Kooperationsgemeinschaft Mammographie startet Aktion „Ich bin dabei“

Wissen Frauen genug über das Mammographie-Screening-Programm? Die Antwort lautet nein. Nach einer aktuellen, vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Studie* der Woman´s Health Coalition zeigen sich noch Wissenslücken, obwohl das Screening bereits seit 2009 flächendeckend rund 10,5 Millionen Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre in Deutschland angeboten wird.

Ein Teil der Frauen kennt beispielsweise nicht den Zusammenhang zwischen fortschreitendem Alter und steigendem Brustkrebsrisiko, kann das Screening nur schwer von anderen Brustkrebs-Früherkennungsmaßnahmen unterscheiden und setzt Früherkennung mit „Vorsorge“ gleich.

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Was Frauen über das Mammographie-Screening-Programm wissen wollen

  1. Stimmt es, dass mein Erkrankungsrisiko mit 50 Jahren höher ist als das mit 40 Jahren?Die Wahrscheinlichkeit einer Brustkrebserkrankung steigt mit dem Alter. Besonders hoch ist die Anzahl der erkrankten Frauen pro Jahr in den Altersgruppen der 50- bis 60-Jährigen sowie 60-70-Jährigen.
  2. Stimmt es, dass mich die Früherkennung vor Brustkrebs schützt? – Die Früherkennung kann eine Erkrankung nicht verhindern. Als Untersuchungsverfahren kann sie jedoch einen großen Beitrag dazu leisten, eine vorhandene Krebserkrankung zu entdecken, noch bevor sie Symptome zeigt. Bei frühzeitiger Entdeckung von noch sehr kleinen Tumoren und von Tumoren, die noch nicht in die Lymphknoten gestreut haben, bestehen heutzutage sehr gute langfristige Heilungschancen von bis zu 95 Prozent. Im Mammographie-Screening-Programm sind 35 von 100 entdeckten Tumoren maximal 10 Millimeter groß und damit sehr gut behandelbar. Bei rund 80 Prozent der im Screening entdeckten Tumoren sind die Lymphknoten noch nicht befallen.
  3. Stimmt es, dass ich im Screening falschen Alarm befürchten muss?In einigen Fällen wird nach dem ersten Untersuchungstermin eine so genannte Abklärung erforderlich. Immer wenn in der Doppelbefundung durch zwei speziell geschulte Ärzte die Röntgenaufnahmen Anlass zu einem Brustkrebsverdacht geben, wird die Frau zu einem weiteren Termin mit ergänzender Röntgenuntersuchung, Tastuntersuchung und Ultraschall eingeladen. Das trifft auf rund 50 von 1000 untersuchten Frauen im Screening zu. Den meisten der Frauen kann Entwarnung gegeben werden. Diese Befunde werden dann in der Fachsprache als „falsch-positiv“ bezeichnet oder laienhaft auch als „falscher Alarm“. Bei 15 von 1000 untersuchten Frauen wird eine minimal invasive Gewebeentnahme (Biopsie) notwendig, wobei sich der Brustkrebsverdacht in der Hälfte der Fälle bestätigt. Rund 35.000 Tumore werden innerhalb von zwei Jahren im Screening gefunden.
  4. Stimmt es, dass bei mir auch ein Tumor übersehen werden kann?Trotz der hohen Treffsicherheit im Mammographie-Screening-Programm kommt es vor, dass bei Frauen auch innerhalb des Zwei-Jahres-Rhythmus Brustkrebs auftritt. In der Mehrheit handelt es sich dabei um schnell wachsende Tumore, die sich neu entwickeln. Darüber hinaus gibt es Tumore, die mit der Mammographie nicht erkannt werden. Daher ist die zusätzliche, jährlich angebotene Früherkennung beim Frauenarzt mit Tastuntersuchung der Brust sinnvoll. Der Arzt sollte auch dann aufgesucht werden, wenn Frau Veränderungen an ihrer Brust feststellt wie tastbare Knoten, Dellen oder Verhärtungen der Brust, sichtbare Verformungen, Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze, Blutungen oder andere Absonderungen aus der Brustwarze.
  5. Wie häufig gibt es Intervallkarzinome?Merksatz: Von 200 Frauen, die 20 Jahre im Zwei-Jahresrhythmus am Screening teilnehmen, erhalten 10 Frauen eine Brustkrebsdiagnose. Von den übrigen 190 Frauen wird bei 3 zwischen den Untersuchungsterminen innerhalb dieser zwei Jahre Brustkrebs diagnostiziert.
  6. Stimmt es, dass ich behandelt werde, obwohl es gar nicht nötig wäre?Die Früherkennungsverfahren sollen Krebs aufspüren, bevor er lebensbedrohliches Wachstum zeigt. Bei etwa 20 Prozent der im Screening gefundenen Tumore handelt es sich um so genannte Krebsvorstufen, das ductale Carcinoma in situ (DCIS). Bisherige Untersuchungen gehen davon aus, dass sich aus dem DCIS in 30 bis 50 Prozent ein gefährlicher Tumor entwickelt. Doch bislang kann für die einzelne Frau nicht sicher vorhergesagt werden, ob sich „ihr“ Tumor aggressiv verhalten wird. Folglich werden auch Tumore diagnostiziert, die der Frau während ihres Lebens keine gesundheitlichen Probleme bereitet hätte. Die Fachwelt spricht dann von einer „Überdiagnose“. Nach aktuellem Behandlungsstandard, der S-3 Leitlinie für Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, wird auch bei Krebsvorstufen das Entfernen empfohlen. Die individuell auf die Frau abgestimmte Behandlung umfasst in der Regel eine brusterhaltende Operation und Strahlentherapie. Auf die Chemotherapie kann bei diesen Tumorarten in den meisten Fällen verzichtet werden. Merksatz: Von 200 Frauen, die 20 Jahre im Zwei-Jahresrhythmus am Screening teilnehmen, wird eine Frau durch das Screening gerettet. Acht Frauen wären auch ohne Teilnahme am-Programm erfolgreich behandelt worden – ein Teil davon jedoch mit aggressiver Therapie. Und eine Frau hätte ohne Mammographie zu Lebzeiten nichts von ihrem Brustkrebs erfahren.
  7. Was unterscheidet das Mammographie-Screening-Programm von anderen Angeboten in der Brustkrebsfrüherkennung?Seit 2009 wird die Mammographie überall in Deutschland als regelmäßig durchgeführte Reihenuntersuchung (Screening) für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren angeboten. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Auch privatversicherte Frauen können das Screening in Anspruch nehmen, sollten sich jedoch vorher nach der Kostenübernahme bei ihrer Krankenversicherung erkundigen. Die Besonderheit des Screening-Programms gegenüber anderen Brustkrebs-Früherkennungsangeboten besteht in der umfassenden Qualitätssicherung.

