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Köln. Obgleich man das Thema Testament gerne verdrängt, kann es wichtig sein, sich frühzeitig damit zu befassen. Denn: Häufig wird der letzte Wille eines Menschen nicht erfüllt, da er diesen gar nicht erst festgelegt hat oder aber das Vermächtnis notwendige Kriterien nicht erfüllt. Peter Konrad, ROLAND-Partneranwalt und Fachanwalt für Erbrecht von der Erlanger Kanzlei Hummelmann, von Pierer und Kollegen, erklärt, was zu beachten ist, damit der letzte Wille wirksam ist.
Bei der Testamentsentscheidung gesetzliche Erbfolge berücksichtigen
(ddp direct) Ob und wer überhaupt ein Testament verfassen sollte, klärt sich nach drei Fragen: Was habe ich, wer kann in meinem Todesfall gesetzlich erben und wer soll bekommen, was mir gehört? Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. „Wer das Risiko vermeiden will, dass sich seine bevorzugten Erben aufgrund der Rechtslage in einer Erbengemeinschaft mit Personen wiederfinden, die nichts erben sollen, entscheidet sich am besten frühzeitig für ein Testament“, so Peter Konrad. „Gibt es weder eheliche noch außerhalb der Ehe geborene Kinder, keine Enkel und keinen Ehepartner, versucht man anhand des Familienstammbaums mögliche Erben aus der weiteren Verwandtschaft zu identifizieren.“ Grundsätzlich kann ein Testament bereits ab dem 18. Lebensjahr verfasst werden. Ab dem 16. Lebensjahr ist aufgrund der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit lediglich ein beim Notar aufgesetztes Testament gültig.
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Für den letzten Willen am besten fachkundigen Rat einholen
Es gibt zwei Arten, ein Testament aufzusetzen: Zum einen kann man kostenfrei und eigenhändig ein sogenanntes privatschriftliches Testament verfassen, das selbst oder beim Amtsgericht verwahrt wird. Zum anderen gibt es die Möglichkeit, gegen Gebühr ein öffentliches Testament beim Notar zu verfassen. Der Betrag richtet sich nach einer festen Gebührenordnung, die wiederum der Nachlasswert bestimmt. Sicherer, dass der letzte Wille erfüllt wird, ist man beim öffentlichen Testament. ROLAND-Partneranwalt Konrad erklärt: „Das privatschriftliche Testament hat seine Tücken. Handbücher reichen oft nicht aus, um ein wirksames Testament zu verfassen. Besser man holt bei einem Rechtsanwalt fachkundigen Rat ein oder geht zum Notar.“ Ein weiterer Vorteil des öffentlichen Testaments: Man erspart den Erben unter Umständen Kosten für den Erbschein, wenn sie das Erbe annehmen. Dieser ist häufig nötig, wenn man seine Erbenstellung gegenüber Dritten nachweisen muss, beispielsweise gegenüber dem Grundbuchamt, wenn sich Grundstücke oder Immobilien im Nachlass befinden, oder gegenüber einer Bank, soweit keine Vollmacht für die Konten des Verstorbenen über den Tod hinaus vorliegt.
Formvorschriften und korrekte Formulierungen beachten
Beim privatschriftlichen Testament ist wichtig zu wissen, dass der letzte Wille komplett handschriftlich und eigenhändig verfasst sowie unterschrieben sein muss. Zudem muss klar sein, wer der Verfasser ist und ob er zum Zeitpunkt der Niederschrift tatsächlich über seinen letzten Willen verfügen wollte und testierfähig war. Ort und Datum sind nicht zwingend, aber notwendig, wenn mehrere Testamente vorliegen, um das gültige Dokument zu ermitteln. Bei verheirateten Personen und eingetragenen Lebenspartnern, die gemeinsam ein Testament aufsetzen, reicht es, wenn einer den Text verfasst, unterschreiben müssen jedoch beide. „Problematisch sind häufig falsch verwendetet juristische Formulierungen, die den Sinn des Textes auslegungsbedürftig machen“, so Peter Konrad. „Auch Musterformulierungen helfen dem Laien häufig nicht weiter, seinen Willen korrekt zu äußern.“
Testament bei sich ändernden Familienverhältnissen überprüfen
Ein einmal errichteter letzter Wille ist nicht in Stein gemeißelt. So kann ein Testament durch ein neues ersetzt, ergänzt oder widerrufen werden, das alte sollte man dann jedoch vernichten beziehungsweise für ungültig erklären. „Insbesondere, wenn sich die Familienverhältnisse ändern, beispielsweise bei einer Scheidung, sollte man seinen letzten Willen überprüfen“, rät der Fachanwalt für Erbrecht. „Wichtig ist auch, dass man im Zweifel rechtlichen Rat einholt. Um den Überblick zu behalten, sollte man sein Testament zudem nicht zu häufig ändern.“
Schulden werden mitvererbt
Auch ein Testament, das erst Jahre nach dem Tod auftaucht, kann den letzten Willen des Verstorbenen erfüllen. Vorausgesetzt es ist gültig und wirksam und die Erben treten das Erbe an. „Grundsätzlich können die designierten Erben innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Erbschaft das Erbe ausschlagen. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat, die die Erben mit Antritt des Erbes übernehmen würden, und eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlasskonkurs nicht infrage kommen“, so Konrad. Wichtig: Wer ein Erbe ausschlägt, um die Schulden zu umgehen, darf nichts aus dem Nachlass des Verstorbenen in Besitz nehmen. „Ansonsten kann es passieren, dass das Erbe als angenommen betrachtet wird und man dann auch für die Schulden aufkommen muss – hier sollten Erben äußerst vorsichtig sein“, so Peter Konrad abschließend.
