Knappschaft übernimmt Kosten für künstliche Befruchtung

Die Knappschaft erstattet als erste bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse ungewollt kinderlosen Paaren ab Februar 2013 100 Prozent des Eigenanteils für eine künstliche Befruchtung. Sie geht damit deutlich über den geltenden Leistungsrahmen der gesetzlichen Kassen hinaus, der lediglich die Übernahme von 50 Prozent des Eigenanteils vorsieht. „Mit dieser Leistungsausweitung wollen wir betroffenen Ehepaaren die oftmals hohen finanziellen Belastungen nehmen, die mit künstlichen Befruchtungsmaßnahmen verbunden sind“, begründet Geschäftsführerin Bettina am Orde die Entscheidung der Knappschaft.

Der Eigenanteil für eine künstliche Befruchtung kann schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen und liegt nicht selten bei rund 10.000 Euro.

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Welche Leistungen werden erstattet?

Die Knappschaft erstattet den Eigenanteil der Versicherten für alle Arzt- und Laborleistungen sowie den Eigenanteil zu den Kosten einer eventuell notwendigen Arzneimitteltherapie.

Welche Voraussetzungen gibt es für die volle Erstattung?

Paare müssen miteinander verheiratet sein. Beide Ehepartner müssen bei der Knappschaft versichertsein. Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Die Eheleute müssen jeweils das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Ehefrau darf das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Ehemann darf das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. [Anm.d.Red.: Aktuell gibt es Diskussionen, ob der Status ‚verheiratet‘ als Grundbedingung noch zeitgemäß ist.]

Welche Verfahren zur künstlichen Befruchtung gibt es?

Die gängigsten Verfahren sind:

  • Insemination im Spontanzyklus – die Übertragung des männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau
  • Insemination im Spontanzyklus nach hormoneller Stimulation – die Übertragung des männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau nach einer Hormontherapie
  • In-Vitro-Fertilisation mit Embryotransfer – Ei- und Samenzellen werden im Reagenzglas zusammengebrachtund befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingespült
  • Intracytoplasmatische Spermieninjektion – ein Spermium wird mittels Mikroinjektion in die Eizelle eingebracht und auf diese Weise befruchtete Eizellen nach Einsetzen der Zellteilung in die Gebärmutter eingespült

Wie hoch liegen die Kosten?

Je nach Verfahren kostet eine solche Maßnahme bis zu 3.200 Euro je Versuch. Die Gesamtkosten liegen nicht selten bei 10.000 Euro.

Wieviele Versuche werden bezahlt?

Die Insemination im Spontanzyklus wird von der Knappschaft bis zu achtmal bezahlt. Bei allen anderen Verfahren sind jeweils bis zu drei Versuche möglich. Tritt nach der Befruchtung eine Schwangerschaft ein, die nicht zu einer Geburt führt, kann der Versuch wiederholt werden.

Bezahlt die Knappschaft auch für eine künstliche Befruchtung, wenn das Elternpaar bereits ein Kind oder mehrere Kinder hat?

Ja; die Anzahl bereits vorhandener Kinder spielt keine Rolle.

Gibt es medizinische Gründe, bei denen keine Kostenerstattung möglich ist?

Eine künstliche Befruchtung kommt nur in Betracht, wenn von einem Arzt festgestellt wird, dass durch die Maßnahme eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann. Tritt nach drei Versuchen keine Schwangerschaft ein, besteht nach gesetzlicher Regelung keine hinreichende Aussicht mehr.

Weitere Informationen geben alle Geschäftsstellen der Knappschaft, das kostenlose Service-Telefon unter 08000 200 501 sowie die Homepage unter www.knappschaft.de .

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