Krankes Kind in der Kinderbetreuung

Immer wieder gibt es Situationen, die Eltern dazu zwingen ihr krankes Kind aus der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege abzuholen. Ein krankes Kind in der Kinderbetreuung ist ein Risiko für die Betreuungsperson sowie auch die anderen Kinder, die sich leicht anstecken können. Leider werden und sind viele Kinder öfter krank als die Kinderkrankentage der Krankenkassen abdecken. Gerade Eltern von kleinen Kindern fühlen sich leider viel zu oft unter Druck gesetzt ihr kränkelndes Kind trotzdem morgens nochmal abzugeben oder sie lassen ihm zu wenig Zeit zum Gesundwerden.

Kinderkrankheiten nicht bagatellisieren!

Paul hustet, Laura hat Schnupfen und Kevin wacht nach dem Mittagsschlaf mit roten Pusteln am Bauch auf. Alltag in einer Kinderbetreuung. Wo viele sich aufhalten, setzen sich Bakterien und Viren regelrecht fest. Sie vermehren sich und trotz aller Desinfektionsmaßnahmen gehören Infekte bei Kindern zum Alltag. Kinder die öfter krank sind, wird nachgesagt, dass sie später ein stärkeres Immunssytem haben. Oft stehen auch die ErzieherInnen und Kindertagespflegepersonen vor einer schwierigen Entscheidung. Zum einen leisten sie gute Betreuung im Auftrag ihrer Kunden, zum anderen gilt es allen Kunden gerecht zu werden. Leichtfertig greift sicher niemand zum Telefon, wenn das Kind mal bisschen mehr hustet.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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Morgens nicht krank in die Kinderbetreuung!

Ein kränkelndes Kind, welches nachts gebrochen hat oder abends schon fieberte, am Morgen als vermeintlich gesund präsentiert zu bekommen, gehört mit Sicherheit zum Alptraum einer jeden Kinderbetreuung. Kranke Kinder fordern viel Aufmerksamkeit und wollen oft Ruhe. Sie ziehen sich zurück und hängen sehr am Betreuungspersonal. Denken Sie z.B. mal daran, wie eine Kindertagespflegeperson mit nur 2 Armen das mit 5 Kindern händeln soll. Ebenso wie ihr Kind zu kurz kommt, haben auch die anderen 4 das nachsehen.

Der Betreuungsnotfall am Telefon!

Der Alptraum vieler Eltern ist, wenn plötzlich das Telefon schellt und die Einrichtung meldet: „Kind krank, muss gleich abgeholt werden.“ Hektik bricht aus und der Drang schnell noch alles Angefangene zu erledigen. Wer weiß, wann man wieder im Unternehmen ist bzw. was das Kind hat. Um diese ausbrechende Panik klein zu halten, brauchen sie als erstes eine Lösung für das Abholen. Selbst abholen oder Abholen lassen, wäre hier die erste Frage. Genau um solche Eventualitäten kümmert sich u.a. der Familienservice der Familienfreund KG. Unsere Tipps für Sie in dieser Situation:

  1. Nehmen Sie dem Klingeln die Schärfe durch gute Vorbereitung!
  2. Informieren Sie auch die PartnerIn über den Anruf!
  3. Informieren Sie ihren Arbeitgeber!
  4. Informieren Sie ihren Familienservice-Dienstleister, wenn Sie konkrete Hilfen vereinbart bzw. Fragen haben!
  5. Informieren Sie bei Bedarf ihre Kunden!
  6. Starten Sie in Ruhe und geordnet den Weg in die Einrichtung!

Betreute MitarbeiterInnen im Familienservice wissen, dass wir als Dienstleister Betreuungs- und Notfalllösungen entwickeln bzw. bereit halten. Sprechen Sie uns an!

Beschwerden über kranke Kinder häufen sich!

Allerdings vermehren sich die Beschwerden der Betreuungspersonen zur Sorglosigkeit der Eltern. Viele tun sich aus verschiedenen Gründen schwer mit dem Gang zum Kinderarzt. Sie verschleppen die Kinderkrankheiten, scheuen lange Wartezeiten, bagatellisieren oder setzen auf Heilmethoden aus dem Internet. Das stört bis weilen mächtig den Ablauf in der Kinderbetreuung oder/und führt sogar zur außerordentlichen Kündigung. Viele Einrichtungen weigern sich zudem Medikamente an Kinder zu verabreichen. Auch ohne Attest, dass das Kind wieder am Einrichtungsbetrieb teilnehmen kann, läuft in der Regel nichts.

Waren Sie wirklich beim Arzt?

Immer wieder hören wir von Kindertagespflegepersonen und Kitas, dass die Eltern, obwohl sie beim Arzt waren, nicht wissen:

  • was die Kinder haben
  • wie lange sie zu Hause bleiben sollen
  • ob es ansteckend ist oder nicht
  • bzw. welche Versorgung für die Kinder notwendig ist.

