuungsstunden können Eltern mit der Einrichtung besprechen und beim Jugendamt beantragen.

In Westdeutschland sind nur 20 % der Kindergartenplätze Ganztagsplätze. Die Gebühren für einen Kindergartenplatz sind bundesweit ebenfalls nicht einheitlich geregelt. Je nach Bundesland können die Elternbeiträge z. B. einkommensabhängig erhoben werden. Näheres Entnehmen Sie dem Kinderbetreuungsgesetz Ihres jeweiligen Bundeslandes.

Nach der Schule geht es in den Hort

Wenn die kleinen größer werden, steht spätestens zur Einschulung die Frage nach einer Nachmittagsbetreuung an. Viele Eltern fallen regional erstmal in ein wirkliches Betreuungsloch, denn nicht überall gibt es entsprechende Hortangebote oder/und Ganztagsschulen. Eltern, die für ihr Kind noch vor 6 Uhr oder z. B. nach 17 Uhr Betreuung benötigen, finden sich schnell vor unlösbaren Herausforderungen wieder. Die sogenannten Ganztagsschulen halten auch nur bedingt, was sie versprechen. Oft schließen auch diese spätestens 16 Uhr ihre Türen. Bei vielen Schulen, die keine Hortbetreuung im Haus haben, öffntet sich auch die Schule erst kurz vor dem Unterrichtsbeginn. Wer Glück hat, findet in der Hortbetreuung vor und nach dem Unterricht Betreuung für seine Kinder.

Im Hort essen die Kinder z. B. Mittag, erledigen ihre Hausaufgaben und spielen. Konzeptionell und pädagogisch wird die Arbeit des Hortes genauso, wie bei Kinderkrippe und Kindergarten nach dem entsprechenden Bildungsplan gestaltet und durchgeführt. Viele Horte arbeiten mit offenen Konzepten. Diese ermöglichen es, dass die Kinder mit einer bunten und ansprechenden Raumgestaltung unterschiedlichen Interessen nachgehen, diese entfalten bzw. vertiefen. Viele Horte gestalten mit den Kinder zusammen Projekte, machen Ausflüge und bieten eine umfangreiche Betreuung – auch und gerade während der Ferien – an.

Was Tagesmütter und Tagesväter bieten?

Die familiennahe Betreuung wird im Rahmen der Kindertagespflege ermöglicht und umgesetzt. Die Kindertagespflegeperson betreut nach Sozialgesetzbuch 8 bis zu 5 Kindern in kindgerechten Räumlichkeiten außerhalb der Räume der Eltern und auch in eigens für die Kinderbetreuung angemieteten Räumen.  Die Tagesmutter bzw. der Tagesvater arbeitet nach dem entsprechenden Bildungsplan des Bundeslandes. der Personalschlüssel ist mit 1:5 deutlich besser als in der Kinderkrippe.  Es wird oft viel dividueller auf die Wünsche der Kinder und der Eltern eingegangen. Eine Alternative zur Krippe ist die Kindertagespflege eigentlich nicht sondern entsprechend Sozialgesetzbuch 8 ein gleichwertiges Angebot. Viele Bundesländer haben dieses Form der Kinderbetreuung schon fest in ihre Bedarfsplanung integriert.

Die Kindertagespflegeperson muss sachlich, fachlich und persönlich für die Kinderbetreuung und die Arbeit geeignet sein. Das erfordert nicht zwingend eine pädagogische Ausbildung und jahrelange Erfahrung. Die Kindertagespflege glänzt durch die Chance, die sie auch Quereinsteigern bietet. Der Bundesverband der Kindertagespflege hat einen standardisierten Grundkurs entwickelt. Innerhalb der ersten 3 Jahre des beruflichen Tuns, absolviert die Kindertagespflegeperson das Curriculum des deutschen Jugendinstitutes. Abgerundet mit jährlichen Weiterbildungen sowie einer hervorragenden Fachberatung, über den Träger, Verein oder das Jugendamt, vor Ort sind ihre Kinder in den besten Händen.

