In den letzten Wochen und Monaten haben wir die Beschäftigten unserer Kunden über die Änderungen durch die Pflegereform 2013 informiert. Wir konnten viele Missverständnisse bei Demenz und Einschränkung der Alltagskompetenz aus dem Weg räumen. Leider haben nicht alle so weitsichtige Arbeitgeber und müssen sich die Informationen im Internet, bei Freunden oder auf anderen Wegen beschaffen. Hierzu haben wir einen umfangreichen Beitrag mit dem Titel „Alles neu in der Pflege “ verfasst. Mehrere hundert Mal pro Tag wurde dieser Artikel seit dem Erscheinen gelesen.
Durch die eingehenden Anrufe in unserer Redaktion und den Nachfragen unter https://www.familienruf.de/index.php konnten wir die wichtigsten Antworten sukzessive ergänzen und mit einem Antragsformular möchten wir bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bzw. sozialer Verantwortung unterstützen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre individuellen Fragen nicht beantworten können. Fragen Sie Ihre Arbeitgeber oder den Arbeitgeber von Angehörigen, ob er unseren Familienservice für Sie beauftragt. Dann stehen wir Ihnen rund um die Uhr für alle Fragen zur Verfügung.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.
Begutachtung anfordern
Das Gesetz macht in § 45a SGB XI zum berechtigten Personenkreis sehr genaue Angaben. Hierzu zählen Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III sowie Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht (umgangssprachlich Pflegestufe 0),
„mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter im Rahmen der Begutachtung nach § 18 als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt haben, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.“ (Zitat §45a SGB XI)
Das Antragsformular
Der Antrag richtet sich an die zuständige Krankenkasse bzw. Pflegekasse und dient der Feststellung auf Zugehörigkeit zum Personenkreis nach §45a SGB XI . Füllen Sie das Formular vollständig und gewissenhaft aus. Fügen Sie die geforderten Unterlagen bei und nach dem Unterschreiben senden Sie es per Post an Ihre Krankenkasse .
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
Wie die Begutachtung durch den MDK oder beauftragte Gutachter erfolgt, erläutert der MDK auf einer speziellen Informationsseite . Neben Antworten auf die Fragen ‚Warum kommt der MDK?‘ und ‚Kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten? ‚ wird auch dargestellt, wie es nach der Begutachtung weitergeht. Dazu erläutert die private Pflegegutachterin Sylvia Grünert im Interview:
TIP: Wir haben für Sie AEDL-Anregungen zur Pflege von Menschen mit Demenz aufgeschrieben, die für Sie und Ihre Angehörigen sicher nützlich sind.