Kitaplätze ja, Betreuungsgeld nein – Unternehmen der Region Leipzig benötigen bedarfsgerechte Betreuungsinfrastruktur

Zum 1. August 2013 treten der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab einem Jahr und das Betreuungsgeld in Kraft. Vor diesem Hintergrund haben die sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern im Juni 2013 unter ihren Mitgliedsunternehmen eine Umfrage zum Thema „Familienorientierte Personalpolitik in sächsischen Unternehmen“ durchgeführt. Eine aktuelle Sonderauswertung zu den familienpolitischen Themen Betreuungsanspruch und Betreuungsgeld zeigt, dass für die gewerblichen Unternehmen und somit für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region Leipzig eine bedarfsgerechte Betreuungsinfrastruktur von großer Bedeutung ist. Die Rückmeldung der Unternehmen bestätigt, dass beim Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige in der Wirtschaftsregion Leipzig noch immer erhebliche Engpässe existieren.

Höherer Betreuungsbedarf in Ostdeutschland

„Die durch die Bundesregierung verkündete Zielerreichung berücksichtigt in keiner Weise die regionalen Unterschiede, insbesondere bei der Inanspruchnahme von Kinderbetreuung. So ist der Betreuungsbedarf traditionell in Ostdeutschland höher als in den alten Bundesländern. Gleichzeitig ist er bundesweit in ländlichen Regionen deutlich niedriger als in Ballungszentren. Betreuungsquoten, die in anderen Regionen ausreichend sind, können somit in einer Stadt wie Leipzig zu erheblicher Unterversorgung führen“, erklärt Wolfgang Topf, Präsident der IHK zu Leipzig, und fordert: „Es muss beim Ausbau der Betreuungsinfrastruktur um bedarfsgerechte Versorgung gehen und nicht um die Erreichung von Durchschnittswerten, die keiner Region gerecht werden. Im Interesse der Fachkräftesicherung beinhaltet Bedarfsgerechtigkeit vor allem an den Bedürfnissen der Eltern, Kinder und Unternehmen ausgerichtete Öffnungszeiten. Nur so können zusätzliche Potenziale zum Beispiel von Teilzeitbeschäftigten für die Fachkräftesicherung der Region gehoben werden.“

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342 Unternehmen befragt

Die regionale Auswertung basiert auf den Antworten von 342 Unternehmen aus dem IHK-Leipzig (Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen) – 292 davon haben Mitarbeiter mit Familienpflichten. Über ein Drittel (34,1 Prozent) der befragten Unternehmen mit Mitarbeitern mit Familienpflichten gaben an, arbeitsorganisatorische Probleme durch die Betreuungssituation von Mitarbeiterkindern zu haben. Dabei führten 17,4 Prozent fehlende Betreuungskapazitäten und 21,5 Prozent nichtbedarfsgerechte Öffnungszeiten als Ursache an. Nahezu fünf Prozent der Unternehmen sind sowohl von fehlenden Betreuungsplätzen als auch von nichtbedarfsgerechten Öffnungszeiten betroffen.In der Stadt Leipzig steht mehr als jedes fünfte befragte Unternehmen (22,9 Prozent) vor arbeitsorganisatorischen Problemen aufgrund fehlender Betreuungsplätze. Die Situation in den Landkreisen ist nach Angaben der befragten Unternehmen deutlich entspannter. Während im Landkreis Leipzig noch jedes achte Unternehmen (12,3 Prozent) Probleme sah, war es im Landkreis Nordsachsen nur noch jedes zwölfte (8,1 Prozent).

Nichtbedarfsgerechte Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen stellen im Landkreis Leipzig mehr als 26 Prozent der Unternehmen, in der Stadt Leipzig über 21 Prozent der Unternehmen und in Nordsachsen fast 18 Prozent vor organisatorische Probleme.

Deshalb überrascht es nicht, dass über die Hälfte der betroffenen Unternehmen im der Region Leipzig, denen der ab August 2013 gültige Betreuungsanspruch bekannt ist, daran positive Erwartungen knüpft. Lediglich sechs Prozent haben negative Erwartungen an die Einführung. Über ein Viertel der antwortenden Unternehmen, die die Regelung zum Betreuungsgeld kennen, verbindet damit negative Erwartungen. Über 60 Prozent sind diesem familienpolitischen Instrument gegenüber neutral eingestellt. Der Saldo aus positiven und negativen Erwartungen liegt deutlich im negativen Bereich (-14).

„Das Betreuungsgeld setzt in Zeiten knapper werdender Fachkräfte falsche Anreize und konterkariert die Bemühungen von Politik und Unternehmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den letzten Jahren“, kommentiert Topf.

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