Am 12. März 2008 haben die Stadträte von SPD und Die Linke gegen die Stimmen von CDU und Grünen eine neue kommunale Gebührensatzung für Erfurter Kitas mit erheblichen Änderungen bei der Gebührenberechnung und Gebührenhöhe beschlossen.
=> Die Updates aus 2011, 2013 und 2014 befinden sich im weiteren Verlauf des Beitrages. Dort ist auch der Gebührenrechner verlinkt und die ab 1. Januar 2015 geltende Entgeltordnung kann heruntergeladen werden.
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Inhaltsverzeichnis
Die neue Kita-Gebührensatzung besagt, dass Erfurts Kita-Gebühren künftig nach dem jährlichen Familienjahresbruttoeinkommen berechnet werden. Auf Anfrage, wie die Berechnung gehandhabt wird, erklärt Michael Panse (CDU), Mitglied des Landtags:
“Eine Erklärung wie mit den Einkommensbescheiden und der tatsächlichen Höhe des Gehaltes zu verfahren ist wurde im Jugendhilfeausschuß ausführlich diskutiert.”
Tatsächlich soll der Einkommensnachweis für das Bruttojahreseinkommen gemäß § 4 der Satzung anhand des Einkommenssteuerbescheides (in der Regel vom letzten bzw. vorletzten Jahr) für die Berechnung verwandt werden. Dieser kann (und bei vielen Eltern wird er) deutlich niedriger sein, als das Einkommen tatsächlich zu diesem Zeitpunkt ist. Meist geschieht dies wenn die Mutter bei der Anmeldung des Kindes in die Kita/Krippe nicht erwerbstätig war und erst wieder eine Beschäftigung aufnimt. Im § 4 Absatz 3 der Satzung steht dazu, dass dann nur ein vorläufiger Bescheid erstellt wird und nach entgültiger Feststellung des Jahreseinkommens wird der Betrag endgültig festgesetzt. Dies bedeutet in der Regel ein Jahr später erhebliche Nachzahlungen.
Panse weiter:
„Ich halte dies für höchstproblematisch. Neben dem großem Verwaltungsaufwand führt dies zu erheblicher Verägerung bei den betroffenen Eltern. Das Jugendamt und die Bürgermeisterin Thierbach hielten dementgegen, die Eltern könnten ja zeitnah wenn wieder beide arbeiten Einkommensbescheinigungen vorlegen und sozusagen “freiwillig” schon mal mehr bezahlen. Wir werden dieses Thema weiter im Jungendhilfeausschuß diskutieren. Ich bin darüber hinaus der Meinung, dass die jetzt vorliegende satzung an meheren Stellen rechtswidrig ist. Es werden vermutlich zahlreiche Eltern den Klageweg beschreiten. Bis zur Klärung kann aber ein Jahr ins Land gehen. Eltern, die jetzt neu Gebührenbescheide erhalten, nach denen sie mehr zahlen müssen, sollten unbedingt Widerspruch dagegen einlegen. Nur damit sind eventuelle Rückzahlungsansprüche gesichert.”
Bislang wurden in Erfurt die Benutzungsgebühren für Kita-Plätze nach dem monatlichen Familieneinkommen berechnet. Für einen Ganztagskrippenplatz wurden maximal 306 Euro und für einen Ganztagskindergartenplatz 148 Euro zuzüglich Verpflegungskosten fällig.
Zukünftig richtet sich die Nutzungsgebühr nach dem Familienjahresbruttoeinkommen. Im Familienjahresbruttoeinkommen werden sämtliche Einkünfte berücksichtigt. Dazu gehören auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber auch Unterhaltsleistungen sowie steuerfreie Einkünfte (z.b. Lohnzuschläge). Nachgewiesen werden die Einkünfte mittels Einkommenssteuerbescheid sowie anderer geeigneter Nachweise.
