Ist Kinderlärm lästig und wie kann ich dagegen vorgehen?

Wer mit Kindern im Alltag zutun hat, weiß, dass es schnell auch mal lauter werden kann. Wenn die Kindergruppe unterwegs erzählt, wird die Straßenbahnfahrt für die anderen Mitfahrer schon mal zur Zerreißprobe. Lärm führt in unserer Gesellschaft zu einer dauerhaften Belastung. Permanenter Lärm schadet unserem Körper. Und trotzdem gehört Kinderlärm auch nach höchstrichterlicher Erkenntnis zur Gesellschaft und damit auch zum Leben dazu.

Hat Ihr Nachbar schon an die Wand geklopft, weil ihre kinder zu laut spielen?

Doch gerade in der Mietwohnung oder auf dem Spielplatz im Innenhof des Vermieters wird Kinderlärm für den ein oder anderen Nachbarn unerträglich. Zieht eine junge Familie mit 3 Kindern in ein Mietshaus, wo sonst nur ältere Menschen wohnen, ist Ärger oft schon vorprogrammiert. Die einen wollen Ihre Ruhe und die anderen wollen eben auch mal toben und schreien. Auch über die Nutzung der Gemeinschaftsflächen kann schnell streit entbrennen. Parkende Fahrräder im Hausflur und bergeweise Sandspielzeug unter der Treppe verärgern andere Nachbarn des öfteren. Auch übermäßiger Dreck im Treppenhaus bzw. Eingangsbereich kann zu Streitigkeiten führen. Während das Zusammenleben in vielen Mietshäusern durch gegenseitige Rücksichtnahme noch gut funktioniert, haben auch junge Eltern einige Wünsche für Ihren Nachwuchs.

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Muss der Vermieter dem Sandkasten zustimmen?

Dürfen Sie einen Sandkasten für Ihre Kleinen im Garten aufstellen, wenn der Vermieter nein sagt? Und was dürfen Kinder in Mietwohnungen überhaupt? Was muss der Vermieter erlauben und wie viel Kinderlärm müssen die anderen Mieter ertragen? Diese und andere Fragen beschäftigen situationsbezogen die deutschen Gerichte. Viele MieterInnen klagen schnell, wenn sie sich durch andere belästigt fühlen. Nach aktueller Rechtsprechung muss der Vermieter auf den gemeinschaftlichen dafür geeigneten Flächen das Spielen der Kinder erlauben. Die Lautstärke muss „normal“ sein. Hier lässt sich sicherlich darüber streiten, was unter „normal“ zu verstehen ist. Kinder dürfen Freunde zum Spielen mitbringen, müssen in Bezug auf die Lautstärke aber die Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr einhalten.

Rücksicht zu nehmen, müssen auch Kinder lernen

Haben die Kinder das Schulalter erreicht, müssen sie gelernt haben, auf andere Rücksicht zu nehmen. Sollten sie dies nicht von selbst tun, haben die Eltern die Pflicht, sie zur Rücksichtnahme aufzufordern und dem Lärmen und Toben Einhalt zu gebieten. Der Vermieter darf das Spielen im und mit dem Fahrstuhl verbieten. Ebenso darf in Kellerfluren nicht mit Skatern, Skateboards oder Rollschuhen gefahren werden. Eltern dürfen Sandkästen aufstellen. dies muss nicht extra im Mietvertrag geregelt sein. Der Kinderwagen darf in den Hausflur gestellt werden. Nur wenn er eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, darf der Vermieter es verbieten. Ist in der Wohnung allerdings keine Möglichkeit, den Wagen abzustellen, ist es trotz Verbot möglich, den Kinderwagen im Flur abzustellen.

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