Der Nebenjob Ihres Mitarbeiters oder Selbstverwirklichung im Job?!

Der Nebenjob Ihres Mitarbeiters ist auf jeden Fall ein Gespräch wert. Denn Sie als Arbeitgeber müssen darüber informiert werden, wenn Ihr Mitarbeiter einen solchen ausübt. Primär gibt es nun verschiedene Szenarien, die einen Nebenjob Ihres Mitarbeiters rechtfertigen. Zum einen ist es natürlich möglich, dass die Finanzierung des Haushalts bzw. großer Wünsche einen Nebenjob erfordert, weil der Hauptjob nicht genug abwirft. In der Regel suchen aber viele Mitarbeiter mit Nebenjob die Möglichkeit, sich anders zu verwirklichen als im beruflichen Alltag. Einige wollen sich sogar dauerhaft vom bisherigen Arbeitgeber wegorientieren, die Branche bzw. das Tätigkeitsfeld wechseln oder erweitern.

Selbstverwirklichung im Job – geht das?!

Selbstverwirklichung – ein Wort, dass vielen Menschen die ein oder andere Frage auf das Gesicht zaubert! Wenn man fragt, wie es im Job läuft, kommen entweder lange Klagelieder, ausweichendes Abwinken sowie der rasche Themenwechsel. In den seltensten Fällen läuft alles so richtig gut. Letzteres ist nicht ausgeschlossen aber bei 67% der Angestellten eher selten zu hören – dagegen finden viele in den beiden ersten Fällen alternative Lösungen zum Ausgleich. Der eine gestaltet sehr aktiv seine Freizeit und ist eben im Büro “nur noch da” und der andere macht “Dienst nach Vorschrift” blüht aber im Nebenjob als eigener Boss so richtig auf.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

Ein zweites Standbein

Viele Angestellte gehen mittlerweile einem Nebenjob nach bzw. monetarisieren Ihr Hobby nebenberuflich. Nicht nur um die Haushaltskasse aufzubessern sondern auch, weil sie im Nebenjob z. B. eine Selbstständigkeit probieren. Schwierig wird es dann, wenn der Briefabholer zusätzlich zum Briefe abholen, plötzlich noch den Gesundheitskurs verkauft.  Die Frage, dürfen oder dürfen meine Mitarbeiter einen Nebenjob haben, ist bereits gesetzlich entschieden, jedoch haben sie als Arbeitgeber schon das recht Schranken vorzuschieben. Mit berechtigten Interesse geht das alles.

Hier nennen wir Ihnen 6 solcher Interessenskonflikte, die das zulassen können:

  1. Nach § 60 Handelsgesetzbuch (HGB) kann der Arbeitnehmer keine Konkurrenztätigkeit zum Arbeitgeber ausüben
  2. 11 Stunden Ruhezeit sind Pflicht zwischen Ende der Neben- und Beginn der Haupttätigkeit oder ihr Mitarbeiter arbeitet wöchentlich mehr als 48 Stunden
  3. Sonntagsarbeit ist erlaubt, aber nur mit Ersatzruhetag
  4. Nebenjob im Urlaub? Dann abmahnen und im wiederholten Fall kündigen
  5. Krank und Nebenjob – geht nur, wenn die Heilung nicht verzögert wird
  6. Die Motivation und die Arbeitsleistung leiden so stark, dass die Arbeitspflicht vernachlässigt wird

Alles in allem der rote Faden für Sie als Arbeitgeber. Die Ursachenforschung bzw. die Warum-Frage müssen Sie als Arbeitgeber in jedem Fall selbst stellen. Sicher können Sie nicht jeden Grund für einen Nebenjob aus dem Weg räumen aber mit dem Mitarbeitern im Gespräch sind Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden. Motivierend und unterstützend stehen wir Ihnen mit unserem Familienservice für Ihre Fachkräfte zur Verfügung.

Im Netzwerk teilen

Schreibe einen Kommentar