Kinder haben auch über Grenzen hinweg ein Recht auf Familie

Am 20. September wird auch in Deutschland der Weltkindertag gefeiert. Die Rechte der Kinder sind in der UN-Kinderrechtskonvention verankert und haben hier seit 20 Jahren Gültigkeit. Sie beinhalten auch das Recht auf Familie und das Zusammensein mit den Eltern. Nicht alle Kinder können den Weltkindertag mit ihren Familien verbringen: Flüchtlingskinder, die alleine in Deutschland leben, Kinder, bei denen ein Elternteil im Ausland lebt oder Kinder, deren Eltern sich aus anderen Gründen nicht um sie kümmern können.

Viele Kinder und nur ein Elternteil

„Wir freuen uns, dass das Thema Zeit für und mit Kindern immer mehr Beachtung findet“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Dabei sollten wir aber nicht vergessen, dass es in Deutschland eine Vielzahl von Kindern gibt, für die nicht nur der Faktor Zeit das Problem ist, sondern auch die Abwesenheit eines oder beider Elternteile. Der Weltkindertag soll daran erinnern, dass Kinder weltweit die gleichen Rechte haben: Ein Recht auf Familie, auf Kontakt zu beiden Elternteilen und wo nötig auch auf Schutz. Dieses Recht hört nicht an der deutschen Grenze auf.“

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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Förderung von Umgangskontakten

Seit vielen Jahren stärkt der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (ISD) durch seine länderübergreifende Arbeit die Rechte dieser Kinder, fördert die Zusammenführung von Familien und die Etablierung von Umgangskontakten auch über weite Entfernungen, so dass möglichst auch diesen Kindern ein Zeitverbringen mit ihrer Familie ermöglicht wird. Familienangelegenheiten über Ländergrenzen hinweg fordern insbesondere durch die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen, Sprachen und Rechtssystemen heraus. Dafür benötigt man internationale Arbeitskontakte, Fachkenntnisse und immer wieder viel Zeit.

Der Internationale Sozialdienst ist die deutsche Zweigstelle des International Social Service und Arbeitsfeld I im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der ISD bearbeitet Fälle mit Auslandsbezug und berät bundesweit kostenfrei die Träger der Sozialarbeit, Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Weitere Informationen zum ISD und seiner Arbeit unter www.iss-ger.de. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

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