Familienwissen: Das Drama mit den Öffnungszeiten der Kindertagesstätten

Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten nicht an die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten anpassen. Jedoch haben viele KMU mit den Öffnungszeiten von Kindertagesstätten Ihre Probleme. Die Personaldecke ist dünn und fällt ein Mitarbeiter aus bzw. kann er aufgrund von Kinderbetreuung nur noch bestimmte Schichten und Zeiten arbeiten, gibt es schnell Probleme. Arbeitsabläufe und Organisation sind in kleinen Betrieben oft Chefsache. Aber muss der Chef auch Rücksicht auf die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten nehmen und die Arbeitszeit anpassen?

Umstellung auf Schichtarbeit ist zulässig

Laut einem 2008 veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichtes Leipzig kann ein Unternehmen seine Arbeitszeit ohne die Zustimmung der Beschäftigten von einer reinen Tagschicht auf ein Zweischichtbetrieb umstellen. Im beurteilten Fall war eine Arbeitnehmerin in Tagschicht beschäftigt, was sich wunderbar mit den Öffnungszeiten der Kindertagesstätte Ihres Kindes vereinbaren ließ. Nach Umstellung der Arbeitszeit auf Zweischichtbetrieb mit Arbeitszeiten bis 22.30 Uhr war es nicht mehr möglich Beruf und Familie ohne zusätzliche Kinderbetreuung zu vereinbaren. Die Arbeitnehmerin klagte gegen die Umstellung des Schichtsystems – hatte aber keinen Erfolg.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.

Was steht im Arbeitsvertrag?

Geht aus dem Vertrag nichts anderes hervor, muss der Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber einseitig festgelegten Arbeitszeitregelungen folgen. Wenn Sie ähnliche Probleme haben, bleiben Ihnen nur drei Möglichkeiten:

  1. Vereinbaren Sie mit ihrem Arbeitgeber eine Ausnahmegenehmigung bezüglich Ihrer Arbeitszeit!
  2. Ihr nitarbeiterfreundlicher Arbeitgeber kümmert sich mit einem Randzeitenbetreuer um zusätzliche Kinderbetreuung während der Schichten.
  3. Sie wenden sich direkt an Ihre Kindertagesstätte.

Die Bedürfnisse von Eltern berücksichtigen

Die wenigsten Eltern wissen, dass sie laut sächsischem Kindertagesstättengesetz (SächsKiTaG) berechtigt sind, über die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten mitzubestimmen. Wir, die familienfreund KG, boten bis Ende 2011 in regelmäßigen Abständen den Workshop „Familienwissen – SächsKiTaG anders betrachtet“ an. Hier erfuhren Sie zum Beispiel, warum die Kindertagesstätte Ihres Kindes immer so früh schließt, warum der Hort in den Ferien nicht auf hat oder, warum Sie bei Fragen zur Mittelverwendung mit lapidaren Antworten abgespeist werden. Und vor allem erfuhren Sie, wie sie sich in ihrer Kiindertagesstätte einbringen und auch an der Ausgestaltung der leidigen Öffnungs- und Schließzeiten mitwirken können. Gern organisieren wir für die Eltern in Ihrer Kindertagesstätte oder Ihrem Unternehmen jederzeit auf Anfrage ein Familienwissen-Seminar. Melden Sie sich einfach bei uns.

    Erwähnungen

  • 💬 JanaSchlegel

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