Was die Bezahlung angeht, so unterscheiden sich die Elternbeiträge in Kindertagesstätten oft nicht von denen in Kindertagespflege. Allerdings ist die Kindertagespflegeperson selbstständige Unternehmerin und mit maximal 5 Kunden immer an der obersten Grenze ihre Möglichkeiten. Etwaige Zusatzangebote, wie z. B. Betreuung außerhalb der Kernöffnungszeiten, lassen sich Kindertagespflegepersonen von den Eltern zusätzlich vergüten. Der Bundesverband der Tagesmütter empfiehlt bundesweit einen Stundensatz von 5,50 Euro pro Kind und Stunde. Allerdings vergüten die Jugendämter und Kommunen oft pauschal in Form einer Aufwandsentschädigung. Vielerorts kommen Kindertagespflegepersonen auf deutlich weniger pro Stunde und Kind. Ist der Platz über den öffentlichen Bedarfsplan gefördert, zahlen die Eltern ihre Elternbeiträge an das an das örtliche Jugendamt. Die Verpflegungskosten werden individuell vereinbart. Manche Kindertagespflegepersonen kochen selbst, andere haben einen Essenlieferdienst, der die Versorgung übernimmt.

Babysitter – wenn ich private Kinderbetreuung suche

Das Thema Baby- und Kindersitter ist oft eine Grauzone. Zum einen müssen Personen, die im Haushalt der Eltern die Kinderbetreuung übernehmen natürlich vom Arbeitgebenden Haushalt über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijobzentrale angemeldet werden – zum anderen ist es oft eine Frage des Vertrauen und des Anspruches an die Betreuung zu Hause. Auch viele Privatpersonen, die ihre Dienste anbieten, wissen kaum etwas über die rechtlichen Hintergründe des Betreuens von Kindern und informieren sich auch nicht gründlich genug. Baby- und Kindersitter sollten mindestens volljährig sein, da alles andere nicht nur die Erlaubnis der Eltern erfordert sondern auch unter Umständen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt.

Diese Betreuung findet in der Regel zu Hause bei dem Kind in seiner gewohnten Umgebung statt. Die familienfreund KG bietet die Baby- und Kindersittervermittlung ausschließlich durch Kindertagespflegepersonen an.  Das hat den Vorteil, dass die Erlaubnis zur Betreuung von Kindern auch aus fachlicher Sicht über das Jugendamt geprüft ist und Sicherheit bei der Qualifikation besteht. Kindertagespflegepersonen verfügen z. B. unter anderem über einen Erste-Hilfe-Kurs bei Kindern. Grundsätzlich ist der Stundendatz für einen Babysitter Verhandlungssache.

Familienbezogene Einzelbetreuung mit Au pairs

Ein Au pair lebt direkt mit im Familienverband. Dies schließt neben der Betreuung des Kindes meist leichte Hausarbeit mit ein. Die Arbeitszeit ist auf höchstens 30 Stunden pro Woche begrenzt. Ein Au pair erhält neben freier Kost und Logis ein monatliches Taschengeld von 260 Euro und hat einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen. Die Gastfamilie muss zudem die Fahrtkosten, einen Sprachkurs und die Krankenversicherung für das Au pair übernehmen. Die Vermittlung erfolgt meist über Agenturen.

Auch Leihomas benötigen Pflegeerlaubnis

Für Kinder ist der Besuch bei Oma und Opa meist das größte. Leider ist es aber so, dass die „echten“ Großeltern weit weg wohnen. Mit einer Leihoma ist das kein Problem. Die kleinen freuen sich, die älteren haben wieder eine Aufgabe und Mama und Papa auch mal wieder Zeit für sich. Betreuen Leihgroßeltern aber mehr als 15 Stunden in der Woche Kinder benötigen sie eine Pflegeerlaubnis. Nach Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang erteilt das Jugendamt die Pflegeerlaubnis. Werden die Kinder über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten betreut und das nicht nur im elterlichen Haushalt, ist ebenfalls eine Genehmigung nötig. Liegt eine Pflegeerlaubnis vor, dürfen Oma und Opa bis zu 5 Kindern betreuen. Dazu ein Buchtipp: Sibyl Gräfin Schönfeldt „Kinder brauchen Großmütter“ erhältlich bei Amazon.com zum preis: 7,90 Euro.

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