Kinderbonus: Auszahlung und wichtigste Fragen auf einen Blick

Im Zuge der Corona-Pandemie gibt es nun im Herbst für alle Kindergeldempfänger bzw. deren Kinder den Kinderbonus. Ausgezahlt wird der Kinderbonus über die Familienkassen an jedes Kind, was im Jahr 2020 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld hatte oder hat.

Kinderbonus – warum nicht für alle?!

Der Bonus für das Kind ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung, um Belastungen für Familien mit Kindern, die Kindergeld bekommen bzw. bekommen haben auszugleichen. Ob das mit dieser Summe gelingen kann, ist und bleibt natürlich fraglich. Insofern ist die Frage berechtigt, warum die Bundesregierung nicht einfach jedem Bundesbürger einen einmaligen Bonus von 100 Euro gegeben hat? Immerhin waren und sind nicht nur Familien mit Kindern durch die Krise gefordert und belastet. Und im Grunde ist und bleibt auch der Kinderbonus nichts anderes als Helikoptergeld. Eltern sollen für bzw. mit ihren Kindern shoppen gehen und so die Wirtschaft ankurbeln. Ob das nun tatsächlich so passiert, ist natürlich nicht zu kontrollieren. Viele Familien werden familiär sicher entscheiden, wofür das Geld sein kann. Der ein oder andere hat es vielleicht schon im Voraus im Sommerurlaub bzw. eine wichtige Anschaffung gemeinsam mit den Kids ausgegeben und freut sich jetzt über die Zahlung.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.

Kinderbonus steuerpflichtig?

Hier gibt es vom BMFSFJ ein klares nein. Der Bonus ist kein steuerpflichtiges Einkommen. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird er zusammen mit dem Kindergeld berücksichtigt. Die Kinderfreibeträge wirken umso günstiger, je höher das Einkommen ist. Wer also bisher Kindergeld bekommen hat, weil es günstiger war als die Nutzung der Kinderfreibeträge bekommt den Kinderbonus, wie beschrieben.

Auszahlungstermine zum Kinderbonus

Sie erhalten als Familie den Kinderbonus in zwei Raten im September (200 Euro) bzw. Oktober 2020 (100 Euro), wenn ihr Kind im September Anspruch auf Kindergeld hatte. Die Bundesagentur für Arbeit informiert, dass es wichtig ist, dass die Kontonummer bei der Familienkasse aktuell ist und, dass gegebenenfalls Änderungen mitzuteilen sind. Wer nun schon Kindergeld bekommen hat und noch keinen Kinderbonus muss sich nicht sorgen, denn der Bonus wird als extra Zahlung ins System eingespeist.

Wie auch beim Kindergeld gibt es ganz konkrete Auszahlungstage. Diese richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Wer also zu Hause auf den Kinderbonus wartet, kann zwischen 7. und 22. September bzw. Oktober mit der Zahlung rechnen. Die Bundesarbeitsagentur meldet folgende Auszahlungstermine:

EndzifferSeptember 2020Oktober 2020
07. September7. Oktober
18. September8. Oktober
29. September9. Oktober
310. September12. Oktober
411. September14. Oktober
514. September15. Oktober
616. September16. Oktober
718. September19. Oktober
821. September21. Oktober
922. September22. Oktober

Doch was ist, wenn ich schon Sozialleistungen beziehe?

Als der Bonus beschlossen wurde, kreiste vielleicht auch bei Ihnen die Frage im Kopf: „Wird der Kinderbonus aus Hartz 4 angerechnet?“ Die erfreuliche Antwort und damit große Ausnahme bei allen beschlossenen Erhöhungen und Zahlungen diesbezüglich: Nein, wird er nicht! Wenn Sie also Hartz 4, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss erhalten, bekommen Sie auch für ihr Kind den vollen Bonus als Extrageld.

Kinderbonus und Unterhalt?

In vielen sozialen Netzwerken ist die Diskussion aufgekommen, wie sich der Kinderbonus bei Unterhaltszahlungen auswirkt. Das BMFSFJ teilt dazu mit, dass der Bonus, wie das Kindergeld – z. B. im praktizierten Wechselmodell, wie die Betreuung, auch geteilt werden sollte. Für alle Unterhaltspflichtigen, die Mindestunterhalt zahlen, gilt das gleiche, wie beim Wechselmodell. Der Barunterhalt kann entsprechend im September um 100 Euro und im Oktober um 50 Euro gekürzt werden.

Ansonsten geht der Kinderbonus beim Kindergeldempfänger auf dem Konto ein. Desweiteren betrachtet das BMFSFJ noch die Regelung, wo generell zu wenig Barunterhalt aufgrund von Einkommensproblemen gezahlt wird. Hier sollten sich die beteiligten Parteien nochmal genau informieren, da die Halbierung des Bonus nicht so durchgeführt werden kann. Am Ende des Tages bleibt die Frage:

Was machen Sie mit dem Kinderbonus der Bundesregierung?










Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert