Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Das ergibt sich aus § 11 des Arbeitsschutzgesetzes. Darauf weist die DGAUM im Vorfeld ihrer 54. Wissenschaftlichen Jahrestagung hin, die von Mittwoch, 02., bis Freitag, 04. April 2014, im Deutschen Hygienemuseum in Dresden stattfindet. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, MdB hat für diesen DGAUM-Kongress die Schirmherrschaft übernommen.
DGAUM-Jahrestagung 2014: Aktuelles zu Fragen der Prävention und des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Jeder Arbeitnehmer kann regelmäßig überprüfen lassen, ob sich aus seinem Arbeitsplatz heraus Gefahren für die individuelle Gesundheit ergeben. So kann der Arzt in einem Job mit Feinstaubbelastung etwa einen Lungenfunktionstest machen oder bei einem Büroarbeiter eine Augenuntersuchung. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Möchte der Arbeitnehmer sich von einem anderen Arzt als dem Betriebsarzt untersuchen lassen, trägt er die Kosten selbst. Der Betriebsarzt unterliegt dabei der Schweigepflicht. Erzählen die Ärzte ohne Erlaubnis dem Arbeitgeber von den Befunden des Mitarbeiters, dann kann sie das Kopf und Kragen kosten, erklärt die DGAUM. Denn der Bruch der ärztlichen Schweigepflicht sei strafbar. Die Angst vieler Mitarbeiter vor einer Indiskretion des Arztes sei somit grundlos. Im Rahmen des Dresdner Kongresses steht auch die Themen Prävention sowie betriebliches Gesundheitsmanagement auf dem Programm, dazu werden mehrere Veranstaltungen angeboten.
Das Kongress-Programm der DGAUM-Jahrestagung in Dresden bietet einen weiten Überblick über alle relevanten Themen der modernen Arbeitsmedizin: Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie und arbeitsbedingte Belastungen, Berufsdermatosen, Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention, Ergonomie, Gefahrstoffe und Biomonitoring, Physikalische Faktoren oder Versorgungsforschung. Besondere Schwerpunkte stellen dabei die Fragen nach den physikalischen Einflussfaktoren wie etwa Schall, Druck, Staub oder Strahlen in Arbeitswelt und Umwelt sowie die Bedeutung der „Evidenzbasierten Arbeitsmedizin“ für Wissenschaft und Praxis dar. Darüber hinaus werden im Programm attraktive Angebote für den wissenschaftlichen Nachwuchs sowie für das arbeitsmedizinische Assistenzpersonal als neue Zielgruppe für die Tagung angeboten. Die DGAUM will damit sowohl den wissenschaftlichen Nachwuchs stärker fördern als auch die Schnittstelle zwischen arbeitsmedizinischer Forschung und den unterschiedlichen Praxisfeldern besser im Programm berücksichtigen.
Kongress-Programm der Jahrestagung 2014