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Kranke Eltern sind für betreuungspflichtige und -bedürftige Kinder oft eine große Herausforderung. Gerade, wenn die Mama krank ist, bricht in vielen Familien erstmal das Chaos aus. Doch welche Möglichkeiten haben Sie als Familie? Wenn Sie als Mama oder Papa krank sind, ins Krankenhaus oder zur Reha müssen, ist es oft nicht leicht den Alltag mit Kindern zu bewältigen? Sind Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf Unterstützung in solchen Fällen. Wir verraten Ihnen worauf Sie achten müssen.
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Mama krank und nun?
Als Eltern sind sie in den ersten Jahren oft die wichtigste Bezugsperson für Ihr Kind. Viele Mütter und Väter fühlen sich oft als hätten sie unerschöpfliche Superkräfte. Zwischen Arbeit und Haushalt und Paarbeziehung sind Sie als Powerfrau täglich am Rande der Belastungsgrenze unterwegs. Was viele Eltern verdrängen, ist der Gedanke an eine (schwere) (chronische) (lebensverkürzende) Krankheit oder Unfall, was einem dann so zusetzt, dass sie als Betreuungspersonen unter Umständen monatelang ausfallen. Fallen Sie als Mutter oder Vater auf diese Weise aus, haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) . Die Haushaltshilfe ist eine fremde oder auch eine verwandte Person, welche die tägliche Arbeit im Haushalt erledigt. Sie übernimmt natürlich die Versorgung der Kinder. Außerdem kauft Sie ein, kocht und wäscht die Wäsche. Bevor man aber auf die große Suche geht, sollte man in jedem Fall die Genehmigung der Krankenkasse abwarten.
Die Krankenkasse bewilligt auf Antrag die Kosten für eine Haushaltshilfe nur dann, wenn:
- wegen medizinischer Krankenhausbehandlung, Vorsorgeleistungen, häuslicher Krankenpflege oder medizinischer Rehabilitation die Weiterführung des Haushalts nicht mehr möglich ist
- ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist
- keine andere Person im Haushalt in der Lage ist, ohne Aufgabe seiner eigenen beruflichen oder schulischen Rolle den Haushalt weiterzuführen.
Eine Haushaltshilfe steht allerdings generell nur gesetzlich Versicherten oder Beamten als Möglichkeit zur Verfügung. Mitglieder der privaten Krankenversicherung können diese Leistung nur über eine Zusatzversicherung erhalten, da Sie nicht unmittelbar der Heilung dient.
Alles nur mit Attest
Wichtig und richtig ist, dass Sie von ihrem Arzt ein Attest bzw. Krankenschein bekommen. Um den Vorgang zu beschleunigen, kann der Arzt dieses direkt zur Krankenkasse faxen. Sobald Sie und die Krankenkasse die Genehmigung vorliegen haben, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe gewährleistet ist. Nicht immer stellt Ihnen die Krankenkasse eine Haushaltshilfe – manchmal übernimmt Sie auch nur die Kosten und fordert dazu auf, dass Sie selbst aktiv werden und eine geeignete Person vorschlagen. Im günstigsten Fall hat Ihre Krankenkasse mit verschiedenen Organisationen, beispielsweise ambulanten Pflegediensten oder Sozialstationen, Verträge geschlossen. Diese ermöglichen es, direkt mit den Krankenkassen abzurechnen.
Achtung: Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad besteht kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme. Hier liegt es im Ermessen der Krankenkasse für den Verdienstausfall und die Fahrtkosten aufzukommen. Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten pro Kalendertag, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Für eine Haushaltshilfe aufgrund der Schwangerschaft der Frau wird keine Zuzahlung fällig.
Eine Haushaltshilfe finden
Wenn Sie eine Haushaltshilfe suchen, sind mittlerweile die Pflegedienste und Sozialstationen mit der Bereitstellung von Personal überfordert. Gerade in großen Städten kommt es durch den Fachkräftemangel immer mehr zu Engpässen. Auch viele Krankenkassen können so die gewünschte Leistung nicht immer vollumfänglich anbieten. Sind Sie in einer Notsituation checken Sie als erstes die Möglichkeiten im Verwandten- und Bekanntenkreis. Prüfen Sie, ob Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn stundenweise die Betreuung des Haushaltes bzw. Ihrer Kinder übernehmen können. Beim gebrochenen Fuß kann es schon hilfreich sein, wenn eine andere Mutter bzw. Vater Ihre Kinder mit zur Schule bzw. zurück nimmt. Auch zum Einkaufen kann man mal jemanden aus der Haus- oder Dorfgemeinschaft schicken. Ebenso bietet es sich an Online-Lieferdienste zu nutzen.
Und für die Kinder?
Wer eine geeignete Kinderbetreuung braucht, kann sich unter Umständen auch an das örtliche Jugendamt wenden. Viele Tagesmütter und -väter betreuen Kinder lt. Sozialgesetzbuch VIII bis zum 14. Lebensjahr. Ebenso bieten viele Babysitterleistungen auf Anfrage an. Kindertagespflegepersonen haben eine entsprechende Ausbildung, ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Erste-Hilfe-Kurs. Insofern ist Ihr Kind dort in den besten Händen. Wer darüberhinaus noch Hilfe bei der Vermittlung benötigt, kann sich an seinen Arbeitgeber und über diesen an den familienservice der familienfreund KG wenden.