rechtsanspruch auf einen betreuungsplatz: thüringen setzt ein zeichen!

ab 2013 gibt es ja in deutschland den rechtsanspruch auf einen betreuungsplatz ab dem 1. lebensjahr. das erwartete schlaraffenland gibt es für die thüringer schon jetzt. während alle anderen noch drüber reden und einige kommunen sowie die wohlfahrtsverbände, um aufschub bei der bundesregierung bitten, hat thüringen per definition den rechtsanspruch auf einen betreuungsplatz ab dem 1. lebensjahr eingeführt. damit müssen auch nun mittel im haushalt bereitgestellt werden um dieses vorhaben zu deckeln.

damit hat sich thüringen ganz klar an die spitze aller bundesländer gesetzt. alle mit dieser entscheidung zusammenhängenden probleme hat sich die minsterin schon frühzeitig auf ihren schreibtisch gepackt. nicht nur im haushalt muss nun das geld eingestellt werden, auch die fragen, woher kommt das personal für den rechtsanspruch auf einen betreuungsplatz muss thürigen nun vor allen anderen bundesländern lösen.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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der ländermonitor 2010 hat ergeben, dass thüringen im verhältnis zu den anderen bundesländern seine investitionen für den frühkindlichen bildungsbereich um bis zu 3% gesenkt hat. ministerpräsident matschie möchte aber thüringen zum bildungsland nummer 1 machen und hat mit dem entschluss die trendwende eingeleitet. bis zu 90 mio euro stehen nun nach der änderung des kita-gesetzes jährlich mehr zur verfügung.

und weiter gehts…

neue erzieherInnen braucht thüringen nun auch. bis zu 2400 neue stellen, müssen/werden geschaffen werden. die betreuungszeit umfasst 10 stunden. positive auswirkungen wird die änderung des kita-gesetzes auch für die elternmitwirkung haben.

ein weiterer wichtiger punkt in den änderungen betrifft die bessere integration von kindern mit handicap sowie den anspruch auf fachberatung durch experten rund um den thüringer bildungsplan.

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