fünfstündige Grundbetreuung in Hamburg bis zur Einschulung beitragsfrei

Die fünfstündige Grundbetreuung in Hamburg wird nach einem Beschluss des Hamburger Senats vom 18.3.2014 ab 1.8.2014 beitragsfrei gestellt. Der Beschluss soll Familien entlasten und umfasst sowohl die Betreuung in der Kindertagesstätte als auch in Kindertagespflege.

Welche Bedeutung hat das für die Familien?

Bereits jetzt ist in Hamburg das letzte Jahr vor der Einschulung für 5 Stunden beitragsfrei. In Zukunft werden Familien noch umfangreicher entlastet und die Elternbeiträge auch für die Betreuung über 5 Stunden hinaus sinken. Nach Angaben des Hamburger Senats und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration werden Familien zukünftig für 5 Stunden Betreuung mit bis zu 192 Euro im Monat entlastet.

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Die Elternbeiträge von Familien, die über die 5 Stunden hinaus gehen, reduzieren sich ab 1.8.2014 deutlich. So rechnet die Stadt Hamburg in entsprechenden Mitteilungen vor, dass bei einem Zehn-Stunden-Gutschein der Elternbeitrag für Höchstbeitragszahler zum Beispiel von 396 auf 204 Euro sinkt und bei einem Sechs-Stunden-Gutschein von 307 auf 115 Euro.

Für wen gilt die neue Beitragsfreiheit?

Nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz hat jedes Kind hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Ca. 59.000 Kinder, die nach der Geburt bis zu Einschulung in einer Kindertagesstätte bzw. in Kindertagespflege betreut werden, profitieren uneingeschränkt von der neuen Beitragsfreiheit sowie der Senkung der Elternbeiträge. Der Hamburger Senat erwartet die notwendigen Beschlüsse zu weiteren erforderlichen Gesetzesänderungen im Frühjahr 2014.

Wer heute schon wissen will, wie hoch die konkrete Entlastung ab 1.8.2014 ausfallen wird, kann sich in den entsprechenden Elternbeitragstabellen für das beitragsfreie Vorschuljahr informieren. Hier finden sie die Tabellen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege.

Bis zum 1.8.2014 müssen Eltern nun nur noch abwarten, denn bei vorhandenen KiTa-Gutschein wird die Änderung bezüglich der Elternbeiträge automatisch durch das zuständige Bezirksamt durchgeführt. Die Eltern werden natürlich noch vor dem 1. August über die Änderung benachrichtigt. Wer noch keinen KiTa-Gutschein hat, muss diesen 6 bis 3 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim entsprechenden Bezirksamt beantragen.

Die Stadt Hamburg veranschlagt die im Haushalt entstehenden Kosten für die Einführung der beitragsfreien Grundbetreuung im Jahr 2014 mit rund 31 Millionen Euro und im Jahr 2015 mit rund 75 Millionen Euro.

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