unfall bei schulveranstaltung

Beim Familienrecht geht es um alle Generationen (c) geralt / pixabay.de

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Sehr oft kommt es vor, dass Schulen einen Förderverein haben. Dieser wird überlicherweise zumeist von freiwilligen aus der Elternschaft oder/und aus dem Kollegium der Schule gegründet. Im Zweck hat so ein Förderverein oft zusätzliche Mittel, z.b. für Projekte, einzuwerben. Oft organisieren die Mitglieder Veranstaltungen. Nun ist so ein Förderverein keine direkt von der Schule betriebene Organisation. Engagieren sich Teile des Kollegiums oder das gesamte Team von LehrerInnen im Förderverein ist das in der Regel ein privates Engagement und keines im Auftrag des Arbeitgebers.

Knalltrauma, Kirmesumzug, Unfall bei Schulveranstaltung?

Im Rahmen einer Klage einer Lehrerin hatte das Verwaltungsgericht Gießen nun zu entscheiden, ob mit der Teilnahme an einer vom Förderverein organisierten Kirmesumzug ein Unfall bei einer Schulveranstaltung überhaupt vorliegt. Mit dem Aktenzeichen 5 K 225/10 klagte eine Lehrerin erfolglos wegen ihres erlittenen Knalltraumas bei diesem Kirmesumzug. Die Richter stuften diesen Unfall nicht als Arbeitsunfall ein, weil es unter anderem keine Dienstanweisung des Direktors zur Teilnahme gab. Die Lehrerin als auch die Schuldirektorin führten aus, dass die Teilnahme an Veranstaltungen des Fördervereins für die Belegschaft automatisch als Schulveranstaltung angesehen werden. Fehlen KollegInnen sollten sie ihre Abwesenheit bis jetzt immer begründen. Nach Meinung und Gefühl der klagenden lehrerin war die Teilnahme an der Veranstaltung durch die Schule nicht nur gewünscht, sondern wurde von als gesellschaftliche Verpflichtung angesehen worden.

Kein Dienstunfall

Sie plädierte auf Unfall bei Schulveranstaltung und damit Dienstunfall in Ausübung ihres Dienstes nach einem erheblichen ärztlich diagnostizierten Knalltrauma.  Die Unfallfolgen bzw. Verletzung traten wie folgt auf:

  • beidseitiges Knalltrauma mit HWS-Schleudertrauma
  • Tinnitus, Kieferschiefstellung
  • Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, akustische Dissonanz
  • Schlafstörungen

Kein Dienstunfall plädierte das Verwaltungsgericht Gießen und begründete seine Entscheidung damit, dass  der förderverein die veranstaltung organisierte und auch durchführte und die Verletzungen nicht in Ausübung des Dienstes aufgetreten.

Im Tenor bleibt natürlich offen zu fragen, ob und wie diese Entscheidung sich auf das Engagement von LehrerInnen im Schulförderverein auswirken wird? Wir freuen uns auf ihre Meinungen und Kommentare.

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