Staatliche Leistungen zur Fachkräftesicherung nutzen

Im dritten Workshop drehte sich alles darum, wie die Arbeitgeber im Landkreis Meißen staatliche Leistungen zur Fachkräftesicherung nutzen können. Zu Gast waren wir am 3.09.2018 bei der Stadtentwicklungs- u. Stadterneuerungsgesellschaft Meißen mbH (SEEG Meißen) in Meißen. Im Workshop erfuhren die UnternehmerInnen und Personalverantwortlichen vor allem etwas über die Lebensphasen und Lebenslagen in denen sich der Mitarbeiter je nach Alter, Sozialisierung und psychologischer Entwicklung befinden kann.

Die bedürfnisorientierte Personalarbeit im KMU

Wer die Hausaufgaben für den Workshop gemacht hat, gab einen kleinen Einblick in die Abläufe im Betrieb. Es wurde unter anderem gefragt, wer die Weiterbildung organisiert oder, ob schon mal staatliche Leistungen zur Fachkräftesicherung, wie z. B. die Arbeitsmarktsberatung (Rechtsanspruch nach § 34 SGB III oder die Familienauszeit zum Einsatz kamen. Hier bleibt positiv zu sagen, dass es in fast allen teilnehmenden Unternehmen einen Ansprechpartner (Personalbüro, Geschäftsleitung, Betriebsrat, weitere Führungskräfte) für Herausforderungen aus dem sozialen Umfeld der Mitarbeiter gibt. Auch bei der Organisation der Weiterbildung haben die Mitarbeiter ein Mitspracherecht. Die Organisation erfolgt in der Regel durch das Unternehmen. Verbesserungsbedarf besteht dabei die schon betriebene bedürfnisorientierte Personalarbeit aktiver auf die Mitarbeitergruppen im Unternehmen auszuweiten und allen Mitarbeitern gezielt Angebote im Rahmen der Lebensfreundlichkeit zu machen.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

Staatliche Leistungen zur Fachkräftesicherung

Aus der Sicht des Arbeitgebers

Seine Mitarbeiter gut zu binden und neue (gute) Mitarbeiter für sein Unternehmen zu gewinnen, ist vielleicht die wichtigste Aufgabe der Zukunft in den KMU. UnternehmerInnen stehen dabei nicht alleine da. Der Staat hält kraft- und wirkungsvolle Leistungen zur besseren Unterstützung dieses Zieles bereit. Gerade Instrumente, wie die Arbeitsmarktberatung der Arbeitsagentur oder die zahlreichen Fördermöglichkeiten beruflicher Weiterbildung helfen es die Belegschaft zu vergrößern, zu entwickeln bzw. zusammenzuhalten. Wichtige Analysen zur Fachkräftesicherung, wie z. B. die Altersstrukturanalyse oder die Qualifizierungsanalyse geben Aufschluss über das Ist im Personalbestand. Zukünftige Anforderungen an die strategische Personalarbeit werden klarer definiert.

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Die Förderinstrumente des Staates unterstützen UnternehmerInnen vor allem dabei bestimmte Zielgruppen für die Beschäftigung zu gewinnen, zu qualifizieren oder bestehendes Personal zu binden. Selbst UnternehmerInnen, die aus Gründen Personal freisetzen müssen, haben gute Möglichkeiten Mitarbeiter in neuen Unternehmen bzw. Tätigkeiten unterzubringen. Benötigt man zudem als Betrieb nur bestimmte Kompetenzen, so lohnt es sich Förderprogramme für Zugewanderte, Behinderte oder speziell für Arbeitssuchende bzw. Wiedereinsteiger zu kennen. Exemplarisch sei hier das Programm Initiative Zukunftsstarter genannt mit dem es für Erwachsene ab 25 Jahre problemlos möglich ist mittels Umschulung, Ausbildung oder Externenprüfung einen Berufsabschluss zu erwerben.

