BYOD und der Datenschutz aus Sicht der Mitarbeiter

Um die Erwartungen und Befürchtungen abhängig Beschäftigter beim BYOD-Prinzip besser zu verstehen, führte MobileIron den Trust Gap Survey durch und veröffentlichte die Ergebnisse. Unter Bring Your Own Device (BYOD) versteht man das Verwenden privater, elektronischer Geräte, wie Tablets und Smartphones, für die Erwerbstätigkeit.

Obwohl das Konzept ‚Bring Your Own Device’ (BYOD / Bring dein eigenes Gerät mit) mittlerweile eine gängige Geschäftspraxis wird, gibt es laut neuer Studien von MobileIron große Verständnisprobleme zwischen Angestellten und Arbeitgebern, wenn es darum geht, was auf einem mobilen Gerät privat ist und was nicht. Die heute veröffentlichte Umfrage MobileIron Trust Gap Survey untersucht die Datenschutzerwartungen von Mitarbeitern, wenn sie ein mobiles Gerät für die Arbeit verwenden. Die Umfrage wurde in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und Deutschland vom Marktforschungsunternehmen Vision Critical durchgeführt.Die Studie hat ergeben, dass 84 % der Befragten die Besitzer des Smartphones sind, welches sie zu Arbeitszwecken benutzen, ebenso wie 82 % der Tablet-Nutzer. Bei der Frage: „Welche Informationen auf Ihrem mobilen Gerät sind Ihrer Meinung nach für Ihren Arbeitgeber sichtbar?” war sich fast Hälfte (41 %) der Befragten sicher, dass ihre Arbeitgeber keinerlei Informationen auf ihrem mobilen Gerät sehen können, während 15 % sich nicht sicher waren. Nur 28 % denken, dass ihr Unternehmen ihre beruflichen E-Mails sowie Anlagen sehen kann, während lediglich 22 % glauben, dass ihre beruflichen Kontakte für das entsprechende Unternehmen sichtbar sind.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

In der Realität ist es so, dass – wenn diese Geräte zum Erhalt von E-Mails des Unternehmens genutzt werden – Arbeitgeber berufliche E-Mails sowie Anhänge genauso einfach ansehen können wie auf einem PC. Hier besteht eine Kluft zwischen Erwartungen und Wirklichkeit.

Verschiedene Arten von Informationen lassen unterschiedliche Stufen der Besorgnis aufkommen
Auf die Frage nach ihrem Behagen bzw. Unbehagen, wenn Arbeitgeber Zugriff auf verschiedenen Informationen auf ihrem mobilen Gerät haben oder diese sichtbar sind, antworteten die Befragten, dass es ihnen nicht recht sei, wenn Arbeitgeber Folgenden sehen könnten (falls zutreffend*):

  • Persönliche E-Mail sowie Anhänge 66 %
  • SMS 63 %
  • Persönliche Kontakte 59 %
  • Fotos 58 %
  • Videos 57 %
  • Sprachnachrichten 55 %
  • Die gesamte Information, die in allen mobile Apps enthalten ist 54 %
  • Details von Telefonanrufen und Internetnutzung 53 %
  • Standort 48 %
  • Liste aller Apps auf dem Gerät 46 %
  • Liste der Apps, die beruflich genutzt wird 29 %
  • Informationen in den Apps, die beruflich genutzt werden 29 %
  • Firmen-E-Mail und Anhänge 21 %
  • Firmenkontakte 20 %

Insgesamt zeigten die Befragten die größte Besorgnis, wenn ihre Arbeitgeber persönliche Kommunikationsvorgänge wie E-Mails und SMS sehen konnten. Erstaunlicherweise gaben weniger als die Hälfte ihrer Besorgnis Ausdruck, wenn es um den Standort ging.

Das Alter und nicht das Land bestimmt das fehlende Vertrauen

Über die Ländergrenzen hinweg gab es nur wenig Abweichungen, allerdings zeigten Personen der Altersgruppe18-34 eine erheblich größere Besorgnis hinsichtlich der Sichtbarkeit ihrer Daten für den Arbeitgeber (sie wählten ‚nicht einverstanden’ oder ‚überhaupt nicht einverstanden’) als Personen über 55 Jahre (Basis der Befragten, soweit zutreffend[1]):

  • SMS: 68 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 53 % der Gruppe 55+
  • Persönliche E-Mail sowie Anhänge: 67 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 59 % der Gruppe 55+
  • Fotos: 64 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 49 % der Gruppe 55+
  • Persönliche Kontakte: 61 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 54 % der Gruppe 55+
  • Videos: 61 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 49 % der Gruppe 55+
  • Sprachnachrichten: 58 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 50 % der Gruppe 55+
  • Details von Telefonanrufen und Internetnutzung: 57 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 47 % der Gruppe 55+
  • Informationen in allen Apps: 57 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 49 % der Gruppe 55+
  • Standort: 54 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 39 % der Gruppe 55+
  • Liste aller Apps: 50 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 39 % der Gruppe 55+
  • Liste der beruflich genutzten Apps: 32 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 24 % der Gruppe 55+
  • Informationen in den beruflich genutzten Apps: 32 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 22 % der Gruppe 55+
  • Firmen-E-Mail und Anhänge: 25 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 15 % der Gruppe 55+
  • Firmenkontakte: 23 % der Altersgruppe 18-34 im Vergleich zu 16 % der Gruppe 55+

Was Arbeitgeber tun können, um das Vertrauen der Angestellten zu erhöhen

Auf die Frage, was die wichtigste Maßnahme sei, die ein Arbeitgeber unternehmen könnte, um das Vertrauen der Angestellten in die Arbeitgeberverpflichtung zum Datenschutz zu steigern, nannten die Befragten klare Kommunikation als Antwort.

