bald bußgeld für eltern ?

immer wieder hört und liest man von mißhandelten kindern und eltern, die das kindeswohl missachten bzw. verletzen. sei es bewusst oder wie oft vor gericht angeführt aus fahrlässigkeit geschehen, so diskutiert man nun über ein bußgeld für eltern. im auftrag von bundesjustizministerin brigitte zypries (spd) hat eine arbeitsgruppe „familiengerichtliche maßnahmen bei gefährdung des kindeswohls“ entwickelt.

demnach könnte es bald zur einführung von bußgeldern kommen, wenn sie ihre erziehungspflicht vernachlässigen oder nicht bereit sind, mit den zuständigen jugendämtern zusammen zu arbeiten, so die „berliner morgenpost“ in ihrer donnerstagausgabe. im gespräch sei eine strafe bis zu 100 €. ein weiterer wichtiger punkt sei aber auch die anordnung von erziehungsgesprächen. in diesen erziehungsgesprächen sollen die familiengerichte betroffenen eltern eventuell drohende oder bereits vorliegende kindeswohlgefährdungen erläutern. sollten die eltern diesen gesprächen unentschuldigt fernbleiben, könne ein ordnungsgeld verhängt werden.

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für und wieder von bußgeldern

in der erziehung heißt es, wenn man schon bestraft wird, soll die strafe mit dem verstoß unmittelbar zusammenhängen, zeitnah und sachlich erfolgen. betrachtet man die abstrafung und verwahrnung von falschparkern ist das z.b. mit dem ticket nicht gewährleistet. zum einen können sich die parksünder gegen das ticket vorgehen – zum anderen sind die strafgebühren so niedrig, dass sie einen großen teil der autofahrenden bevölkerung nicht davon abhalten, erneut falsch zu parken.

so oder so ähnlich würde es sich wohl auch mit dem bußgeld für eltern verhalten. zum einen ist das schützende kinder- und jugendhilfegesetz (sgb 8) so gestrickt, dass hilfen zur erziehung und betreuung ihrer kinder die kinder und deren sorgeberechtigte in anspruch nehmen können – d.h. auch kinder können um schutz bitten und haben z.b. das recht auf einen betreuungsplatz. zum anderen sind die jugendämter und familiengerichte nicht nur ausgelastet sondern auch überlastet. es liegt hier auch nicht am geld, was in der kinder- und jugendhilfe (steuerfinanziert) unterwegs ist, sondern vor allem an ausreichend personal bzw. kontrollmöglichkeiten zu verwendeten mitteln und geldern. theoretisch stünde jedem elternteil also hilfe in erziehungsfragen, in fragen des kindeswohl und vor allem beratende hilfe zu.

das bußgeld für eltern würde nicht davon ablenken, dass viele jugendämter gar kein gesteigertes interesse haben für alle familien gleichermaßen als ansprechpartner da zu sein. bearbeiterInnen haben oft viel zu viele wirklich schwere und dringende fälle auf dem tisch. außerdem wird das kinder- und jugendhilfegesetz nicht ganz zu unrecht im punkt seines defizitären ansatzes kritisiert. womöglich würden die strafen für eltern dazu führen, dass die einnahmen der kommune steigen ähnlich, wie es bei verkehrssündern der fall ist. allerdings würde eine monitäre straße kaum einen erziehungseffekt erzielen.  die jugendämter bräuchten noch mehr personal für das eintreiben der strafen und außerdem müsste ja auch fachlich beurteilt werden, ob überhaupt ein verstoß vorliegt.

unterstützen statt bestrafen

das bußgeld für eltern ist nicht zu empfehlen und ist hoffentlich bald vom tisch. viel eher sollte es einfacher sein auch mit einzelfragen und kleinen herausforderungen den richtigen fachmann als ansprechpartner zu finden. das jugendamt löst bei vielen eltern eher ein weglaufen aus, als das sie sich vorstellen könnten dort um hilfe zu bitten. zu groß sind die sorgen und ängste in bezug auf einen drohenden kindesentzug. verpflichtende erziehungsgespräche sollen zukünftig im „gesetz über das verfahren in familiensachen und in den angelegenheiten der freiwilligen gerichtsbarkeit“ verankert werden.

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