Mitarbeiterbeteiligung in Form von Mitarbeiterbeteiligungsfonds

Mitarbeiterbeteiligungsfonds sollen Ihren Mitarbeitern eine Chance bieten, sich an Ihrem Unternehmenserfolg zu beteiligen. Arbeitnehmerbeteiligungen an Unternehmen sind nicht nur wichtig und sinnvoll für die Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung. Dass das in Ihrem Unternehmen gelingen kann, ist auch dem Staat besonders wichtig. Das Mitarbeiterbeteiligungsgesetz wäre hier eine Möglichkeit, auf die Gestaltung der Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen einzuwirken.

Mitarbeiter erfolgreich beteiligen

Der Staat unterstützt die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Ihrem Unternehmen durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen. Geplant ist die Anhebung des Fördersatzes von 18 auf 20 % und die Erhöhung der für diesen Fördersatz relevanten Einkommensgrenzen. Mitarbeiterbeteiligungsfonds, welche wie direkte Anlagen im eigenen Unternehmen gefördert werden, werden neu eingeführt. Diese Fonds garantieren den Rückfluss der Anlagemittel in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 % und mindert für Ihre Arbeitnehmer das Risiko nach einer Firmenpleite nicht nur ohne Arbeitsplatz, sondern auch ohne ihr Beteiligungskapital dazustehen.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
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Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht

„Die stärkere Förderung der Mitarbeiterbeteiligung ist ein Gewinn für Arbeitnehmer und Betriebe in Deutschland“, so CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla. Das Gesetz soll künftig noch mehr Mitarbeitern die Möglichkeit eröffnen, sich an „Ihrem“ Unternehmen zu beteiligen. Bislang beteiligen nur zwei Prozent der deutschen Unternehmen ihre Angestellten direkt am Firmenkapital. Jedoch würde sich jede Art der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung sehr positiv auf die Mitarbeiterbindung auswirken. Mitarbeiter, die sich stark an Ihr Unternehmen gebunden fühlen, wollen deutlich weniger den Arbeitsplatz wechseln. Im Grunde sind Mitarbeiterbeteiligungsfonds so eine Möglichkeit für Unternehmen, die neu in das Thema einsteigen, etwas Strukturiertes für mehr Mitarbeiterbindung zu tun. Das wirkt kurzfristig auf die Stimmung und langfristig auf die Motivation und gegen drohenden Fachkräftemangel.

Mitarbeiterbeteiligung als Teil Ihrer Unternehmenskultur

Mit dem Gesetzentwurf haben alle Beschäftigten die Möglichkeit eines Zusatzeinkommens neben dem Lohn und zur zusätzlichen Altersvorsorge. Als Unternehmer und Arbeitgeber müssen Sie noch wissen, dass Mitarbeiterbeteiligungen immer freiwillige Leistungen sind. Sie müssen diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Die Förderung zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Ihr Unternehmen wird im Sinne der Gleichbehandlung nur gewährt, wenn Sie alle Ihre Arbeitnehmer erhalten. Erstmals können Sie die neue Förderung für Ihr Unternehmen für im Januar 2009 gewährte Vermögensbeteiligung beanspruchen. Der Gesetzentwurf steht hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen einer Strategie zur Fachkräftesicherung für Ihr Unternehmen finden Sie im Beitrag zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

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