Sterben will ich zu Hause mit 24 Stunden Betreuung

Gute Pflege bis zum Tod ist der Wunsch vieler Deutschen. Gerade in den letzten Jahren, die womöglich mit (altersbedingten) Krankheiten behaftet sind, stehen viele immer wieder vor der selben Frage: Wo, wie und von wem möchte ich gepflegt werden? Das darüber hinaus jeder 2. in Deutschland noch im Krankenhaus stirbt, soll sich nach Umfragen im Volk so schnell wie möglich ändern. Mit Blick auf die aktuellen Berichterstattungen wird deshalb sehr rege über das Thema Sterbehilfe, Palliativversorgung und Pflege diskutiert. Wer darf, wo und wie sterben und wer darf, wo und wann dabei helfen?

Gerade erst hat der Bundestag zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe abgestimmt und, wen überrascht es, diese verboten. Aber dafür soll es im Rahmen der Palliativversorgung wie zuletzt auch in der Pflege mehr Freiheit, mehr Geld und vor allem mehr Informationen geben.

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Geschäftsmäßige Sterbehilfe – was heißt das?

Die Gemüter erhitzen sich und die Fronten bei Sterbehilfe sind verhärtet! Von ganz dagegen bis hin zur totalen Selbstbestimmung durch den Sterbenden sahen deutsche Politiker zahlreiche Möglichkeiten. Der befürchtete Sterbehilfetourismus, wie ihn die Nachbarländer durch liberale Regelungen provozieren, wird in Deutschland ausbleiben bzw. war von Anfang an nicht gewünscht. Der neue Sterbehilfe-Paragraf soll zukünftig beinhalten, dass die geschäftsmäßige Tötung auf Verlangen unter Strafe nach Strafgesetzbuch steht. Das trifft sowohl für Privatpersonen als auch gewerbliche sowie gemeinnützige Angebote zu, die geschäftsmäßig die Gelegenheit zum Sterben gewähren, verschaffen oder vermitteln. Die geschäftsmäßige Tötung wird mit einer Gefängnis- oder Geldstrafe geahndet. Angehörige und nahestehende Personen eines Sterbenden bleiben straffrei, wenn sie nicht geschäftsmäßig handeln.

Pflege bis zum Tod ist oft die Regel

Überall, wo Menschen alters- und krankheitsbedingt gepflegt werden, findet das bis zum Tod statt. Kinder mit lebensverkürzenden Krankheiten sind hier ebenso betroffen, wie chronisch Kranke mittleren Alters, die z.b. an Parkinson erkranken. Gute Pflege ist ein Muss für ein würdiges Lebensende. Deshalb verabschiedete der Bundestag parallel zur Abstimmung zur Sterbehilfe auch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Jegliche medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgliche Hilfe, die einen Menschen in der letzten Lebensphase begleitet, soll Teil der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen sein. Gestärkt werden Angebote zur Hospiz- und Palliativversorgung überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen – sei es zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz. Ambulante Pflegedienste, die sterbende Patienten im häuslichen Umfeld betreuen, sollen ihre Leistung besser abrechnen können. In ländlichen Regionen wird der weitere Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) durch ein Schiedsverfahren beschleunigt.

Sterben im Hospiz

Viele sterbende Erwachsene sowie Kinder mit ihren Familien zieht es ins Hospiz. Mit pflegerischer und medizinisch notwendiger Sterbebegleitung verbringen sie ihre letzte Zeit oft bewusst nicht im Krankenhaus oder zu Hause. Medizinisches Personal im Hospiz ist besonders geschult. Viele dieser Einrichtungen für Sterbende fühlen sich seit Jahren unterfinanziert. Einen Teil ihrer Arbeit refinanzieren sie z.b. durch Spenden. Menschen, die sich zukünftig für eine Hospizversorgung entscheiden, sollen wissen, dass es ihnen dort an nichts mangelt. Stationäre Kinder- und Erwachsenen-Hospize erhalten zukünftig einen höheren Mindestzuschuss der Krankenkassen. Die Tagessätze je betreutem Versicherten steigen von derzeit rund 198 Euro auf rund 261 Euro in 2016. 95% der zuschussfähigen Kosten werden zukünftig von den Krankenkassen übernommen. Hospizdienste, die ambulant arbeiten, dürfen zukünftig neben ihren Personalkosten auch Sachkosten abrechnen. Ebenso findet bei der Förderung der besondere Aufwand für das hospizliche Erstgespräch Berücksichtigung. Trauerbegleitung der Angehörigen kann besser unterstützt werden.

Sterben zu Hause mit 24 Stunden Betreuung

Zuhause ist es am schönsten und gemäß diesem Motto wünscht sich jeder 2. Deutsche zu Hause zu sterben. Oft sind diese Gedanken noch nicht mal mit Krankheit und Pflege verbunden. In Deutschland hat sich mit den Pflegestärkungsgesetzen schon viel für pflegebedürftige und ihre Angehörigen getan. Wer eine Pflegestufe hat, kann seine Pflege weitestgehend frei organisieren. Vom ambulanten Pflegedienst über Pflege durch Angehörige bis hin zur ausländischen Ganztagsfachkraft ist alles möglich – auch, wenn nicht alles gleichermaßen bezuschusst bzw. bezahlt wird.

