kinderpflege-krankengeld

kinder werden öfter krank als erwachsene. die erkrankungen sind und verlaufen unterschiedlich schwer. vom kleinen schnupfen über die windpocken bis hin zu unheilbaren erkrankungen ist alles möglich. und manchmal reichen die kinderkrankentage nicht wirklich aus, um das kranke kind (gesund) zu pflegen oder zu betreuen. für solche fälle gibt es von der krankenkasse das kinderpflege-krankengeld. muss bei erkrankung des kindes ein elternteil die pflege übernehmen, zahlt die krankenkasse kinderpflege-krankengeld.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.

voraussetzungen für kinderpflege-krankengeld:

  • das kind muss versichert sein. dabei genügt die familienversicherung.
  • das erkrankte kind lebt im haushalt des versicherten.
  • das 12. lebensjahr darf noch nicht vollendet sein. ist das kind behindert entfällt diese altersbeschränkung.
  • der arzt muss bescheinigen, dass eine betreuung notwendig ist.
  • keine andere im haushalt lebende person kann diese betreuung übernehmen.
  • es besteht kein anspruch gegenüber dem arbeitgeber auf bezahlte freistellung.

möchten sie kinderpflege-krankengeld beantragen benötigen sie als erstes die bescheinigung des arztes, dass auf grund der betreuung, beaufsichtigung oder pflege des kindes ein erscheinen am arbeitsplatz nicht möglich ist. als zweites muss ihnen der arbeitgeber bescheinigen, dass sie zwar von der arbeit freigestellt werden, aber für diese zeit kein gehalt bzw. lohn mehr beziehen.

haben sie noch fragen zur höhe oder zur dauer des kinderpflege-krankengeld, können sie sich gern an uns wenden. besondere regelungen gibt es auch, wenn ihr schwersterkrankter sprößling auf betreuung und pflege angewiesen ist.

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