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Die Pflegereform tritt ab dem 1. Juli 2008 in Kraft. Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 sind die Leistungen umfassend erweitert. Pflegebedürftige und auch deren Angehörige können nun besser unterstützt werden.
Zusätzliche Betreuungsleistungen verbessert
Angehörige, die pflegen und die zu Pflegenden werden von der ersten großen Pflegereform profitieren. Gemessen an dem steigenden Zahlen dementieller Erkrankung und zunehmender Lebenserwartung müssen sich auch die Leistungen verändern und verbessern. Ein plus für Pflegebedürftige in dieser ersten Pflegereform ist die Steigerung der Betreuungsleistung. Bislang konnten für Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, 460 euro jährlich für zusätzliche Betreuungsleistungen beansprucht werden. Dieser Betrag wurde nun erheblich angehoben.
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Monatlich mindestens 100 Euro mehr
Ab dem 1. Juli besteht ein automatischer Anspruch auf monatlich 100 Euro. Besteht für Sie als Pflegebedürftiger ein umfangreicher Betreuungsbedarf steigt diese Leistung auf bis zu 200 Euro pro Monat steigen. Das Geld erstattet die Pflegekasse gegen Kostennachweis. Es kann nicht im voraus ausgezahlt werden. Die im Laufe eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können in das nächste Kalenderjahr übernommen werden.
Das Pflegegeld erhöht sich bei häuslicher Pflege
Bei häuslicher Pflege erhöht sich das monatliche Pflegegeld beispielsweise bei Pflegestufe II stufenweise bis zum Jahr 2012 auf 440 Euro. Auch die Höchstbeträge, falls die Pflege durch eine zugelassenen Pflegedienst oder in einem Pflegeheim erbracht wird, erhöhen sich. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.
Ambulante Pflegesachleistungen | Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen | vollstationäre Pflege | ||||
Pflegestufe I | bisher 384 euro | 2008: 420 € | bisher 205 € | 2008: 215 € | unverändert | 1023 € |
2010: 440 € | 2010: 225 € | |||||
2012: 450 € | 2012: 235 € | |||||
Pflegestufe II | bisher 921 euro | 2008: 980 € | bisher 410 € | 2008: 420 € | unverändert | 1279 € |
2010: 1040 € | 2010: 430 € | |||||
2012: 1100 € | 2012: 440 € | |||||
Pflegestufe III | bisher 1432 euro | 2008: 1470 € | bisher 665 € | 2008: 675 € | bisher 1432 € | 2008: 1470 € |
2010: 1510 € | 2010: 685 € | 2010: 1510 € | ||||
2012: 1550 € | 2012: 700 € | 2012: 1550 € | ||||
bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand | ||||||
Pflegestufe III | bisher 1688 € | 2008: 1750 € | ||||
2010: 1825 € | ||||||
2012: 1918 € |
Zusätzliche Eckpunkte der Pflegereform
Die Leistungen, welche den Pflegebedürftigen und Ihnen als Angehörige das Leben erleichtern, sind über die die Pflegeversicherung refinanziert. Somit steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung auf 1,95 Prozent des Bruttolohns (vorher 1,7 prozent). Kinderlose zahlen wie bisher einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten. Wohnortnah werden zur Förderung der ambulanter Pflege Pflegestützpunkte und Pflegeberater etabliert. Betreute Wohnformen werden mit einer Förderung versehen. Weiterhin haben Sie Anspruch auf unbezahlte Freistellung von bis zu sechs Monate (Pflegezeit) und ein verankerstes Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz, wenn Sie pflegebedürftige Angehörige haben.
Weitere Informationen zur aktuellen Situation in der Pflege:
- 2013 Alles neu in der Pflege
- Erstes Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2015
- Kurzzeitpflege – Geld, was keiner braucht?
- Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff geht in die Erprobung
- Pflegeberatung in Deutschland: Anspruch und Wirklichkeit