Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung

1883 wurde durch die so genannte Bismarcksche Sozialgesetzgebung als Grundlage für die heutige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Sie ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGBV) verankert und leistet vorallem durch Sachleistungen. Grundlage der Leistungsfähigkeit der GKV ist eine Beitragspflicht. Regelmäßig ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen, die der Jahresarbeitsentgeltgrenze entsprechen.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Krankenversicherung

BBG Krankenversicherung jährlich monatlich täglich
2017 52.200 € 4.350 €  145 €
2016 50.850 € 4.237,50 € 141,25 €
2015 49.500 € 4.125 € 137,50 €
2014 48.600 € 4.050 € 135 €
2013 47.250 € 3.937,50 € 131,25 €
2012 45.900 € 3.825,00 € 127,50 €
2011 44.550 € 3.712,50 € 123,75 €
2010 45.000 € 3.750,00 € 125 €

Beitragsbemessungsgrenzen Rentenversicherung

Aus den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV) werden die Altersrenten gespeist. Seit 1957 ist die gesetzliche Rente dynamisiert und wird regelmäßig an die Lohn- und Gehaltsentwicklung mehr oder weniger stark angepasst. Obwohl die Beiträge zur RV im wesentlichen hälftig von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, muss die Belastbarkeit der Einzahlenden überprüft und das durch demografische Entwicklungen drohende Loch in der Beitragskasse abgewendet werden. Der Gesetzgeber legt Beitragsbemessungsgrenzen fest.

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BBG Rentenversicherung West jährlich monatlich täglich
2017 76.200 € 6.350 €  211,66 €
2016 74.400 € 6.200 € 206,66 €
2015 72.600 € 6.050 € 201,66 €
2014 71.400 € 5.950 € 198,33 €
2013 69.600 € 5.800 € 193,33 €
2012 67.200 € 5.600 € 186,67 €
2011 66.000 € 5.500 € 458,33 €
2010 66.000 € 5.500 € 458,33 €
BBG Rentenversicherung Ost jährlich monatlich täglich
2017 68.400 € 5.700 €  190 €
2016 64.800 € 5.400 € 180 €
2015 62.400 € 5.200 € 173,33 €
2014 60.000 € 5.000 € 166,66 €
2013 58.800 € 4.900 € 163,33 €
2012 57.600 € 4.800 € 160 €
2011 57.600 € 4.800 € 160 €
2010 55.800 € 4.650 € 155 €

Rückblick auf die Änderungen 2009

bis zum jahr 2009 ist es nicht mehr lang und im hinblick auf die sozialversicherung kommen einige änderungen auf die unternehmen zu. aus diesem grund haben wir für sie an dieser stelle die wichtigsten infos kurz zusammengefasst.

vergangene woche hat das bundeskabinett die für 2009 geltenden sv-werte beschlossen. diese müssen jetzt noch vom bundesrat abgesegnet werden, daher gelten die werte bis dahin noch als vorläufig.

voraussichtliche sv rechengrößen ost 2009

bezugsgröße (ost nur rv/alv):
bezugsgröße / jahr:  25.620,00 euro
bezugsgröße / monat: 2.135,00 euro

jahresarbeitsentgeltgrenzen:
allg. jae-grenze: 48.600,00 euro
besondere jae-grenze: 44.100,00 euro

beitragsbemessungsgrenzen kv und pv:
44.100,00 euro / jahr, 3.675,00 euro / monat

beitragsbemessungsgrenzen rv und alv:
54.600,00 euro / jahr, 4.550,00 euro / monat

geringfügigkeitsgrenze:
400,00 euro

geringverdienergrenze (azubis):
325,00 euro

gleitzonenfaktor 2008 („faktor f“):
0,7472

beitragssätze:
allg. rentenversicherung: 19,9 %
arbeitslosenversicherung: 2,8 %
krankenversicherung: 15,5 % (allgem.) bzw. 14,9 % (erm. beitragssatz)
pflegeversicherung: 1,95 % (+ evtl. zg.)

im zuge des einheitsbeitragssatz im gesundheitsfonds von 15,5 % wird für über 90 % der beitragszahler die krankenkasse teuerer. allerdings trägt der arbeitgeber nicht mehr die hälfte des beitragssatzes, sondern nur 7,3 %.

auch die reform der „gesetzlichen unfallversicherung“ bringt für arbeitgeber wichtige änderungen mit sich.

in zukunft ist die umlage zum insolvenzgeld monatlich fällig und wird im rahmen des gesamtsozialversicherungsbeitrages an die krankenkassen gezahlt. mit einführung der erweiterten meldepflicht muss jeder arbeitgeber ab dem 1.1.2009 die entgelte seiner beschäftigten an den unfallversicherungsträger und parallel dazu an den rentenversicherungsträger melden. dazu wird für die unfallversicherung ein eigener datenbaustein in das deüv-verfahren integriert. ausserdem werden betriebsprüfungen ab dem 1.1.2010 nur noch von der deutschen rentenversicherung durchgeführt.

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