Kinder und Arbeit – wenn Erkrankungen zur Belastung werden

Kinder sind etwas Wunderschönes, aber was geschieht eigentlich bei Erkrankungen? Gerade für berufstätige Eltern ist das ein großes Problem. Denn kranke Kinder brauchen ein höheres Maß an Betreuung und können sich nicht alleine versorgen. Hier hat der Gesetzgeber eine Reihe von Lösungen geschaffen, die es Eltern erleichtern sollen, die Versorgung der Kinder sicherzustellen. Die Palette an Möglichkeiten reicht von zusätzlichen freien Tagen, bis hin zu finanziellen Entlastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Kinderkrankentage: der „Urlaub“ für Eltern während der Erkrankung des Kindes

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Unter Kinderkrankentagen versteht man im Allgemeinen die Zeit, in der Eltern eine Krankschreibung gegenüber Ihrem Arbeitgeber nutzen können, um die Pflege des Kindes während dessen Erkrankung zu gewährleisten. Die Kinderkrankentage funktionieren dabei recht einfach und sind von einem Arbeitgeber in so gut wie jedem Fall, ohne Abzug des Urlaubsanspruches, zu gewähren.

Die grobe Regelung besagt, dass pro Elternteil und pro Kind jeweils 30 Kalendertage zusätzlich zur freien Verfügung stehen. Alles, was dazu benötigt wird, ist eine gültige Krankschreibung des betreuenden Arztes oder Facharztes. Eine exakte Übersicht der Regelung findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie und Soziales.

Dabei ist zu beachten, dass die aktuelle Regelung nur für das laufende Jahr ihre Gültigkeit hat und in ihrer Form für die Zukunft vermutlich noch angepasst werden dürfte. Dabei ist damit zu rechnen, dass der grundsätzliche Anspruch auf Kinderkrankentage erhalten bleiben wird. Lediglich die Art und Weise, sowie der Umfang werden vermutlich noch geändert. Der Gesetzgeber und die Gesellschaft haben die Notwendigkeit der Kinderkrankentage erkannt.

Es ist nachgewiesen, dass Kinder in einem besonderen Ausmaß von der Anwesenheit der Eltern während einer Erkrankung profitieren und diese in vielen Fällen besser auskurieren können. Auch die Betreuungspflicht der Eltern ergibt eine Notwendigkeit. Die Beantragung der Kinderkrankentage erfolgt wie gewohnt durch eine Krankschreibung, welche beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse eingereicht werden muss.

Das Kinderkrankengeld als finanzielle Absicherung im Krankheitsfall

Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden durch die Krankheit eines Kindes des Arbeitnehmers stark belastet. Dem Arbeitgeber droht ein Produktivitätsausfall, und dem Arbeitnehmer droht ein massiver Einkommensverlust während der notwendigen Betreuungszeit. Für diesen Grund wurde das Kinderkrankentagesgeld eingeführt. Hierbei handelt es sich um ein Krankengeld, welches nur im Falle der Erkrankung eines Kindes gewährt wird. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hier bis zu 90 % des Nettoeinkommens und sichert so den Arbeitnehmer zusätzlich ab.

Das Kinderkrankengeld muss gesondert bei der Krankenkasse beantragt werden und ist eine zusätzliche Leistung, welche nicht auf den Krankengeldanspruch des Arbeitnehmers angerechnet wird. Mit dem Kinderkrankengeld Rechner der BKK GS lässt sich die aktuelle Höhe des Krankengeldes direkt berechnen. Das Kinderkrankengeld ist eine ideale Ergänzung für Eltern und schützt diese vor den Einkommensverlusten einer Erkrankung.

Mehr Zeit für die Erziehung durch Elternzeit

Kinder sind immer auch ein Aufwand und nicht immer wollen und können die Eltern die erzieherischen Aufgaben an fremde Personen delegieren. Aus diesem Grund wurde die Elternzeit eingeführt. Mit dieser unbezahlten Zeit haben Eltern die Möglichkeit, sich intensiver um den Nachwuchs zu kümmern, ohne dabei berufliche Nachteile befürchten zu müssen.

Früher war die Elternzeit noch eine „Kann“-Leistung des Arbeitgebers, wird allerdings mittlerweile als verpflichtend angesehen und muss durch den Arbeitgeber gewährt werden. Wer sich das erste Mal mit den verschiedenen Regelungen beschäftigt, der ist erst einmal ein wenig überfordert. Doch keine Sorge: die Elternzeit ist vergleichsweise leicht zu beantragen. Mittlerweile gehört das Angebot für Elternzeit fest in das Wirtschaftsleben der Bundesrepublik und wird von vielen Arbeitnehmern gerne genutzt.

Der Rat von Profis kann bares Geld wert sein

Für das Kinderkrankengeld, die Kinderkrankentage und die Elternzeit gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen. Hier ist es wichtig, dass man die Übersicht nicht verliert und seine Chancen wahren kann. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Eine umfassende Beratung und weitere Serviceleistungen sorgen dafür, dass alle Ansprüche effektiv gewahrt werden können und Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von den Vorteilen der gesetzlichen Regelungen profitieren können. Denn nur so sind die Vorteile, auf welche die Eltern zurückgreifen können, auch wirklich positiv und eine echte Bereicherung im Krankheitsfall.

Fazit: Guter Rat muss nicht teuer sein und lohnt sich in jedem Fall

Wer seinen Kindern die bestmöglichen Chancen einräumen möchte, der kümmert sich auch im Krankheitsfall um sie. Hierfür hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten geschaffen, die Eltern auf jeden Fall nutzen sollten. Damit man die Übersicht nicht verliert und bei den verschiedenen Anträgen alles richtig macht, gibt es die Beratung des Mitarbeiterportals für den Mittelstand. Hier bekommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen umfassenden Service zu den bekannten Themen und können sich auf Rat und Tat von Profis verlassen. Das ist sehr wichtig, denn schon ein kleiner Fehler bedeutet oftmals den Verlust eines Leistungsanspruches. Dieses gilt es auf jeden Fall zu vermeiden und die Genesung des Kindes gemeinsam mit den Eltern zu fördern.

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