Familienpflegezeit in der Praxis und die Konflikte im Unternehmen

Die Familienpflegezeit sollte das Heilmittel für die Mitarbeiter sein, welche berufstätig sind, bleiben wollen und ihre Angehörigen zu Hause pflegen wollen. Dabei wollte die Gesetzgebung berücksichtigen, dass Pflegefälle oft unverhofft eintreten, das sich Mitarbeiter nicht um’s Geld sorgen sollen und, das man ohne Schwierigkeiten wieder in den Beruf zurückkehren kann.


Die Familienpflegezeit in der Praxis musste der Gesetzgeber schon mehrfach nachbessern. Nach Einführung 2012 und fast 2jähriger Kaum-Inanspruchnahme kam ab 1.1.2015 der von vielen geforderte Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit in der Praxis. Dabei wandelte sich die Finanzierung komplett vom Arbeitgeber weg. Das zinslose Darlehen zur Deckung der Einkommenslücke wird nicht mehr wie bisher über den Arbeitgeber beantragt, sondern es kann von ihnen als pflegendem Beschäftigten direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt und in Raten zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgezahlt werden. Nach Beendigung der Familienpflegezeit wird es ebenso in Raten wieder zurückgezahlt.3 Modelle der Familienpflegezeit gibt es seit Januar 2015 aber  nur für Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten. Kleinstunternehmen bis 10 Mitarbeiter – in Sachsen eher die Regel als die Ausnahme – profitieren also von neuerlicher Änderung gar nicht.

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Auf den Zahn gefühlt

Eine repräsentative Befragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) vom März 2015  unter Personalentscheidern ergab, dass sich die Unternehmen Auszeiten ihrer Mitarbeiter wenig bis gar nicht vorstellen können. Je länger die geplante Auszeit dauern soll, um so schwieriger sei die Umsetzung. Die Ängste der Arbeitgeber in Unternehmen von 16 bis 49 Mitarbeitern sind mit 63% vor allem die, dass der vorübergehende Ausfall eines Mitarbeiters nicht kompensiert werden kann. Arbeit bleibt liegen, Know-How geht verloren und Verluste drohen. Die Auszeit zur Sterbebegleitung sehen 53% als nicht realisierbar und die 10tägige Auszeit zur Pflegeorganisation (bezahlt durch die Pflegekassen) halten immer noch ein Drittel für undurchführbar.

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – nur eine leere Phrase?

Jain. Klar können prinzipiell nur Mitarbeiter in Unternehmen ab 25 Beschäftigten von der Familienpflegezeit und dem damit verbundenen Rechtsanspruch profitieren. Allerdings liegt die Mitarbeiterunterstützung lt. Umfrage von ZQP den Unternehmern besonders am Herzen. Über 76% wollen ihre Beschäftigten bei der Pflege ihrer Angehörigen unterstützen. Das steht allerdings im krassen Widerspruch zur Planung solcher Angebote oder zum Ist-Zustand. Offensichtlich warten Arbeitgeber vor allem darauf von ihrem Beschäftigten mit besonderen Problemlagen und Fragen angesprochen zu werden. Das wiederrum steht im Kontra der Vorstellungen ihrer Beschäftigten. Immer noch scheut sich der übergroße Anteil ihre Fragen und Probleme zum Arbeitgeber bzw. in die Personalabteilung zu tragen. Das wissen wir auch aus unserer täglichen Beratungspraxis und trotzdem liegen die Nutzungsquoten im Familienservice der Familienfreund KG bei 20%.

Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Hierarchien. Gemessen an der Belegschaft des Hotels – vom Zimmermädchen bis zum Hoteldirektor – steigt das Problembewusstsein, der Wohlfühlaspekt und das Vertrauen zum Arbeitgeber mit der Höhe der Führungsebene und den Aufgaben. Ab dem Posten des Abteilungsleiters bis hin zum obersten Management steigt das Bewusstsein für lebenserleichternde Familienservices dramatisch an. Nicht mehr die Angst den Job zu verlieren, bremst die Bereitschaft Probleme heranzutragen aus – sondern der Wunsch die Arbeit und seine knappe Freizeit zu optimieren, steht im Vordergrund.

Generell bieten lt. ZQP Umfrage nur 20% der Unternehmen spezielle Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege an. Die meisten Unternehmen und Arbeitgeber setzen aber schon immer auf  allgemeine Maßnahmen zur flexiblen Arbeitsgestaltung, wie freie Arbeitszeiteinteilung oder individuelle Absprachen. Und während nun ihre Mitarbeiter immer noch grübeln, ob sie sich mit der Demenz der eigenen Mutter für Lösungen an sie wenden sollen, meinen 39% der Unternehmen, dass es bei den Maßnahmen keinerlei Unterscheidung für pflegende Familienangehörige und für Eltern minderjähriger Kinder geben muss. Die Maßnahmen seien personalpolitisch identisch zu bewerten.

Was Familie wirklich bedeutet

Viele Arbeitgeber sehen ihren Beschäftigten immer noch losgelöst von seinem familiären Umfeld. Die Betrachtung ist mit Rückblick auf die historisch gewachsene Trennung von Arbeit und Familie bzw. Freizeit traditioniert. Erst seit rund 10 bis 15 Jahren widmet die Forschung ihre Aufmerksamkeit berufbezogenen Krankheiten, Depressionen, Burnout und der Familienzeit. Die familiären Beziehungen der Mitarbeiter sind heute genauso wichtig und relevant für ihre mentale und körperliche Arbeitsleistung, wie der Ausgleich einer sitzenden Tätigkeit durch Sport. Familie ist für uns als Familienfreund KG schon seit 2006 Thema, Spannungs- und Arbeitsfeld. Wir helfen Arbeitgebern und deren Beschäftigten ganz praktisch. Dabei haben wir auch die Herkunftsfamilie und die aktuelle Lebenssituation des Mitarbeiters inkludiert. Nach Beauftragung des Familienservice für ihre Beschäftigten beantworten wir alle Fragen rund um Familie von 0 bis 99plus, liefern (aktuelle) lösungsorientierte Informationen, gesetzliches Basiswissen sowie praktische lebensbezogene Dienstleistungsvermittlung. Kontaktieren Sie uns unter 0341 35540812.

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