Das verunsichert nicht nur die Kindertagespflegepersonen sondern auch die Kindertagesstätten. Wie sollen Sie sich im Interesse der anderen Kinder bzw. Eltern sowie der Regelungen im deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) verhalten? Sollen sie Eltern blind vertrauen oder sollen sie auf ein Attest setzen? Wo ist die Grenze bei der Abwägung ein bisschen kränkelnd oder richtig krank? In welchen Fällen muss die Einrichtung sowieso das Gesundheitsamt informieren?

Ein Arztbesuch beantwortet die wichtigsten Fragen!

Wer zum Arzt geht, erfährt in der Regel zuverlässig, wie lange das Kind zu Hause bleiben sollte. Seltener gibt es ungeklärte bzw. sogar unbekannte Erkrankungen. In der Regel treten zwischen 1. und 4. Lebensjahr die typischen Kinderkrankheiten, wie z.B. Windpocken, Bronchitis oder allergische Reaktionen auf. Hier arbeiten wir bewusst mit Beispielen, da das Spektrum der Kinderkrankheiten natürlich riesig ist. Ist etwas ungewiss oder nicht abgeklärt, wird ein Arzt um so mehr nochmal nach kontrollieren oder weitere Untersuchungen beauftragen.

Alle Mütter und Väter sollten sich im Fall der Krankheit des Kindes in den Entscheidungsspielraum der Kinderbetreuung versetzen können. Der Betrieb einer Kindertagesstätte bzw. Kindertagespflege ist an strenge gesetzliche Regelungen geknüpft. Die Vorgaben betreffen auch gerade den Umgang mit kranken Kindern sowie den Ausschluss vom Einrichtungsbesuch. Da sollten Eltern auch nicht diskutieren! Arbeiten Sie hier bitte mit ärztlichen Attesten, die in der Regel bescheinigen, ob ihr Kind wieder die Einrichtung besuchen darf.

Zeit zum gesund werden!

Kranke Kinder brauchen Zeit, Fürsorge und Kraft zum gesund werden. Jedes Kind hat sein eigenes Tempo und eigene Genesungszeiträume. Ein krankes Kind in der Kinderbetreuung fühlt sich schlapp, kann sich nicht bilden und Zeit dort genießen. Jeder, der wirklich selbst krank ist, weiß eigentlich genau, wie man sich da fühlt. Der Alltag im Kindergarten und in der Kindertagespflege ist mindestens genauso anstrengend für ihr Kind, wie ihre eigene Arbeit. Es muss fit sein, um sich wohl zu fühlen.

In welchen Fällen muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren?

Nach §6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt es zahlreiche meldepflichtige Krankheiten. Diesem Gesetz unterliegen im Übrigen alle Einrichtungen, die Kinder betreuen. Damit sind Einrichtungen auch in der Pflicht und tragen eine besondere Verantwortung. Ein weiteres Problem bei der Gesundheitsvorsorge ist der Impfschutz, der je nach Elternhaus und persönlicher Einstellung mal so, mal so ist. Gesamtgesellschaftlich hat das Impfen dazu beigetragen schwerwiegende tödlich verlaufende Infektionen bzw. Krankheiten einzudämmen bzw. auszurotten. Die Diskussion von Impfbefürwortern und -gegnern ist zweifellos eine neuzeitliche der letzten 10 bis 15 Jahre.

Kinder, die eine Betreuungseinrichtung besuchen wollen, haben oft aufgrund des Alters objektiv keine Möglichkeit sich selbst impfen zu lassen oder aber die Impfung zu verweigern. Letztlich bestimmen die Eltern, welchen Schutz ihr Kind braucht. Laut dem im Juli 2017 geänderten §10a des Infektionsschutzgesetzes müssen Sie als Eltern beachten, dass die Kindertageseinrichtung einen fehlenden Nachweis zur Impfberatung an das örtliche Gesundheitsamt mit Übermittlung der personenbezogenen Daten melden muss. Das Gesundheitsamt kann die Sorgeberechtigten daraufhin zu einer Impfberatung einladen.

Arbeit geht nicht immer vor!

Auch ArbeitgeberInnen wissen längst, dass Eltern mit Kindern im Alltag vor besonderen Herausforderungen stehen. Die Zeit, wo die Kinder sehr klein sind, ist überschaubar und über Arbeitszeitkonten bzw. flexible Arbeitszeiten gut zu händeln. Im Regelfall bieten die meisten Ihren Mitarbeitern auch Regelungen, z.b. beim KiTa-Streik oder längerer Krankheit von Familienangehörigen an. Beispielhaft sei hier als Maßnahme im Unternehmen das Eltern-Kind-Büro bzw. Familienzimmer benannt. Verständnisvoll öffnen sich ArbeitgeberInnen in der Regel dann, wenn sie von den Problemen der MitarbeiterInnen erfahren. Kranke Kinder gehören einfach zum Alltag von Familien dazu. Und gerade, wenn die Mütter und Väter wiedereinsteigen, geht die Zeit der Kinderkrankheiten mit Betreuungsbeginn erst los. Ein krankes Kind in der Kinderbetreuung vorsätzlich abzugeben oder dort zu lassen, ist eine Gefährdung der anderen Kinder und der Betreuungspersonen.

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