Zum Beispiel muss die ambulante Pflege durch das angestellte Fachpersonal des Pflegedienstes mit denen die Pflege- bzw. Krankenkasse einen Versorgungsvertrag hat, erbracht werden. Gerade die oftmals gewünschte und geforderte 24 Stunden Betreuung, für z.b. alleinstehende SeniorInnen, erbracht von einem ausländischen Pflegedienstleister gehört mangels Verträgen mit deutschen Pflege- bzw. Krankenkassen nicht dazu. Pflege aus Polen oder einem anderen EU-Land wird trotzdem bezuschusst. Was viele nicht wissen, dass man nach § 37 SGB XI für die 24 Stunden Betreuung Geldleistungen für selbst beschaffte Pflegehilfen geltend machen kann. Der Pflegebedürftige erhält nach Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen eine Pflegestufe. Hat man diese, erhält man ab Januar 2015 Pflegegeld monatlich wie folgt:

Pflegestufe der Pflegekasse Pflegegeld

Pflegegeld nach § 45a SGB XI
mit eingeschränkter Alltagskompetenz

0 123 Euro
I 244 Euro 316 Euro
II 458 Euro 545 Euro
III 728 Euro 728 Euro

In Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen ergibt sich bei der der 24 Stunden Betreuung oft die Möglichkeit einer steuerlichen Absetzbarkeit. Die Beschäftigung von ausländischen Pflegekräften bei ihnen zu Hause ist also mit Pflegegeld und einer privaten Eigenleistung problemos möglich. Sozialversicherungspflichtig angestellt sind diese Kräfte in ihrem Heimatland  und werden hierzulande über Agenturen, wie 123sorgenfrei ® professionell und kostenfrei vermittelt. Die Entgelte für eine erfolgreiche bundesweite Vermittlung an die deutsche Agentur zahlt in diesem Beispiel das polnische Unternehmen, dass die Pflegekräfte entsendet. Die Agentur dient hier lediglich als erster Ansprechpartner für einen Kontakt zu entsprechend ausgebildeten Pflegekräften. Die 24 Stunden Betreuung gestaltet sich mit einer festen Kernarbeitszeit von 40 h pro Woche. Diese 40 h werden auf die Bedürfnisse des Pflegenden verteilt. Ein Teil der Betreuung besteht aus Rufbereitschaft – der andere aus bedarfs- und bedürfnisorientierten Hilfen im Alltag – beim Haushalt, Spazieren gehen und ins Bett bringen. Die Pflegekraft lebt dabei mit im Haushalt des Betroffenen und steht als Ansprechpartner direkt zur Verfügung.

Sterben im Pflegeheim

Viele alte aber auch behinderte und schwerkranke Menschen werden in deutschen Pflegeheimen betreut und gepflegt. Mit dem neuem Gesetz wird die Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Pflegeheime müssen zukünftig Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten zur Sterbebegleitung Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Außerdem werden Pflegeheime zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet und müssen die Kooperation mit vernetzten Hospiz- und Palliativangeboten künftig transparent machen.

Darüber hinaus wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert.

Sterben im Krankenhaus

Menschen, die im Krankenhaus sterben, können von diesen durch beauftragte Hospizdienste begleitet werden. Eigenständige Palliativstationen sollen zukünftig krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern abrechnen dürfen, wenn das Krankenhaus dies wünscht. Aber auch in Krankenhäusern, in denen keine Palliativstationen zur Verfügung stehen, wird die Palliativversorgung gestärkt:

  • Ab 2017 sollen Krankenhäuser krankenhausindividuelle Zusatzentgelte für multiprofessionelle Palliativdienste vereinbaren können
  • Ab 2019 soll es mit gesetzlicher Grundlage bundesweit einheitliche Zusatzentgelte geben.
  • Hauseigene Palliativteams können sich formieren oder aber die Palliativversorgung wird  durch externe Dienste erbracht.

Und generell wird alles besser

Denn im Mittelpunkt der Palliativversorgung steht wie bei den Pflegestärkungsgesetzen der Versicherte. Er erhält einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen:

  1. zur Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung
  2. zu persönlicher Vorsorge und insbesondere allgemein zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Wie ihnen der Familienservice helfen kann:

Ein großer Teil unserer umfangreichen Arbeit besteht darin Wissen und Informationen zu individuellen Lebenslagen und Herausforderungen zu besorgen und lösungsorientiert aufzubereiten. Wir beantworten denen von uns betreuten MitarbeiterInnen alle Fragen rund um die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie von 0 bis 99plus. Standby stehen wir den Unternehmen und Arbeitgebern zur Seite. Familie beginnt bei uns an der Stelle, wo 2 füreinander Verantwortung übernehmen. Kontaktieren sie uns!

4 Antworten auf „Sterben will ich zu Hause mit 24 Stunden Betreuung“

  1. Mein Onkel ist mittlerweile auch ein Pflegefall aber will unbedingt zu Hause bleiben. Es ist gut zu wissen, das man seine Pflege frei planen kann, sobald man eine Pflegestufe hat und es da auch viele Optionen gibt. Hoffentlich findet er eine Seniorenbetreuung die ihn zu Hause besucht.

  2. Meine Oma möchte auch die letzten Jahre zu Hause bleiben und nicht in ein Heim. Ich habe überlegt, ihr eine Pflegerin aus Polen zur Verfügung zu stellen. Gut zu wissen, dass Pflege aus Polen oder einem anderen EU-Land von der Krankenkasse bezuschusst wird.

  3. Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einer ambulanten Betreuung. Dabei ist es gut zu wissen, dass es auch eine 24 Stunden Betreuung gibt. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

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