Fam.jahres-bruttoeink. | Kindergarten halbtags | Kindergarten ganztags | Krippe halbtags | Krippe ganztags |
bis 30.000 € | € | € | € | € |
bis 40.000 € | 30,00 € | 40,00 € | 60,00 € | 80,00 € |
bis 50.000 € | 60,00 € | 80,00 € | 120,00 € | 160,00 € |
bis 60.000 € | 90,00 € | 120,00 € | 180,00 € | 240,00 € |
bis 70.000 € | 120,00 € | 160,00 € | 240,00 € | 320,00 € |
bis 80.000 € | 150,00 € | 200,00 € | 300,00 € | 400,00 € |
bis 90.000 € | 180,00 € | 240,00 € | 360,00 € | 480,00 € |
über 90.000 € | 210,00 € | 280,00 € | 420,00 € | 560,00 € |
Das bedeutet dass, hingegen der ursprünglich geplanten Gebührensenkung, im Einzelfall die Gebühren erheblich ansteigen. Der Maximalbetrag für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kita einspricht 280 Euro pro Monat und für einen Krippenplatz 560 Euro (pdf). Dazu kommen die Kosten für Verpflegung.
Diese Regelung soll den einkommensschwachen Familien entgegenkommen und Besserverdienende stärker belastet werden. Nach Auffassung der CDU widersprechen die beschlossenen Höchstbeträge klar den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Weimar. Darin heisst es, dass Eltern angemessen an den Kita-Kosten zu beteiligen sind, allerdings keinesfalls über die tatsächlichen Kosten für einen Betreuungsplatz hinaus.
Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion eine rechtsförmliche Prüfung der Kita-Gebührensatzung vor dem Landesverwaltungsamt gefordert. Gegebenenfalls will sie gemeinsam mit den betroffenen Eltern den Klageweg beschreiten. (* – Update siehe unten)
Update 2011
Mit Amtsblatt vom 14. Januar 2011 (PDF) wurde eine Änderung rückwirkend zum 1. August 2010 wie folgt vorgenommen: Für die Kindertagespflege gelten die Elternbeiträge analog den Kinderkrippen, wobei der Höchstbeitrag auf monatlich 200 Euro begrenzt wird. Somit ist eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater in Erfurt für Familien mit mittlerem bis hohem Einkommen deutlich günstiger als eine Betreuung in einer institutionellen Ganztagseinrichtung.
Update 2012
Mit Amtsblatt Nr. 23 aus dem Dezember 2012 wurde die Änderung der Essengeldzahlungen mit Wirkung zum 1. Januar 2013 veröffentlicht.
Update 2013
Am 13. April 2013 entschied das OVG Erfurt , das die Satzung der Stadt Erfurt zu den Elternbeiträgen rechtmässig ist.
Per 13. Mai 2013 wurde ein Entwurf zu den neuen Elternbeiträgen in Erfurter Kindertagesstätten vorgelegt. (leider liegt uns keine andere version des entwurfes vor.) Michael Panse (CDU) hat in seinem Webtagebuch die gleiche/selbe Version.
In der Stadtratssitzung am 11. September 2013 kam es beim Tagesordnungspunkt ‚Große Anfrage der Fraktion CDU – Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtungen in Erfurt‚ zu heftigen Diskussionen. Machen Sie sich am Besten selbst ein Bild bzw. lauschen den Ausführungen ab Minute 59: ‚Live‘-Stream der Stadtratssitzung
Leider wurde Ende August 2016 die Aufzeichnung von dem verlinkten Server gelöscht. Hintergrund ist wohl der Beschluss zur Drucksachen-Nr. 0497/11 der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.05.2011 zur Live-Übertragung, in dem es heißt: Der beantragten Live-Übertragungen der Stadtratssitzungen im Internet als Live-Stream und einer Speicherung der Daten bis zur nächst folgenden Stadtratssitzung durch die Zeitungsgruppe Thüringen [Anm.: jetzt Mediengruppe Thüringen] bzw. des durch sie beauftragten technischen Dienstleisters ...
Update 2014
Am 13. März 2014 haben sich die Erfurter Stadträte über die „Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ geeinigt. Wie die Stadt Erfurt auf ihrer Webseite schreibt, hat sich ein im Jugendhilfeausschuss und den Arbeitsgruppen lange diskutierter Entwurf durchgesetzt. Auch Elternvertreter wurden in die Entwicklung der ab 1. Januar 2015 geltenden Elternbeitragssatzung einbezogen. Ein Download ist ganz einfach und kostenfrei möglich.
Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Gebührenrechner
Der seit 13. März 2014 gültige Kalkulator für Elternbeiträge in den Erfurter Kindertagesstätten ist ganz einfach im Internet zu benutzen.
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