Sachbezug: keine Steuern und Sozialabgaben

Unter dem Sachbezug werden in Deutschland alle nicht geldlichen Einnahmen gezählt, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit und als Ersatz seiner Arbeitsleistung zufließen.

Ein Sachbezug wird jedoch nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG im Kalendermonat bis 50 Euro (44 Euro bis 31.12.2021) nicht zum Arbeitslohn gezählt (Freigrenze) – ggf. nach Abzug des vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelts.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

Als Beispiele können unter anderem

  • Bereitstellung eines Dienstwagens für die private Nutzung,
  • Waren oder Dienstleistungen, die unentgeltlich oder verbilligt bezogen werden oder
  • Gutscheine bzw. Geschenke

genannt werden.

Amtliche Werte zum Sachbezug von 2011 bis 2024

Jahr / Sachbezug, amtlichfreie Verpflegung, monatlichfreie Unterkunft, monatlichGesamtsachbezugswert
2024313278591
2023288256544
2022270241511
2021263237500
2020258235493
2019251231482
2018246226472
2017241223464
2016236223459
2015229223452
2014229221450
2013224216440
2012219212431
2011217206423
Sachbezugswerte von 2011 bis heute – tägliche Werte siehe lohn-info.de

Sachbezugswerte 2016 liegen vor

Die maßgeblichen Werte für Sachbezüge werden sich ab 1.1.2016 lediglich für die Verpflegung erhöhen. Der Monatswert für die Verpflegung wird im Jahr 2016 236 EUR betragen. Der Monatswert für Unterkunft und Miete im Jahr 2016 bleibt gegenüber 2015 unverändert bei 223 EUR.

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst. Die Änderungsverordnung – 8. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Verordnungsentwurf v. 20.7.2015) – wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Erfahrungsgemäß werden die Werte des Entwurfs nicht mehr geändert – es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.

Update 2015

Im Dezember hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2015 verabschiedet. Danach bleibt die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge (50 Euro ab 1.1.2022) nun weiter bestehen. Eine Verbesserung gibt es ab 1. Januar 2015 bei der Beauftragung eines Kindersitters. Unter dem Titel Steuerbonus für Kinderbetreuung bei beruflich bedingtem Notfall informieren wir Sie ausführlich.

Update 2014

Der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung wird auf monatlich 229 Euro pro Arbeitnehmer festgesetzt. Für Verpflegung, die nicht nur dem Beschäftigten, sondern auch seinen nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigten Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird, erhöhen sich die anzusetzenden Werte je Familienangehörigen um die entsprechenden Prozente.

für Arbeitnehmer volljährige Familienangehörige des AN (100%) Familienangehörige des AN unter 18 Jahre (80%) Familienangehörige des AN unter 14 Jahre (40%) Familienangehörige des AN unter 7 Jahre (30%)
Frühstück von 49 Euro Frühstück von 49 Euro Frühstück von 39,20 Euro Frühstück von 19,60 Euro Frühstück von 14,70 Euro
Mittagessen von 90 Euro Mittagessen von 90 Euro Mittagessen von 72,00 Euro Mittagessen von 36,00 Euro Mittagessen von 27,00 Euro
Abendessen von 90 Euro Abendessen von 90 Euro Abendessen von 72,00 Euro Abendessen von 36,00 Euro Abendessen von 27,00 Euro

Der Wert einer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft wird auf monatlich 221 Euro festgesetzt. Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich:

  1. bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 Prozent
  2. für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 Prozent und
  3. bei der Belegung: mit zwei Beschäftigten um 40 Prozent, mit drei Beschäftigten um 50 Prozent und mit mehr als drei Beschäftigten um 60 Prozent.

Sachbezugswert für Verpflegung

Mit Schreiben vom 12.11.2013 hat das BMF die für 2014 geltenden Sachbezugswerte für Mahlzeiten an Arbeitnehmer bekannt gegeben.

  • Frühstück 1,63 €,
  • für ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils 3,00 €

im Jahr 2014 anzusetzen.

Die Sachbezugswerte gelten für Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden (z. B. in einer Kantine). Ab 2014 gilt der Sachbezugswert aber gemäß § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt.

Zitat aus dem Schreiben: “Im Übrigen wird auf R 8.1 Absatz 7 und 8 LStR 2013 sowie auf das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts vom 30. September 2013 (BStBl I Seite 1279) hingewiesen.”

Download des BMF-Schreibens vom 12.11.2013 zu den Sachbezugswerten ab 1. Januar 2014

Unterkunft und Miete als Sachbezug

Der Wert für Unterkunft oder Mieten wird ab 1.1.2014 voraussichtlich von 216 EUR auf 221 EUR angehoben. Für den Quadratmeter gelten 2014 damit 3,88 EUR und bei einfacher Ausstattung gelten 2014 voraussichtlich 3,17 EUR je Quadratmeter.

Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV).

Update 2013

In unserem Beitrag „kurz und knapp: Die Änderungen zum 1. Januar 2013 für Arbeitgeber“ informiert unsere Kundenbetreuung auch zu den Änderungen der Sachbezugswerte zum 1.1.2013. Rechtssicherheit gibt ein Urteil des FG Düsseldorf mit dem Aktenzeichen 15 K 1185/09.

Sachbezugswert ab 2007

Jeder Arbeitgeber kann nach den gesetzlichen Lohnsteuerrichtlinien Mitarbeitern einen Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks gewähren. Bis zu 3,10 Euro pro Arbeitstag sind dabei sozialabgabenfrei. Dazu muss sich der Arbeitnehmer ab dem nächsten Jahr mit 2,67 Euro aus seinem Nettogehalt beteiligen. Ansonsten ist der Sachbezugswert pauschal mit 25 Prozent zu versteuern. Den Beitrag erhält der Mitarbeiter über den Restaurantscheck zurück. Somit ergibt sich ab 2007 ein maximaler Scheckwert pro Arbeitstag von 5,77 Euro.

Aus Unternehmenssicht ergibt sich ein maximaler Nutzen. Übernimmt der Mitarbeiter die Pauschalsteuer auf den Sachbezugswert von 2,67 Euro (25 % = 0,667 Euro), so kann der Arbeitgeber nicht nur bis zu 3,10 Euro, sondern jeden beliebigen Betrag bis maximal 5,77 Euro pro Scheck ausreichen. Der Nutzen liegt somit bei 1269,40 Euro pro Jahr und Mitarbeiter (bei 220 Arbeitstagen).

Fachkräftesicherer optimieren auch beim Sachbezug

Über den Wunsch der Mitarbeiter zu Restaurantschecks haben die Fachkräftesicherer bereits früher berichtet und mit Sodexho sowie LueCon haben wir im Bereich der Brutto-Netto-Lohnoptimierung leistungsfähige Netzwerkpartner an Bord.

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2 Gedanken zu „Sachbezug: keine Steuern und Sozialabgaben“

  1. Interessant für Arbeitnehmer sind u.a. kostenfreie, betriebliche Krankenversicherungen mit Vorsorge-Schecks, Zahnzusatzversicherungen oder Heilpraktikerbehandlungen. Oft sogar ohne Gesundheitsprüfung!
    Oder Firmenkreditkarten im Firmendesign zum Einkauf von privaten Dienstleistungen oder Produkten. Ein prima Werbeinstrument für das Unternehmen und eine ständige Erinnerung an die soziale Verantwortung für die Angestellten.

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