praktikanten werden in mittelständischen firmen fair behandelt

klein- und mittelständische betriebe behandeln ihre praktikanten gerecht. das geht aus einer blitzumfrage des bundesverbandes mittelständische wirtschaft (bvmw) bei 300 mitgliedsunternehmen hervor. die praktikanten werden fair behandelt. in der regel erhalten sie einen angemessenen lohn und haben nach ihrem praktikum oft eine chance in ein festes arbeitsverhältnis übernommen zu werden. rund 70 % der befragten unternehmen beschäftigen ein oder zwei praktikanten. dabei liegt bei mehr als einem viertel der lohn zwischen 400 und 800 € promonat. weniger als 20 % zahlen ihren praktikanten kein entgelt. die hälfte der praktikas dauern zwischen einem und drei monaten. 23 % sind sogar bis zu einem halben jahr im betrieb.

“ein ergebnis hat uns besonders gefreut”, so mittelstandspräsident ohoven, “immerhin vier von zehn praktikanten wurden im vorjahr nach ende des praktikums in ein festes arbeitsverhältnis übernommen. ich rechne angesichts des wirtschaftlichen aufschwungs damit, dass es im laufenden jahr noch mehr werden.”

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[update: 18.04.2013] Praktikum – Rechte und Pflichten

(lifePR)  Viele haben es im Laufe ihres Berufslebens bereits absolviert: ein Praktikum. So gibt es Schüler, die ein zweiwöchiges Praktikum ohne Entgelt durchführen, den Studenten, der im Rahmen seines Studiums ein Praktikum absolvieren muss oder Hochschulabsolventen, deren erster Job eine Praktikantenstelle gegen geringen Lohn ist. Doch was genau unterscheidet ein Praktikum von einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis und welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden? ARAG Experten geben Antworten:

Was ist ein Praktikum?

Unter dem Begriff des Praktikums werden die unterschiedlichsten Tätigkeiten zusammengefasst. Doch nicht immer handelt es sich um ein “echtes” Praktikantenverhältnis. Nach dem “gesetzlichen” Wortlaut sind “echte” Praktikanten Personen, die ohne ein Arbeitsentgelt eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit verrichten. Oftmals wird auch die Bezeichnung Praktikum verwendet, obwohl es sich in Wahrheit um ein normales Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt. Von normalen Arbeitnehmern unterscheiden sich Praktikanten dadurch, dass bei ihnen die Ausbildungsabsicht im Vordergrund steht, von Auszubildenden dadurch, dass es sich um keine geordnete Ausbildung in einem anerkannten Lehrberuf handelt. Umgangssprachlich ist mit einem (unechten) Praktikanten oftmals eine Person gemeint, die nicht unbedingt ein vorgeschriebenes, sondern ein ihrem beruflichen Fortkommen dienendes Praktikum ableistet und dafür durchaus auch ein Arbeitsentgelt erhalten kann.

Rechte und Pflichten

Aber warum ist die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern, Auszubildenden “echten” und “unechten” Praktikanten überhaupt wichtig? Für Arbeitnehmer, Auszubildende und “unechte” Praktikanten gelten die Vorschriften über das Arbeitnehmerschutzrecht, also insbesondere die Vergütungspflicht, der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen sowie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese gelten für “echte” Praktikanten, also für Personen, die im Rahmen ihres Hochschul- oder Fachhochschulstudiums ein Praktikum absolvieren, grundsätzlich nicht. Deswegen verwenden auch einige Arbeitgeber die Bezeichnung Praktikant, obwohl in Wirklichkeit kein klassisches Praktikantenverhältnis vorliegt, eben um arbeits- und sozialrechtliche Schutzvorschriften wie insbesondere die Vergütungspflicht zu umgehen. Entscheidend für die Einordnung, ob es sich um ein Praktikumsverhältnis handelt oder nicht, ist jedoch die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit – und nicht die Bezeichnung die der Arbeitgeber verwendet.

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