Berufliche Weiterbildung jetzt steuerlich absetzen

Arbeitnehmer und Selbstständige, die auf eigene Kosten einen Sprachkurs zur beruflichen Weiterbildung besucht haben, können diese beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Sprachkurs beruflich veranlasst war, so Michael Kern vom Weiterbildungsanbieter Kern AG Training, der bundesweit mehr als 40 Schulungszentren betreibt. Arbeitnehmer können die Kosten als Werbungskosten und Selbstständige als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Jetzt Steuervorteile für Sprachkurse geltend machen

Frankfurt am Main. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von einer Weiterbildungsmaßnahme, wie zum Beispiel einem Sprachkurs, gleich doppelt profitieren. „Ist der Sprachkurs beruflich veranlasst und steht im konkreten Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf, erkennt das Finanzamt die Kosten an; private Motive dürfen nur eine untergeordnete Rolle spielen“, sagt Michael Kern, Mitglied des Vorstands der Kern AG Training. Die berufliche Veranlassung eines Sprachkurses sollte in der Steuererklärung belegt werden. „Das können Arbeitnehmer am einfachsten mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen. Auch eine Auflistung der Kursinhalte und eine Begründung, weshalb die Inhalte für den Beruf von Bedeutung sind, kann dem Finanzamt zugeschickt werden“, empfiehlt Michael Kern.

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Dabei können neben den Kursgebühren auch weitere Kosten geltend gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Prüfungsgebühren, Druckkosten für Abschlussarbeiten oder Fahrten zum Unterricht sowie Kosten für die Verpflegung. Auch die Arbeitsmittel können als Werbungskosten abgerechnet werden. „Wer die Kosten für den Sprachkurs von der Steuer absetzen will, sollte alle Belege und Bescheinigungen sorgfältig sammeln und einreichen“, so Weiterbildungsexperte Michael Kern.

Unter http://www.kerntraining.com/de.html können Sie sich über die Weiterbildungsangebote und die Standorte informieren. Es ist geplant diese zeitnah in den Familienkatalog zu integrieren.

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