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Das deutsche Sozialsystem ermöglicht Versorgung über Generationen hinweg. So ist es die natürlichste Pflicht der leiblichen Eltern sich um ihre Kinder zu kümmern und sie auch finanziell zu versorgen. Wiederrum und da lassen Urteile keinen Zweifel müssen sich die leiblichen Kinder im Fall der Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern an den Pflegekosten beteiligen.
Während man ab 2017 den Eigenanteil für das Pflegeheim zumindest gesetzlich so gedeckelt hat, dass er nicht mehr im Verhältnis zum Pflegeaufwand steigt, bleiben die Kosten für eine Unterbringung im Pflegeheim im Verhältnis der Rentenhöhe des Einzelnen doch immens. Nun könnte man auf die Idee kommen ein besonders günstiges Pflegeheim für seine Eltern zu finden oder darauf zu drängen, dass sogar ein Wechsel des Pflegeheimes stattfindet.
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Billigst-Unterbringung ist nicht machbar
Der BGH entschied dazu am 7.10.2015 (Az.: XII ZB 26/15), dass die pflegebedürftigen Eltern nicht die Billigst-Unterbringung für ihren zukünftigen Lebensmittelpunkt wählen müssen. Gerade, wenn es mehrere vergleichbare Heime mit ähnlichen Kosten gibt, ist die Billigst-Unterbringung nicht vordergründig. Das musste auch die Tochter eines Senioren in Kauf nehmen. Denn der BGH urteilte, dass die zurückgeforderten Kosten für die 3 Jahre Heimunterbringung rechtens sind. Die Tochter vertrat nach Internetrecherchen den Standpunkt, dass ihr Vater wohl hätte ein preiswerteres Heim finden können. Der BGH räumte jedoch dem Senioren einen wesentlichen Entscheidungsspielraum bei der Auswahl des Heimes ein. Hier steht im Vordergrund, dass das Pflegeheim den Wünschen und Bedürfnissen des Senioren entspricht und nicht die Billigst-Unterbringung sein muss, auch, wenn der Senior sozialhilfebedürftig ist.
Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?
Dieser Frage ist der BGH nun schon mehrfach nachgegangen. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Urteile zur Leistungsfähigkeit und zur Darlegung der Unterhaltspflicht. Demnach zählt zum Beispiel das Familieneinkommen für die Berechnung der Leistungsfähigkeit bei Töchtern und Söhnen. Das gilt auch, wenn, die Ehefrau von ihrem Mann ernährt wird und ein Taschengeld erhält, was ihr rechtlich in diesem Fall auch zusteht. Unter bestimmten Umständen entfällt die Unterhaltspflicht, z.b., wenn der Senior seine Gesundheit dem Staat geopfert hat, wie der BGH 2004 entschied.
Wie findet man ein passendes Pflegeheim?
Ähnlich, wie beim Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz hinken viele Kommunen mit der bedarfsgerechten Ausgestaltung ihrer Pflegeheimkapazitäten hinterher. Ins Pflegeheim gehen viele Senioren erst, wenn sie faktisch aufgrund von Krankheit oder geistigen Verfall nicht mehr in der Lage sind, sich allein zu versorgen. Dann ist es oft zu spät den Platz in der Nähe des Gartens oder der eigenen Kinder zu reservieren. Die Suche nach einem freiem Platz ist nur langfristig und mit viel Aufwand möglich – gerade, wenn man seine individuellen Qualitätskriterien und Wünsche mit umsetzen möchte. Im Familienservice der Familienfreund KG unterstützen wir seit nun mehr 10 Jahren Mitarbeiter und ihre Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Damit werden alle Fragen von 0 bis 99 plus aufgenommen und mit Hilfe unseres Dienstleisternetzwerkes gelöst.
Heimplätze werden immer teurer (2019)
Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige und deren Familie (über den Elternunterhalt) für eine dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim zahlen müssen, steigt weiter. Lag er 2019 bundesweit im Durchschnitt noch bei 1.830 Euro, so werden mit Beginn dieses Jahres monatlich durchschnittlich 1.940 Euro pro Monat fällig.
Dies geht aus Zahlen hervor, die der VDEK (Verband der Ersatzkassen) mit Stand 1. Januar 2020 veröffentlichte. Konstant bleiben große regionale Unterschiede innerhalb der Bundesrepublik: so liegt Nordrhein-Westfalen mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 2.357 Euro an der Spitze; das Schlusslicht bildet Sachsen-Anhalt, wo monatlich im Durchschnitt „nur“ 1.359 Euro selbst aufzubringen sind.