Kurzzeitpflege für behinderte Kinder

nachtrag zu den am montag bei uns veröffentlichten eckpunkten der zum 1. juli in kraft getretenen pflegereform. die pflegereform hilft allen – insbesondere auch den kindern. bisher konnte der anspruch auf kurzzeitpflege für behinderte kinder kaum genutzt werden, da die üblichen einrichtungen für die pflege von behinderten kindern in der regel nicht geeignet sind.

Gute Betreuung durch Profis organisiert

mit einführung der pflegereform hat sich dies geändert, denn eltern können ihre unter 18-jährigen behinderten kinder nun auch in von den pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennoch geeigneten einrichtungen kurzzeitig pflegen lassen. dazu zählen unter anderen einrichtungen der hilfe für behinderte menschen. zur entlastung im häuslichen bereich hatten familien bislang anspruch auf verhinderungspflege. nun besteht zusätzlich anspruch auf kurzzeitpflege. diese kann beispielsweise zur finanzierung eines betreuungsplatzes, wie er von behindertenwohnheimen in den ferien angeboten wird, genutzt werden.

Bis zu 4 Wochen werden finanziert

zur finanzierung der kurzzeitpflege übernimmt die pflegeversicherung in geeigneten einrichtungen von bis zu vier wochen 1.470 euro jährlich. der anspruch auf verhinderungspflege in höhe von bis zu 1.470 euro jährlich besteht weiterhin. des weiteren weist das bundesministerium für gesundheit darauf hin, dass im rahmen der arbeiten für einen möglichen neuen pflegebedürftigkeitsbegriff ein neues begutachtungsinstrument zur feststellung von pflegebedürftigkeit nicht nur bei erwachsenen, sondern auch bei kindern in 8 modellregionen, darunter auch sachsen und thüringen, durch den medizinischen dienst der krankenversicherung praktisch erprobt wird.

zu den eckpunkten der pflegeversicherung lesen sie bitte hier weiter.

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