In unserer Patchwork-Familie müssen die Erbverhältnisse unbedingt geregelt werden. Dabei soll keines der Kinder benachteiligt werden, unabhängig von der eigentlichen Erbfolge. Wir werden uns deshalb mit einem Anwalt für Erbrecht zusammensetzen, um uns beraten zu lassen und ein Testament zu erstellen.
Meine Nachbarin wurde auch von einem Nachlassverwalter kontaktiert, da sie ein Haus ihres Onkels geerbt hat. Da er jedoch auch Schulden hatte, wird sie nun wahrscheinlich das Erbe ausschlagen. Gut zu wissen, dass sie hierfür nur 6 Wochen Zeit hat! Das werde ich ihr gleich erzählen, sodass sie so schnell wie möglich einen Anwalt für Erbrecht hinzuzieht.
Ich habe bei Verlassenschaften dieses Problem. Mein Kollege meinte, dass das bei Verträgen immer geklärt werden muss, wer zur Familie gehört. Ich habe daran früher gar nicht gedacht.
Das ist ein wichtiger Tipp, ein altes Testament zu vernichten oder für ungültig erklären. Meine Oma hat viel Eigentum und wir müssen etwas mit ihrem Testament ändern. Da sie auch viele Verlassenschaften hat, werden wir uns weiterhin mit einem Anwalt darüber beraten. Dann wird alles mit dem Testament richtig gemacht.
Vielen Dank für diesen Artikel zum Testament. Gut zu wissen, dass auch Schulden vererbt werden. Ich werde mich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen, bevor ich mein Testament aufsetze.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Testament. Ich suche zur Zeit einen Ankauf für Verlassenschaften. Interessant, dass man kostenfrei und eigenhändig ein sogenanntes privatschriftliches Testament verfassen kann, das selbst oder beim Amtsgericht verwahrt wird.
Danke für den Blog! Es ist definitiv wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Tod auseinanderzusetzen. Ich werde demnächst meinen Nachlass aufteilen lassen. Ein Notar wird mir dafür noch beim Testament Aufsetzen behilflich sein.
Danke für den Beitrag. Ich finde die Information hilfreich, dass man sich fachkundigen Rat zur Seite stellen sollte. Mein Vater hat sich auch einen Fachanwalt für Erbrecht organisiert, um sein Erbe für seine Kinder zu planen.
Ich würde gerne auch mein Testament schreiben. Dafür werde ich mir aber einen Anwalt für Erbrecht nehmen. Vor allem bei den Formvorschriften und korrekte Formulierungen habe ich nämlich gar keine Ahnung.
Vielen Dank für diesen interessant Beitrag! Ich bin nun in einem Alter, wo ich mir Gedanken über mein Testament mache. Gut zu wissen, dass ich mir Notare für Erbrecht oder Anwälte hierbei helfen. Danke für den informativen Artikel!
Bei meinen Großeltern wurden zum Teil diese ganzen Aspekte nicht wirklich beachtet. Nun sind wir auf der Suche nach einem Anwalt für Erbrecht, um die ganzen Unklarheiten zu klären. Ich hoffe, dass sich alles regeln lässt.
Es gab leider einen Todesfall in meinem persönlichen Umfeld. Daher ist es gut zu wissen, dass die gesetzliche Erbfolge greifen könnte. Ich hoffe, ich finde eine gute Kanzlei für Erbrecht um das zu klären.
Vielen Dank für diesen Artikel zum Testament. Gut zu wissen, dass man die Schulden auch vererbt. Ich werde mich vorab auch nochmal von einem Experten für Erbrecht beraten lassen.
Das Erstellen eines Testaments ist entscheidend, um den letzten Willen klar und rechtlich bindend festzuhalten. Durch ein sorgfältig verfasstes Testament können Vermögensangelegenheiten geregelt und persönliche Präferenzen berücksichtigt werden. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema schafft Klarheit und trägt dazu bei, den eigenen letzten Willen umfassend zu dokumentieren.
Gut zu wissen, dass man Schulden ausschlagen kann. Ein Anwalt für Erbrecht warnt einen hoffentlich. Ein interessantes Thema.
Gut zu wissen, dass man auch gegen eine Gebühr ein öffentliches Testament verfassen lassen kann. Ich befasse mich zurzeit mit meinem Testament und möchte meinen Nachlass aufteilen, was mich zu einigen rechtlichen Fragen führt. Am besten vereinbare ich dafür einen Beratungstermin in einer Anwaltskanzlei für Erbrecht.
Danke Jan, von der Kanzlei Woltmann in Oldenburg, für Deinen Kommentar.