BZGA: Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit

Angesichts der aktuellen Diskussion stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klar, dass die Aussage „kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit“ uneingeschränkt gilt. In den von der BZgA publizierten Medien wird grundsätzlich auf die vielfältigen Risiken jeglichen Alkoholkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit hingewiesen. Dabei wird die Notwendigkeit der Alkoholabstinenz in dieser Lebensphase besonders betont.

Suchtprobleme mit behandeln lassen

Sucht ist das größte Problem, was uns als Menschen im Alltag betreffen kann.Nur mit einem erhöhten Maß an Aufmerksamkeit, einem starken Willen und Disziplin schaffen wir es uns von unseren Süchten zu befreien bzw. Abhängigkeitsverhältnisse zu verhindern. Im Alltag locken uns tausende Versuchungen. Vom Zucker über den Kaffee bis hin zu Medikamenten und illegalen Drogen gibt es allerlei, was süchtig machen kann. Wer meint, dass es nur Substanzen sind, liegt gründlich daneben. Abhängigkeit kann z. B. auch von Sport, dem Putzen bzw. anderen Handlungen entstehen. Fies und mies wird es dann, wenn die Sucht den Süchtigen zum Äußersten treibt. Sei es, dass er sich oder andere verletzt oder, dass ein totaler Kontrollverlust droht und auch andere durch die Sucht geschädigt werden. In besonderen Lebenslagen, wie z. B. der Schwangerschaft, müssen wir besonders umsichtig und gut zu uns und dem Körper sein. Das ungeborene Kind und dessen Gesundheit sowie die der Mutter haben die höchste Priorität.

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Das ungeborene Kind schützen

Die BZgA macht in zahlreichen Medien deutlich darauf aufmerksam, dass bereits eine kleine Menge Alkohol für das ungeborene Kind mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann. Die Broschüre „Andere Umstände – neue Verantwortung“, die in erster Linie für den Einsatz in gynäkologischen Praxen und in Hebammen-Beratungen vorgesehen ist, stellt ebenfalls klar, dass von einem Alkoholkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit abzusehen ist.

„Mit der Broschüre wenden wir uns gerade auch an die Schwangeren, denen ein Verzicht auf Alkohol aus psychischen und physischen Gründen schwer fällt“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Wir müssen Frauen in ihren Lebenssituationen so ansprechen, dass wir ihnen dabei helfen, ihre Probleme und Schwierigkeiten lösen zu können. Hierzu gehören auch die Frauen, die in den ersten Wochen der Schwangerschaft – als ihnen diese noch nicht bekannt war – Alkohol getrunken haben. Sie leiden häufig unter Schuldgefühlen, die bis zur Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs führen können. Eine ausschließliche Ansprache mit einem Abstinenzappell reicht deshalb nicht für alle Frauen aus.“

Die Berichterstattung der letzten Tage hat gezeigt, dass diese differenzierte Ansprache von der Abstinenzbotschaft ablenken und missverstanden werden kann. Vor diesem Hintergrund wird die BZgA bei der derzeit laufenden Überarbeitung der Broschüre sicherstellen, dass die Kernbotschaft „kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit“ unmissverständlich ist.

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