Gesetzestexte und Leistungsträger

Kammern, Arbeitsagenturen oder Jobcenter nehmen die Betriebe dabei nur bedingt als praktischen Partner und gesetzlichen Leistungsträger wahr. Gerade die (gesetzlichen) Beratungsleistungen und Angebote der Sozialgesetzbücher sind den kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht genug bekannt. Hier wissen die Unternehmen oft nicht nach was und wo sie genau fragen sollen, um konkrete Hilfestellung für interne Personalprobleme zu erhalten. Auch spezielle Angebote von Beratungsnetzwerken, wie KoFa, Offensive Mittelstand, UnternehmenswertMensch oder INQUA erreichen die kleinen Unternehmen in der Breite und Tiefe kaum bis gar nicht. Für umfangreiche Angebote und die Etablierung von Prozessen im Rahmen der Unternehmensberatung zu Themen wie Personalführung, Diversity, Führung, Digitalisierung und Unternehmenskultur bzw. Arbeitgeberattraktivität fehlt in den kleinen Unternehmen im Tagesgeschäft oft die Zeit.

Aus der Sicht des Arbeitnehmers

Eine gute Vereinbarkeit an der Schnittstelle zwischen Berufs- und Privatleben ist mittlerweile für alle Arbeitnehmer jeden Alters ein Muss. Im Workshop haben wir deswegen zielgruppenorientiert staatliche Leistungen zur Fachkräftesicherung vorgestellt und auf die Einsatzmöglichkeiten zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung hingewiesen. Dabei ging es vordergründig darum, zukünftig aktiv die staatlichen Leistungen für die positive Innen- und Außenkommunikation zur (besseren Bindung und Gewinnung) von Mitarbeitern einzusetzen. Denn die ostdeutschen UnternehmerInnen sind erfahrungsgemäß zu bescheiden, wenn es um ihre Leistungen geht. Frei nach dem Motto: ‘Tue gutes und sprich darüber’ müssen kleine und mittelständische Unternehmen auch ihre Leistungen für die Mitarbeiter besser kommunizieren. Der Nutzen der staatlichen Leistungen zur Fachkräftesicherung steckt vor allem in der Abwägung zwischen der Erhaltung der Arbeitskraft des Mitarbeiters in Balance zum betriebswirtschaftlichen Einsatz. Weder Mitarbeiter noch UnternehmerInnen sollten sich hier zu irgendetwas gezwungen fühlen.

Auszeiten und den Beruf unter einen Hut

Wer gern und begeistert im Unternehmen schafft, versteht am besten die Zwänge und Möglichkeiten, die sich aus einer gewinnbringenden Gestaltung für den Unternehmenserfolg ergeben. Staatliche Leistungen zur Fachkräftesicherung verbinden hier Rechtsansprüche, freiwillige Angebote, wie den Kinderbetreuungszuschuss und finanzielle Unterstützung bei der Gestaltung von Familienauszeiten (z. B. Elterngeldplus, Familienpflegezeit). Zahlreiche staatliche Leistungen sind vielen Mitarbeitern selbst nicht genug bekannt. Gerade, wenn der Pflege(not-)fall eintritt muss der Beruf nicht zwangsweise an den Nagel gehängt werden. Staatliche Leistungen zur Fachkräftesicherung ermöglichen auch die Mitarbeitergewinnung. Die Ansprache von bestimmten Kompetenzen oder/und Zielgruppen gelingt z. B. besser mit dem Budget für Arbeit oder/und den Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach SGB III. Und auch, wenn Mitarbeiter sich dem wohlverdienten Ruhestand nähern, gibt es einige Möglichkeiten Kompetenzen für den Fachkräftenachwuchs und das Unternehmen zu bewahren. Gut informierte UnternehmerInnen haben nicht nur einen Wissensvorsprung vor anderen. Auch die Mitarbeiter freuen sich über echte Wertschätzung und bleiben gern bzw. kommen lieber zu ihnen.

Landessignet Land Sachsen (c) freistaat.sachsen.de

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

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