Förderung von Familienurlaub im Saarland

Dieser Eintrag ist Teil 8 von 9 in der Serie Zuschuss zum Familienurlaub

Haben Sie Ihren Sommerurlaub mit ihren Kindern bereits geplant ? Fehlt Ihnen aufgrund geringen Einkommens das Geld und Sie wohnen im Saarland ? Das Bundesland Saarland hat für Sie eine Förderung für ein paar Tage jenseits von Geldsorgen geschaffen.

Allgemeine Voraussetzungen

Gemeinsame Erholung für ständig im Saarland wohnende Familien mit mindestens drei und allein Erziehende mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren. Familien und allein Erziehende bereits ab einem Kind, sofern ihnen ein um mindestens 60 v.H. behindertes Familienmitglied angehört. Kinder werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres dann mit einbezogen, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder wenn sie arbeitslos sind. Keine Altersbegrenzung für behinderte Kinder.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.

Ferien müssen in Deutschland oder dem angrenzenden Ausland einschließlich spanisches Festland und Südtirol in einer familienfreundlichen Ferienstätte (auch Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Bauernhöfe usw.) durchgeführt werden. Campingmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Eine Förderung von Familienurlaub im Saarland ist alle zwei Jahre möglich. Der Zuschuss ist freiwillig, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Einkommensgrenzen

  • für die Eltern 1.140 Euro
  • für den alleinstehenden Elternteil 790 Euro
  • für jedes Kind 350 Euro

Diese Grenze darf das monatliche Nettoeinkommen (Brutto ./. gesetzliche Abzüge wie z.B. Lohn- und Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Soli, Sozialversicherungsbeiträge, zuzüglich sonstige Einnahmen) aller Familienmitglieder um nicht mehr als 100 Euro übersteigen, wobei bei Überschreitungen bis 50 Euro der einfache und bei Überschreitungen von 51 bis 100 Euro der doppelte Überschreitungsbetrag vom Zuschuss abgezogen wird (Härtefallregelung).

Kindergeld, Bundeselterngeld bis zur Höhe des Mindestbetrages von 300,00 Euro und Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung zählen nicht als Einkommen.

Geförderte Urlaubsdauer

Mindestens 12 Tage, höchstens 21 Tage, An- und Abreise je 1 Tag.

Zuschussleistungen, pro Tag

  • für jeden Elternteil 9 Euro
  • für das 1. und 2. Kind je 9 Euro
  • für das 3. Kind 10 Euro
  • ab dem 4. Kind je 11 Euro
  • für behinderte Familienmitglieder zusätzlich täglich zwischen 3 Euro und 12 Euro (Höchstbetrag dieser zusätzlichen Förderung: 300 Euro).

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Die Anträge werden bei den hierfür anerkannten Trägern (Verbänden) gestellt. Dies sind: Arbeiterwohlfahrt, alle Caritasverbände, Diakonisches Werk, Verband allein Erziehender Mütter und Väter, Feriendienst des Bistums Trier – Arche Noah Reisen. Unser Familienservice hilft Ihnen gern bei der Beantragung.

Die Anträge werden bei diesen Verbänden möglichst bis 8 Wochen vor Maßnahmebeginn gestellt, müssen aber auf jeden Fall vor Beginn der Ferienmaßnahme von dort dem

Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport

Franz-josef-Röder-Straße 23

66119 Saarbrücken

zur Entscheidung vorgelegt werden.

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