es riecht nach rauch im mehrfamilienhaus. und nicht im hausflur wurde geraucht sondern der geruch kommt aus der wohnung eines mieters. und trotzdem können sie nicht wegen belästigung die miete mindern. das urteil des landgerichts berlin vom 3. märz 2010 (az: 63 s 470/08)sagt aus, das rauchen innerhalb der mietwohnung zum vertragsmäßigen gebrauch gehört. ebenson kann der vermieter den rauchenden mieter nicht zur einschränkung des konsums auffordern oder aber ihm auferlegen regelmäßiger zu lüften.
[Update 1.8.2014] Kündigung wegen Rauchen ist möglich
Mit dem Aktenzeichen 21 S 240/13 U wurde einem Mieter nach 40 Jahren fristlos gekündigt. Der Mieter raucht im Übermaß und lüftet nach Ansicht der Vermieterin fast gar nicht. Rauchen in der Mietwohnung ist erlaubt, aber lüften ist Pflicht. Der Geruch belästigt die Nachbarn so sehr, dass sie ständig bei der Vermieterin beschweren. Diese weist den Mieter darauf hin und ermahnt ihn fruchtlos. Danach kündigt sie fristlos. Nachdem der Mieter schon erfolglos gegen die Klage vorgegangen war, entschied nun auch das Landgericht Düsseldorf, dass der 75-jährige Düsseldorfer Rentner seine Wohnung bis zum Jahresende räumen muss. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof ist zugelassen.
Die Sache mit dem Rauchen bleibt sicher weiter spannend. Zum einen ist natürlich im Mietshaus Rücksicht auf die anderen Mieter zu nehmen, zum anderen ist das rauchen in der mietwohnunghat ihr gutes Recht. Das haben schon mehrfach Gerichte bestätigt. Im Fall des 75-jährigen Rentners änderte sich sein Lüftungsverhalten nach dem Tod seiner Frau. Als sie starb, blieben die Rollläden unten und trotzdem wurde im Übermaß geraucht. Rauchen macht auf jeden Fall auch süchtig und einfach so und plötzlich mit dem Rauchen aufzuhören, gelingt den wenigsten. Was sicher helfen kann, ist die Nachbarschaftshilfe selbst und das Angebot an den Mieter ihm z.b. beim Lüften zu unterstützen. Suchen sie das Gespräch, wenn sie etwas an ihrem Mitmieter stört. Bleiben sie sachlich und vermuten sie so wenig wie möglich sondern sprechen sie über Fakten und das was sie beobachtet haben.
[Update:18.02.2015] Mieter muss nicht Ausziehen!
Ein Teilsieg erzielte der Mieter, ein Raucher, heute vor dem Bundesgerichtshof. Er sollte nach 40 Jahren fristlos gekündigt werden, weil er in seiner Mietwohnung raucht und durch den Rauch sich die anderen Mieter sowie die Vermieterin belästigt fühlten. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil des Landgerichts zur fristlosen Kündigung. Es gab zu wenig Beweise für die dargestellte Geruchsbelästigung.