Fütterungsverbot für wild lebende Wasservögel

Gartenteich (c) familienfreund.de

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Mit Beginn der kalten Jahreszeit weist das Amt für Umweltschutz auf das Fütterungsverbot für wildlebende Wasservögel an stehenden Gewässern im Leipziger Stadtgebiet hin.Die dazu Ende 2010 von der Stadt Leipzig erlassene Allgemeinverfügung erstreckt sich neben dem Kulkwitzer See auch auf mehr als 100 weitere Standgewässer und gilt auch für die jeweiligen Uferbereiche.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Füttern von Wasservögeln schadet der Umwelt und den Tieren: Durch die Fütterung werden dem GewässerNährstoffe in Form von unverbrauchtem Futter oder auch als Exkrement der Wasservögelzugeführt, wodurch die Gewässergüte beeinträchtigt wird. Faulende Futterreste fördern zudem die Entstehung gefährlicher Bakterien, welche zum Erkranken und Sterben der Vögel führen können.

Wild lebende Wasservögel wie Enten und Schwäne finden ihre Nahrung in der Natur und sind auchwährend der Kälteperiode auf die Zufütterung nicht angewiesen, da es in den Gewässern ausreichend Nahrung gibt (Wasserpflanzen, Schilf, Wasserlinsen, Insekten, Krebstiere, Schnecken, Würmer).Wenn die Wasservögel an einem Gewässer bei starkem Frost und Zufrieren des Gewässers nichtgenügend Nahrung finden können, ziehen sie auf andere offene Wasserflächen weiter. Die Allgemeinverfügung einschließlich Übersichtskarte der stehenden Gewässer kann auf leipzig.de abgerufen und eingesehen werden.

[Update: 18.11.214] Fütterung der wildlebenden Wasservögel  weiter verboten

Die im Leipziger Stadtgebiet wildlebenden Wasservögel dürfen nicht gefüttert werden. Darauf weist das Amt für Umweltschutz mit Beginn der kalten Jahreszeit hin. Die Fütterung der Wasservögel ist ein Eingriff in das ökologische Gleichgewicht: Weil dem Gewässer Nährstoffe in Form von unverbrauchtem Futter oder auch als Exkrement der Wasservögel zugeführt werden, wird die Güte beeinträchtigt. Zudem fördern faulende Futterreste die Entstehung gefährlicher Bakterien, welche zum Erkranken der Vögel bis hin zum Vogelsterben führen können.

Ende 2010 wurde eine Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig zum Fütterungsverbot erlassen, welche sich auch auf den Uferbereich erstreckt und deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird. Demnach darf an über 100 Standgewässern wie beispielsweise dem Kulkwitzer See, dem Schwanenteich an der Oper, dem Auenteich sowie den Teichen im Clara-Zetkin- und Johannapark und dem neu entstandenem Kammmolchsee (Landschaftssee im Bürgerpark Paunsdorf) nicht gefüttert werden.

Wild lebende Wasservögel, wie Enten, Schwäne und Blessrallen sind auch während der Kälteperiode nicht auf das Füttern durch den Menschen angewiesen. In den Gewässern gibt es ausreichend Nahrung, wie zum Beispiel Wasserpflanzen, Schilf, Wasserlinsen, Insekten, Krebstiere sowie Schnecken und Würmer. Bei starkem Frost und Zufrieren des Gewässers ziehen die Vögel auf andere offene Wasserflächen weiter. Durch das Füttern werden nur zusätzlich Tiere an das Gewässer gelockt.

Faltblätter zum Thema sind im Technischen Rathaus erhältlich. Weitere Infos: www.leipzig.de/umwelt.

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