Die Mammographie ist in der Altersgruppe der 50 bis 69-Jährigen zurzeit die einzige für die Erkennung von Brustkrebsvorstufen oder frühen Tumorstadien allgemein als wirksam anerkannte Methode.

Qualität im Mammographie-Screening-Programm

  • Im Mammographie-Screening-Programm befunden immer zwei speziell geschulte Ärzte unabhängig voneinander die Aufnahmen.
  • Die Ärzte sind auf die Befundung von Röntgenbildern der Brust spezialisiert. Sie müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und pro Jahr Bilder von mindestens 5.000 Frauen auswerten, um die nötige Erfahrung nachzuweisen.
  • Die medizinisch-radiologischen Assistentinnen erstellen die Röntgenaufnahme und sind ebenfalls speziell dafür ausgebildet.
  • Die Mammographie wird an modernen digitalen Geräten durchgeführt, die täglich überprüft werden.
  • Die Screening-Einheiten müssen alle Ergebnisse dokumentieren. Die Ergebnisse der Screening-Einheit werden überprüft. Der gesamte Ablauf in der Screening-Einheit unterliegt regelmäßigen Qualitätskontrollen vor Ort in den Praxen.
  • Alle Ergebnisse sind einsehbar und werden regelmäßig in einem Qualitätsbericht und einem Evaluationsbericht unter www.mammo-programm.de veröffentlicht.

Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie ist in gemeinsamer Trägerschaft von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im August 2003 gegründet worden. Ihre Aufgabe ist die Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-Screening-Programms.

Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie startet deshalb im Oktober mit einem neuen Informationsangebot für Frauen unter http://www.mammo-ich-bin-dabei.de/ . In Zusammenarbeit mit dem Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums wird auch eine kostenlose, telefonische Beratung durch den KID unter 0800-4203040 angeboten. Die bundesweite Aktion wird begleitet durch Plakatierung, TV-Spot und Infoblatt, das im Oktober an rund 500.000 anspruchsberechtigte Frauen versendet wird.

Für die Ärzteschaft stellt die Kooperationsgemeinschaft Mammographie den aktuellen „Mammo Report“ bereit. Der kurze Überblick über Daten und Fakten zum Screening-Programm findet sich unterhttp://www.mammo-programm.de/fachinformationen/aktuelle-publikationen.php . Hintergrund dafür ist ein aktuelles Urteil des OLG Hamm ( Az.: 3 U 57/13 ) , nach dem ein Arzt haften musste, weil er seiner Patientin unter anderem nicht zum Mammographie-Screening geraten habe.

Kontakt:
Geschäftsstelle | Kooperationsgemeinschaft Mammographie
Telefon 030/319985132
Goethestraße 85, 10623 Berlin
www.mammo-ich-bin-dabei.de
www.mammo-programm.de

*Inanspruchnahme des qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings – Follow-Up Studie 2012. Eine vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Studie der Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V. und der Woman´s Health Coalition e.V.Weitere Informationen:

http://www.mammo-ich-bin-dabei.de/

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