Kinderwunsch: Mit einer einzigen Zelle beginnt ein neues Leben

Nicht immer wissen wir vorher, ob uns Sachen, die wir machen langfristig schaden. Das Sprichwort sagt hier „in Maßen und nicht in Massen“. Das bezieht sich in Bezug auf den Kinderwunsch auf übermäßigen Kaffee- oder Alkoholkonsum, Rauchen, die Einnahme von Drogen, lange bzw. einseitige Diäten, große und dauerhafte körperliche Belastungen oder Stress. Die Einnahme bestimmter Medikamente kann lebenswichtig sein jedoch die spätere Kinderlosigkeit begünstigen. Zu dem ist die körperliche Verfassung entscheidend beim Versuch ein Kind zu zeugen. Zermürbend kann die Fehlersuche bei den PartnerInnen werden. Bei Frauen und Männern gibt es gleichermaßen körperliche Gründe, warum die Zeugung nicht gelingt. Häufige Ursachen für Kinderlosigkeit sind vor allem Hormonstörungen, Stoffwechselerkrankungen, Schädigungen an den inneren und äußeren Geschlechtsorganen, Verletzungen, Entzündungen, Infektionen oder angeborene Fehlbildungen.

Ein neues Leben

Das Wunder der Reproduktion kann heutzutage dank modernster Technik auch im Labor stattfinden. Nicht weniger ergreifend ist der Blick auf das erste Ultraschallbild nach langwierigen Untersuchungen und zahlreichen künstlichen Befruchtungen. Wer als Paar den Weg der künstlichen Befruchtung wählt, muss in Deutschland über ein Jahr erfolglos versucht haben, schwanger zu werden. Trotz aller fortschrittlichen Entscheidungen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtlichen Liebe ist es in Deutschland nicht ohne weiteres möglich eine Samenbank zu nutzen. Andere EU-Staaten, wie Spanien, Dänemark, Belgien oder Großbritannien sind hier gesellschaftlich schon weiter. Deswegen führt der Weg in vielen unklaren Fällen oft aus Deutschland weg.

So ist es in Deutschland

Als rechtliche Grundlage für alle Kinderwunschzentren und Ärzte gilt das Embryonenschutzgesetz . Unmissverständlich werden hier Regelungen und die Ahndung von Verstößen bei Fortpflanzungstechniken definiert. Im Fall des Missbrauches, wie z.b. der Eizellenspende , die in Deutschland verboten ist, sind Geld- und Haftstrafen fällig. Ein 2. Aspekt neben dem Gesetz zum Schutz der Embryonen sind die Richtlinien der Bundesärztekammer und der gesetzlichen Krankenkassen. Für ein verheiratetes Paar sollte es in der Regel unproblematisch sein sich entsprechend in einem Kinderwunschzentrum Unterstützung zu suchen und bei der Krankenkasse Kostenübernahme für die Behandlungen zu beantragen. Bis zum 40.Lebensjahr der Frau und dem 50. Lebensjahr des Mannes spricht fast nichts gegen eine 50% Kostenübernahme. Von den verbleibenden 50% trägt seit 2012 auch noch 25% der Bund in Form eines Zuschusses.

Vom Embryo zum Kind

Zum Zeitpunkt der Verschmelzung von Samen- und Eizelle handelt es sich bereits um einen Embryo im Sinne des Embryonenschutzgesetzes. Die körpereigenen Stammzellen sorgen für das rasche Wachstum des Embryos. Nach durchschnittlich 266 Tagen wird das kleine Menschlein geboren. Da die erste Woche der Schwangerschaft oft mit dem Ausbleiben der letzten Periode beginnt, kann auch der voraussichtlich errechnete Geburtstermin um bis zu 14 Tage nach oben oder unten abweichen. Mit Ende des 3. Schwangerschaftsmonats endet der gesetzliche Spielraum sich mittels Beratung und Beratungsschein gegen oder für ein Kind zu entscheiden. Die Frage, ob Mädchen oder Junge kann je nach Lage spätestens Mitte des 5. Monats geklärt werden. Die restliche Zeit bis zur Geburt verbringt das ungeborene Kind mit Wachsen und Gedeihen. Gerade in den entwickelten Industrieländern ist die engmaschige umfassende Betreuung und die medizinische Vorsorge vom Beginn der Schwangerschaft bis in die ersten Wochen nach der Geburt für einen sehr starken Rückgang der Mütter- und Kindersterblichkeit verantwortlich.

Sicherheit für die Zukunft

Wenn sich der Traum vom Wunschkind mit oder ohne Hilfe vom Spezialisten endlich erfüllt hat, ist die Frage nach einer sicheren, planbaren und gestalteten Zukunft schnell wieder auf dem Tisch. Ob als Paar oder alleinerziehend – die Frage nach dem was kommt und passieren kann, endet nicht beim Einkauf von Kinderwagen und Co. Alle Eltern wünschen sich für ihr ungeborenes vor allem den gesunden Start und für Ihr Kind das sorgenfreie Aufwachsen. Immer wieder merken wir bei den Fragen die, wir täglich den betreuten Mitarbeitern im Familienservice beantworten, dass Eltern vor allem die richtigen Informationen suchen. Fragen zu Schwangerschaft, der Arzt-, Hebammen- und Klinikwahl, dem Einlagern von Stammzellen aus dem Nabelschnurblut oder dem Sorgerecht kommen oft noch weit vor Fragen zur gesunden Ernährung, dem Betreuungsplatz oder der richtigen Versicherung für die junge Familie.

Mit neuem Leben leben spenden…

Im wahrsten Sinn des Wortes kann mit einer einzigen Zelle ein neues Leben beginnen. Sei es im Prozess der Zeugung oder aber im Krankheitsfall, wenn die Stammzellenspende helfen kann bestimmte Krankheiten zu bekämpfen oder zu heilen. Die embryonalen Stammzellen werden vollkommen schmerzfrei kurz nach der Geburt von der Hebamme oder dem Arzt als Spende aus der Nabelschnur entnommen und vom Spezialisten Ihrer Wahl eingelagert. So kann Ihr Kind auf seine Stammzellen ein lebenslang zugreifen und sich notfalls Hilfe holen, die zu 100% mit dem eigenem Körper verträglich ist. In der Regel kann man Stammzellen erst wieder als Erwachsener zwischen 18 und 55 Jahre spenden und nur, wenn man in guter körperlicher Verfassung ist. Viele kranke Menschen suchen händeringend nach passenden Stammzellen. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit trotz umfangreicher Typisierungsaktionen gering ein passenden Spender zu finden.

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