Kindesentführung durch Elternteil – (k)ein Thema für sie?

„Und plötzlich kam mein Kind nicht mehr aus dem Urlaub zurück!“…gehört und gelesen hat von so einer Kindesentführung jeder schon mal. Oft sind die Täter keine fremden Leute sondern einer der beiden Elternteile nutzt plötzlich die Gelegenheit (s)ein Kind nicht zum anderen Elternteil zurückzubringen. Das geschieht mehrere hundert Mal pro Jahr. Oft fallen auch die Begriffe Kindesmitnahme oder Kindesentzug, was jedoch am Ende auch einer Entführung gleichzusetzen ist.

Der Auslöser für eine Kindesentführung  oder Kindesentzug sind oft familiäre Krisen und Konflikte. Zum Zeitpunkt der Tat gibt es Sachlagen und Regelungen, die einen der beiden Elternteile das Gefühl vermitteln, dass die Kindesentführung der einzige Weg ist, um mit dem Kind dauerhaft zusammen zu sein. In vielen Fällen kehrt dann ein Elterteil mit dem gemeinsamen Kind nicht vom Auslandsurlaub zurück.

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Warum man sich trennt?!

Wenn man fragt, wo sich ein Paar kennengelernt hat, bekommt man sicher die unterschiedlichsten Antworten von der Disco über das Jogging bis hin zur zufälligen Begegnung im Urlaub.  Mindestens ebenso viele Gründe gibt es dafür, warum sich Menschen über kurz oder lang wieder trennen. Sind gemeinsame Kinder im Spiel stehen dann schnell Auseinandersetzungen über das Umgangs- und Sorgerecht im Raum. Statistisch trennt man sich halt oft nicht wegen der Kinder sondern aus Gründen die in der eigenen Person oder der des Partners liegen, wie die folgende Grafik zeigt:

Statistik: Wenn Sie an Ihre ehemaligen Beziehungen denken, was waren die Trennungsgründe? | Statista

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Dann nehme ich Dir das Kind weg!

Trotz aller Stärkungen des Europäischen Gerichtshofes im Punkt des gemeinsamen Sorgerechts für Väter verlieren diese statistisch oft viel mehr als Frauen. Bei vielen Trennungen (gerade mit Kindern) verläßt der Mann die gemeinsame Wohnung und übt nach diesem Schritt (s)ein Umgangsrecht oder/und Sorgerecht aus. Gerade bei den alltäglichen Sachen bestimmt immer der Elternteil bei dem das Kind lebt und, welcher das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Immer wieder gibt es Schwierigkeiten, die im Familienrecht ausgefochten werden (müssen). Am Ende schafft es die Mehrheit der Paare heutzutage sich trotz oder gerade wegen der Kinder auf eine kindeswohlorientierte Regelung zu einigen – die die es nicht schaffen, kämpfen mit Anwälten, um ihre Rechte und manchmal auch Pflichten vorm Familiengericht. RichterInnen treffen in letzter Instanz am Kindeswohl orientierte Entscheidungen und manchmal eben auch zum Verdruss eines der beiden Elternteile.

Wenn Konflikte sich verschärfen!

Verschärfen können sich Konflikte dann, wenn z.b. einer der beiden Partner eine oder mehrere Staatsbürgerschaften inne hat. Knallt es in binationalen Familien richtig böse, ist die Drohung, da nehme ich dir das Kind weg…schnell mal ausgesprochen. Auch, wenn so eine Drohung oft nicht in die Tat umgesetzt wird, schrillen bei vielen betroffenen Müttern und Vätern die Alarmglocken. Kindesentführung bedeutet eben nicht zuletzt auch, dass man das eigene Kind entweder nur mit viel Geduld, Aufwand, Zeit und Mühe wieder finden bzw. zurückholen kann. Manchmal gehen Jahre ins Land. Nicht zuletzt hängt es auch davon ab in welches Land das Kind entführt wurde und, ob man es da aufspüren kann. In Ländern, wo das  Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKindEntÜ) nicht gilt, haben nicht nur eingereiste Kinder sondern auch der mitgereiste Elternteil Schwierigkeiten wieder unbehelligt auszureisen. Der Internationale Sozialdienst weist daraufhin, dass in manchen Staaten der Ehemann nicht nur den Kindern, sondern auch der Mutter die Ausreise verbieten. Die Chancen auf eine Rückkehr des Kindes ist in diesen Staaten minimal.

Damit der Urlaub die schönste Zeit des Jahres bleibt

Der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.  rät allen Elternteilen, die vor schwierigen Reise- und Urlaubsentscheidungen stehen oder das Gefühl haben, der andere könnte eine Kindesentführungen planen zu intensiver  Beratung. Denn nur durch die richtigen Informationen läßt sich eine Kindesentführung bestmöglich verhindern. Viele Betroffene, deren Kinder entführt wurden, erfahren erst im Laufe der Suche oder nach der Rückkehr der Kinder davon, dass der andere Elternteil alles akribisch und bis ins Detail geplant hat.

Kindesentführung – keine Bagatelle

Was viele Eltern nicht wissen – sie machen sich strafbar und können im schlimmsten Fall das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren.  „Die Leidtragenden einer Kindesentführung sind vorrangig die Kinder. Sie werden aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen und mit einer völlig neuen Situation konfrontiert, auf die sie niemand vorbereitet hat.“ sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Vor allem, wenn es in einer Beziehung schon kriselt, sollten Warnsignale grundsätzlich ernst genommen werden. Löher rät sich rechtzeitig zu informieren und Konflikte, beispielsweise durch Mediation, beizulegen. „Aber auch Eltern, die mit ihren Kindern in einen anderen Staat umziehen wollen, sollten sich möglichst früh informieren, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt,“ so Michael Löher.

Als Träger der ‚Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation‘ informiert und berät der Internationale Sozialdienst Eltern, aber auch Rechtsanwälte und andere Fachleute kostenfrei, vermittelt Mediatoren und andere Ansprechpartner. Erste Informationen und Kontaktdaten können unter http://www.ZAnK.de und www.issger.de abgerufen werden.

Familienserivice hilft und unterstützt

Als betreuter Mitarbeiter steht ihnen in allen Fragen rund um Familie von 0 bis 99plus der Familienservice der familienfreund KG als Ansprechpartner zur Verfügung. Gern informieren wir sie über weitere Ansprechpartner zum Thema  Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht. Wir stellen Kontakte her und vermitteln ihnen entsprechende Leistungen, Hilfen und Unterstützungsangebote. Haben sie Fragen und sind kein betreuter Mitarbeiter nehmen sie bitte Kontakt per Mail unter unternehmer@familienfreund.de auf. Wir senden ihnen gern weitere Infos für sie und ihren Arbeitgeber kostenfrei zu.

2 Antworten auf „Kindesentführung durch Elternteil – (k)ein Thema für sie?“

  1. Ohne Sorgerecht meinte meine Frau, sie kann einfach das Kind mit in den Urlaub nehmen. Wir sind frisch geschieden, sowas geht gar nicht. Ich werde eine Anwaltskanzlei für Familienrecht finden und eine Lösung finden. Danke!

  2. Eine Freundin lässt sich jetzt scheiden. Schrecklich, dass so etwas in einer Kindesentführung enden kann. Sie hat aber auch schon einen Fachanwalt für Familienrecht.

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