„mit dem start des 115-gebärdentelefon wird der hervorragende service der einheitlichen behördenrufnummer auch für hörbehinderte zugänglich. dies ist ein wichtiger beitrag der öffentlichen verwaltung zur verwirklichung barrierefrei gestalteter lebensbereiche für alle bürgerinnen und bürger in deutschland.“ ursula von der leyen, bundesministerin für arbeit und soziales und recht hat sie.
seit gut 5 tagen nun können nun gehörlose und hörbehinderte menschen das gebärdentelefon 115 nutzen. damit soll ihnen ein leichterer zugang zur öffentlichen verwaltung gewährleistet werden. das 115-gebärdentelefon gibt die möglichkeit mittels gebärdensprache und videotelefonie verlässliche auskünfte und hilfestellungen der öffentlichen verwaltung unabhängig von lokalen und verwaltungsinternen zuständigkeiten zu erhalten. es überwindet die hürden der verbalen kommunikation über die visuelle darstellung sogenannter gebärden. ein dialog in gebärdensprache wird ermöglicht. der zugang zu diesem service erfolgt über videotelefonie.
einen haken beim Gebärdentelefon gibt es doch:
der nutzer benötigt einen internetfähigen computer oder ein video-telefon sowie einen sogenannten sip-videoclient (session initiation protocol). der client kann aber kostenlos im internet heruntergeladen werden. über die sip-adresse „d115@gebaerdentelefon.d115.de“ erfolgt der zugang zum gebärdenservice eines dienstleisters des bundesministeriums für arbeit und soziales. weitere informationen finden sie unter www.d115.de .
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