  • 26 % sagten, dass die wichtigste Maßnahme seitens der Arbeitgeber detaillierte Erklärungen darüber seien, was der Zweck der Sichtbarkeit von bestimmten Informationen auf dem Gerät ist und wie sie persönliche Inhalte von beruflichen Inhalten trennen. Diese Möglichkeit war besonders in Deutschland populär, wo 34 % diese Antwort wählten.
  • 20 % möchten, dass ihre Arbeitgeber von ihnen eine schriftliche Erlaubnis einholen, bevor diese auf jegliche Daten im Gerät zugreifen.
  • 18 % würden eine schriftliche Mitteilung darüber bevorzugen, was ihre Arbeitgeber sehen können und was nicht.
  • 18 % möchten eine schriftliche Zusage, dass ihre Arbeitgeber nur auf Unternehmensdaten zugreifen und nicht auf persönliche Informationen.
  • 15 % möchten eine schriftliche Anfrage von ihren Arbeitgebern, mit der sie das Einverständnis der Angestellten einholen, bevor sie auf Daten auf dem Gerät zugreifen, die keinen beruflichen Bezug haben.

Die Fakten – was Arbeitgeber tatsächlich sehen können:

  • Betreiber und Land
  • Fabrikat, Modell, Version des Betriebssystems
  • Gerätekennung (z. B. IMEI)
  • Telefonnummer
  • Komplette Liste der installierten Apps
  • Standort des Geräts
  • Akkustand
  • Speicherkapazität und -nutzung
  • Firmen-E-Mail und Anhänge (über einen Exchange Server wie beim PC)
  • Firmenkontakte (über einen Exchange Server wie beim PC)

Die Fakten – was Arbeitgeber nicht sehen können:

  • Informationen in den Apps – es sei denn, die App wurde entwickelt, um Informationen an einen Server des Unternehmens zu übermitteln
  • Persönliche E-Mails und Anhänge
  • SMS
  • Fotos
  • Videos
  • Aktivitäten im Web-Browser
  • Sprachnachrichten

*Repräsentiert die Sichtbarkeit auf iOS, die allerdings je nach mobilem Betriebssystem und Arbeitgeberrichtlinien variiert.

[1] Hinweise zur Basis der Befragten

Die Befragten wurden nach ihrer Akzeptanz entsprechend einer Liste von Datenfunktionen der Smart-Geräte gefragt. Die Zahlen inder Liste oben umfassen nicht den Anteil der Befragten, für die die jeweilige Datenfunktion nicht zur Verfügung steht. Daher variiert die Größe der Befragtenbasis für jede Datenfunktion. Die vollständigen Datensätze, einschließlich derjenigen, die ‚Nicht Zutreffend’ gewählt haben, sind auf Anfrage kostenlos erhältlich.Methodik der Erhebung

Die MobileIron Trust Gap Survey befragte Verbraucher in drei Märkten: in den USA, im Vereinigten Königreich und in Deutschland. Vom 14. Juni bis zum 18. Juni 2013 führte Vision Critical eine Online-Umfrage unter 2.997 zufällig ausgewählten Erwachsenen durch, die im Vereinigten Königreich (993), in den USA (1.004) und in Deutschland (1.000) einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Stichprobe war hinsichtlich Alter, Geschlecht und regionaler Daten ausgewogen. Abweichungen in oder zwischen den Gesamtwerten resultieren aus Rundungsdifferenzen.

Nutzen von BYOD

Das BYOD-Prinzip, so zeigt die Praxis, sorgt für eine verbesserte Mitarbeiterbindung. Hierfür gibt es zahlreiche Ergebnisse, die unsere Kundenbetreuung Ihnen gern zur Verfügung stellt. Darüber hinaus ist es gerade für schnell wachsende Start-ups eine willkommene Finanzierungsmöglichkeit.

Update: Weiterführende, rechtliche Hinweise zu BYOD hat Monster im Karriere Magazin zusammengefasst.

Handout zu Umgang mit mitarbeiterbezogenen Smartphones

Am 12. Juni 2017 lud die DATEV eG in die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig ein. Zum Thema BYOD und Datensicherheit im Zusammenhang mit mitarbeiterbezogenen Smartphones gab es einen informativen und sensibilisierenden Vortrag. Dieses Handout können Sie hier gern herunterladen und auch von einem Beispiel zu Mehr Brutto vom Netto profitieren.

Im Netzwerk teilen

Schreibe einen Kommentar