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Der Ausbau der Kinderbetreuung vor allem im Bereich der unter 3 jährigen ist zwingend erforderlich. Gerade in den alten Bundesländern steigen die Geburtenzahlen in den Städten rasant an und es mangelt an Einrichtungen. Im Osten ist zwar die Quanität etwas besser. Allerdings ist auch hier klar, dass es vor allem mehr Betreuungsplätze im Kindergarten bedarf um einen Rückstau in die Kinderkrippe zu vermeiden. Die Kindertagespflege ist in viele ostdeutschen Kommunen bereits angekommen und zu Hause.
Kommt der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz?
Die Verhandlungen laufen diesbezüglich auf Hochtouren. Endlich kündigt sich ein Durchbruch der Koalition beim Streit um die Kinderbetreuung an. Ab 2013 soll es einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz geben und die Zahl der Krippenplätze soll verdreifacht werden. An den Personal- und Sachkosten werde sich der Bund dauerhaft beteiligen. Von den veranschlagten 12 Milliarden Euro Kosten für den Ausbau der Kleinkindbetreuung will der Bund 4 Milliarden tragen. Den Rest sollen sich Kommunen und Länder teilen. So haben der Bund, die Kommunen und die Länder letztlich noch bis 2013 zeit den Ausbau der Kinderbetreuung voranzutreiben. Mancherorts wird diese Zeit trotzdem nicht ausreichend flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen.
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Und wer keinen Betreuungsplatz möchte?
Auch, wenn viele Eltern für ihre Kinder aus den unterschiedlichsten Gründen einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, sind es längst nicht alle, die bereit sind schon weit vor dem 3. Lebensjahr wieder in den Beruf einzusteigen oder/und ihr Kind fremdbetreuen zu lassen. Auch hier soll es, wenn es nach dem Willen der Union geht, ein Lösung geben, die zumindest finanziellen Ausgleich schafft. Der Name ist längst Programm, wenn man das Wort Betreuungsgeld hört. Eltern, welche ihren Nachwuchs zu Hause behalten, erhalten Betreuungsgeld.
[Update: 29.05.2008] Koalition will Kindertagesbetreuung ausbauen
Die Kindertagesbetreuung soll ausgebaut werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen vorgelegt, der am Donnerstag in den Bundestag eingebracht wird. Das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren soll danach schrittweise bis 2013 auf eine bundesweit durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent abgehoben werden.
Rechtsanspruch ab ersten Lebensjahr kommt
Ab 1. August 2013 soll es einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geben. Als Eltern profitieren Sie davon, dass die Kindertagespflege qualitativ verbessert wird. Eine finanzielle Gleichbehandlung aller Träger von Tageseinrichtungen, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllen, wird gesichert. Für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in einer Tageseinrichtung betreuen lassen wollen oder können, soll ab 2013 eine monatliche Zahlung eingeführt werden, schreiben die Fraktionen.
Aufbauphase von 2008 bis 2013
Weiter heißt es, der Bund werde sich von 2008 bis 2013 an der Ausbauphase mit insgesamt bis zu 4 Milliarden Euro und ab 2014 an den Betriebskosten mit jährlich 770 Millionen Euro beteiligen. In der Gesetzesbegründung verweisen die Koalitionsfraktionen auf die „große gesellschaftliche Aufgabe“, die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu verbessern.
Das dazu derzeit vorhandene Förderangebot für Kinder unter drei Jahren sei „unzureichend“ und müsse „qualitativ und quantitativ“ ausgebaut werden. Viele Eltern würden ihre vorhandenen Kinderwünsche nicht realisieren, da sie keine Möglichkeit sähen, ihr berufliches Engagement mit den familiären Aufgaben zu verbinden. Daher sei es nötig, mehr Betreuungsplätze in guter Qualität für Kinder unter drei Jahren zu schaffen, schreiben die Fraktionen.